KV zwingt Kind zur Übernachtung.

Amigo70

Neues Mitglied
Hallo allerseits

Eine Bekannte (ledig, alleinerziehend mit Tochter 5 Jahre, alleiniges Sorgerecht) hat ein Problem mit dem KV (waren nicht verheiratet, ER ist aber seit 3 verheiratet und hat 2 Kinder):

Als die Kleine 9 Monate alt war, hat er sich vom Acker gemacht und hat sich dann erst wieder zu ihrem 3. Geburtstag erstmals mit einem Brief an das Kind gemeldet.
Seit Ende 2003 sehen die beiden sich regelmäßig alle 14 Tage. Zunächst waren die Treffen bei meiner Bekannten, dann so nach und nach bei ihm. Inzwischen ist es auch so, dass die Kleine da 3x übernachtet hat. Für mich als Außenstehender wirkte das wie in allseitigem Einvernehmen, alle waren zufrieden.

Leider habe ich jetzt keine Ahnung, was genau da inzwischen passiert ist, aber die Kleine will da jetzt nicht mehr schlafen. Einen Tag dort mit dem KV und seiner Familie zu verbringen stellt kein Problem dar, nur eben die Nacht.
Er möchte dass das Kind da schläft, auch wenn es das nicht will. "Man darf dem Kind nicht immer seinen Willen lassen" oder so ähnlich war seine Aussage.

Frage nun: KANN er sowas überhaupt machen? Kann er die Kleine zwingen, da zu übernachten? Hat meine Bekannte gegen sowas eine Handhabe, denn sowas kann doch nicht im Sinne des Kindes sein, wenn er sie zu sowas zwingt...

Gruß,

Amigo aus Mechikoh
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Nein da sie das Sorgerecht hat hat sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Aber ich würde an ihrer Stelle mal nachhacken was da passiert ist.
 

maya33

Mitglied
Lamgsam

Hallo,
wenn das Kind nicht will, dann soll es dort nicht übernachten.
Hierbei geht es nicht um kindlichen Troz,der nach Sicherheit und Grenzen sucht.
Oder um eine Situation in der Eltern entscheiden zu sagen wo es jetzt Lang geht.
Es geht darum, dass das Bett eines KIndes ein Ort der Geborgenheit und der Sicherheit ist. Uun dies gilt nicht nur für Kinder. Uns Erwachsen geht es zumindestens so ähnlich.Wenn wir zum Bsp. im Urlaub sind, dann ist es dort ( meistens ) schön und aufregend. Aber irgendwann sehnen wir uns nach zu Hause, nach dem geliebten Bett, und nach der Sicheren Umgebung.
Hiergeht es nicht darum, dem Kindsvater etwas zu nehmen. Er bekommt eigentlich viel. Er mekdet sich zwei Jahre nicht. Hatt aber jetzt 14tägiges Besuchsrecht. Das ist doch wunderbar!!!!!
Man kann ja dem Kind immer wieder das Übernachten anbieten und vielleicht möchte es irgendwann. Aber dann will es von sich aus und das ist auch richtig so.
Sonst läuft der Kindsvater Gefahr, dass sein Kind irgendwann viellicht überhaupt keinen Kontakt zum leiblichen Vater haben möchte. Also genau das Gegenteiel seiner ursprünglichen Absicht.
Lieb Grüße Maya
 
M

Mafa

Guest
RE: Lamgsam

Ein häufiger Fall. Wenn die Mutter den Vater ablehnt, übernimmt das Kind oft diese Haltung. Das muss nicht einmal auf bewusster Ebene ablaufen. Loyalitätskonflikte, einzelne schlechte Erfahrungen, mangelnde mütterliche Mitwirkungsbereitschaft bei den Umgangskontakten können andere Gründe sein. Das kindliche Entfremdungssyndrom kann ein Leben lang anhalten und endgültig sein. Um es zu vermindern, muss man aktiv werden, "aussitzen" wäre eine ganz falsche Reaktion.

Zuerst sollte man darauf bestehen, daß die Mutter dem Kind das Mitgehen schmackhaft macht - dies gehört zu ihren Pflichten. Umgang hat nicht immer den Launen der Kinder zu folgen - wenn die Mutter sagt, es solle mitgehen, dann wird es das tun und wird bei richtiger Planung auch Spass mit dem Vater zusammen haben. Mütter äussern oft doppeldeutige Sätze, die ein Kind unsicher machen: Willst Du denn zum Papa? Das Kind merkt innerlich, dass es der Mutter nicht recht ist und lehnt ab. Die Mutter kann dann selbstverständlich erzählen, dass sie das Kind ermutigt, aber es wolle ja nicht
 
N

Nickyta

Guest
Mafa spricht die Fakten aus, Kinder spüren Ablehnung der Mutter bzw. des Vaters.

Ihr solltet das gemeinsame Gespräch suchen. Notfalls, wenn es nicht anders geht, über das JA oder eine neutrale Person. Einfach nur darauf beharren, das man ja das alleinige SR und damit das ABR hat----richtig ist das nicht, für das Kind jicht gut und so einfach nun auch nicht. Der Vater hat ein Umgangsrecht!
Und vor allem das Kind.

Kinder befinden sich oft in einem Loyalitätskonflikt-schwierig zu beurteilen. Es erzählt Dir, es will nicht da schlafen, bei ihm schaut das anders aus....es will es beiden Recht machen. Ihr müßt dem Kind da helfen, zeig ihm, daß es für Dich okay ist, wenn es Zeit mit Papa verbringt und Du das sogar möchtest. Das es Deiner Liebe immer sicher sein kann. Kinder brauchen beide.

Umgang verweigern....wie viele Mütter machen das. Es gibt auch gegenteilige Fälle, wo Väter kaum Wert drauf legene. Mein Ex sagt geradeaus, auch beim JA, daß er kein interesse hat und alle 14 Tage Sa.-So. nur seine Pflicht tut und schließlöich zahle er ja dafür....meine Maus spürt sehr wohl, daß sie eigentlich nicht willkommen , nur geduldet ist. Gespräche führen zu nichts, aussichtsloser Kampf, ihn zu mehr Interesse zu bewegen....dennoch würd ich ihm das nie verweigern und das ABR geltend machen....die Entscheidung soll sie mal ganz allein treffen. Ne Chance besteht immer , die Hoffnung geb ich nicht auf, da er eigentlich nicht so ist und beim JA gesagt wurde, daß er eben nicht darf (seine Freundin).

Ich weiß ja nicht, wie krass Dein KInd nach Hause kommt....im Prinzip geht es Dich nichts an, was dort passiert, solange es nichts Schlimmes ist.......und es geht auch nicht, daß sie nur, weil sie dort ihren Willen nicht bekommt, nach Hause will. Anders schaut es aus, wenn Sie Heimweh hat. Dann muß er lernenen , dies zu differenzieren.

Nur weil es dort nicht schlafen mag, schlimmere Gedanken zu hegen----ich mein, für das Kind ist das auch ne neue Situation, es muß damit umgehen lernen , wie wir Erwachsene auch nur ist das für ein Kind ungleich schwerer. Hilf Deinem kind dabei.
 
N

Nickyta

Guest
Original von Ilona
Nein da sie das Sorgerecht hat hat sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das ist nicht korrekt-auch wenn man als Mama das ASR und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, so kann man nicht einfch bestimmen, dass das Kind nicht beim Vater übernachtet oder es sich nicht bei der 2neuen" Familie aufzuhalten hat. Völliger Blödsinn! Der Vater hat ein Umgangsrecht und das Kind vor allem hat das Recht darauf, dass sollte eine Mutter nie aus den Aufen verlieren. Ein Kind braucht-trotz aller Schwierigkeiten-Mutter und Vater. Keine Mutter hat das Recht, für ihr Kind zu entscheiden, dass es den Papa nicht mehr sehen darf oder dort nicht mehr übernachten darf.
Es ist auch schon Müttern das ASR entzogen worden, weil sie4 den Umgang vereitelt haben! Meiner Ansicht nach völlig zurecht, denn das ist Mißbrauch der elterlichen Sorge.
Allerdings muss ich auch Einschränkungen machen. Wie alt ist das Kind? Übernachtungen sind-zumindest wenn es vor Gericht geht-auch altersabhängig.
Ich denke aber auch-Kinder übernehmen sehr schnell leider auch negative Einstellungen. Eine Mutter sollte es eher unterstützen, dass das Kind zum Papa geht und dort auch mal übernachtet, denn nur ein Tag ein paar Stunden-dass noch alle 2 Wochen-das ist nicht viel, wie sollen Kind und Vater da eine Beziehung aufbauen?

Und selbst wenn wirklich der Vater nicht soooo der Vater ist-was hier aber in keinster Weise zu lesen ist-selbst dann sollte man sehr vorsichtig sein.

Mein Ex kümmert sich laut eigener Aussagen nur, "weil er ja dafür zahlt. "Zieht das Baby seiner Freundin vor, welches nicht seines ist, und gibt das auch offen zu. Er arbeitet drauf hin, daß meine Maus von selber mal sagt"Ich will nicht mehr", damit er nicht so schlecht dasteht. Meine Tochter leidet drunter, tendiert aber mehr und mehr dahin, es zu akzeptieren, dass das nunmal so ist. Ich fang das auf, so gut ich kann, zum Glück hat sie ne starke Persönlichkeit. Das JA , mit welchem ich ständig in Konatkt bin, um alles festzuhalten, will nen betreuten Umgang, von dem ich nix halte. Der Kinderpsychologe meint, es wäre wahrscheinlich besser, sie ginge nicht mehr hin"Besser ein Ende mit Schrecken als umgehkehrt". Ich hoffe leider immer noch, dass eer sich mehr auf sie besinnt. Und ich persönlich denke, dass sie, wenn sie alt genug ist, sich ihre eigene Meinung bilden soll und selbst entscheiden soll.

Nun ja-hier kennen wir die Geschichte leider nur durch dritte.

Aber ich würde an ihrer Stelle mal nachhacken was da passiert ist.
Nachhaken ist schwierig-dafür muss die Mutter Größe genug zeigen, sich selber zu fragen, in wie fern ihre Einstellung dem Vater gegenüber auf das Kind evtl. übertragen wurden.
 
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