KV nach Scheidung

mafa

Aktives Mitglied
....nach einer Scheidung entfällt für den nicht berufstätigen geschiedenen Partner die kostenfreie Mitversicherung im Rahmen der Familienversicherung.

Aus diesem Grund muss er sich dann freiwillig krankenversichern.

Nun meine Frage - ab welchem Datum ?

..nach dem Scheidungstermin ?

..nach dem Zugang des Scheidungsurteils ?

..nach Rechtsgültigkeit des Scheidungsurteils ( also nach 4 Wochen) ?

Dann ab dem darauffolgenden Monat?

Was ist eine günstige Versicherung..ist z.B. 103€ und 13€ Soli gut?

Manfred
 

mafa

Aktives Mitglied
Krankenversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist, Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert. Bei Scheidung entfällt dieser Anspruch jedoch. Der bisher Mitversicherte muß sich dann selbst innerhalb von drei Monaten um eine eigene Mitgliedschaft bei der Kasse bemühen, da er sonst den Krankenversicherungsschutz verliert.



Krankenversicherung
Wer über einen berufstätigen Ehegatten mitversichert ist, muss sich nach einer Scheidung selbst versichern. Innerhalb eines Monats nach rechtskräftiger Ehescheidung erlischt der Krankenversicherungsschutz aus der Mitversicherung über den Ehepartner. Sie sollten also rechtzeitig vor dem Scheidungstermin eine eigene Krankenversicherung abschließen, die an dem Tag in Kraft tritt, an dem die Mitversicherung über den Ehegatten erlischt.
http://www.anwalt-scheidung-online.de/versicherungen_ehe.php
 
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