Hallo,
in diesem Jahr haben wir nach 6 jähriger Odyssee endlich eine Diagnose für unsere Tochter Jamie (12) bekommen.
Sie hat eine auditive Wahrnehmungsstörung und daraus eine Lese Rechtschreibschäche entwickelt.
Sie ist seit einigen Wochen in Logopädischer Behandlung.
Nun haben sowohl die Psychologen, die Logopädin und auch der Kinderarzt dringend empfohlen die LRS in der Schule eintragen zu lassen damit Jamie den Nachteilsausgleich bekommt und der Druck von dem Kind genommen wird.
Die Schule weigert sich aber sowohl die Diagnose anzuerkennen als auch den Nachteilsausgleich zu bewilligen.
Nun meine Frage, DÜRFEN DIE DAS???
Gruß
Jees
in diesem Jahr haben wir nach 6 jähriger Odyssee endlich eine Diagnose für unsere Tochter Jamie (12) bekommen.
Sie hat eine auditive Wahrnehmungsstörung und daraus eine Lese Rechtschreibschäche entwickelt.
Sie ist seit einigen Wochen in Logopädischer Behandlung.
Nun haben sowohl die Psychologen, die Logopädin und auch der Kinderarzt dringend empfohlen die LRS in der Schule eintragen zu lassen damit Jamie den Nachteilsausgleich bekommt und der Druck von dem Kind genommen wird.
Die Schule weigert sich aber sowohl die Diagnose anzuerkennen als auch den Nachteilsausgleich zu bewilligen.
Nun meine Frage, DÜRFEN DIE DAS???
Gruß
Jees