Frage -  Mal eine Frage

Ilona

Moderator
Teammitglied
Eben habe ich mit meiner Schwester telefoniert.
Sie hatte mir letztens schon erzählt, das der Hausbesitzer wo sie wohnt im Hof einen Teich anlegt. heute war er schon fast fertig und sie kam mit der Familie ins Gespräch. Sie und auch die Tochter des Besitzers meinten, das es ja auch sehr gefährlich wäre, da in dem Haus einige Kinder wohnen und ja auch mein kleiner oft bei meiner Schwester ist. Der Grund ist der, dass der Teich ziemlich tief ist, weil dort auch Goldfische drin überwintern sollen. Nun machten sich meine Schwester und die Tochter von ihm Gednaken darüber, dass ja ein Kind hineinfallen könnte.
Nun zu meiner Frage, sollte das wirklich geschehen und einem kind dabei etwas zustoßen wer haftet dafür??? Klar einerseitz haben de Eltern dann ja ihre Aufsichtpflicht verletzt aber hat der den das Grundstück gehört eine Mitschuld oder ist es allein die Schuld der Eltern??

Wir hatten das eben am Telefon diskutiert und sind auf kein Ergebnis gekommen, wer nun Schuld bekommen würde, wenn so etwas passiert.

Der Vermieter war übrigens sofort einsichtig und wird ein Gitte im Teich montieren, dass einen Sturz in den Teich zwar nicht verhindern kann aber so jedoch die Gefahr etwas vermindert.
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
tja da du weißt dass es den Teich dort gibt hast du auch die Aufsichtspflicht und haftest so auch
für Kinder unter 6 sowiieso
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Mir bzw. meiner Schwester ist klar, das wir aufpassen müssen aber ich denke nicht alle Eltern sehen das so, wenn ich bedenke, wie viele Kinder ich da ohne Aufsucht habe spielen sehen....
Ich hoffe die Eltern passen dann wirklich gut auf ihre Kinder auf.

Aber gut zu wissen, wir waren uns in dem Punkt einfach nicht einig.
 

Tanja

Namhaftes Mitglied
Nenene, der, der den Teich anlegt, muss auch dafür sorgen, dass er abgesichert ist.

Freunde von uns haben sich da vorher auch erkundigt und ihn dann eingezäunt, als sie Nachwuchs bekamen und zu erwarten war, dass ab und an auch mehrere Kinder im Garten rumlaufen würden.
 
Original von Tanja
Nenene, der, der den Teich anlegt, muss auch dafür sorgen, dass er abgesichert ist.

Freunde von uns haben sich da vorher auch erkundigt und ihn dann eingezäunt, als sie Nachwuchs bekamen und zu erwarten war, dass ab und an auch mehrere Kinder im Garten rumlaufen würden.

genauso kenne ich das auch von Bekannten die sich einen großen Teich im Garten angelegt haben.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
:rofl 2 Antworten, 2 unterschiedliche Meinungen. So wie gestern beim telefonat mit meiner Schwester.
 

nummer3

Namhaftes Mitglied
Ich kenne das auch nur so wie Hypericum und Tanja - vor allem, wenn der Teich nicht im abgesperrten eigenen Garten ist sondern mehr oder weniger frei zugänglich ist.
Ich persönlich fände da ja einen Zaun sicherer - so ein Gitter im See schützt nicht wirklich vorm ertrinken...
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Ja ich fände es auch besser, wenn er durch einen Zaun abgesichter wird, den ein man kann ja auch in einer Pfütze ertrinken und das Gitter im Teich ist in meinen Augen keine wirkliche Sicherheit.
 
S

schwarzerKaffee

Guest
Wir haben auch einen Teich im Garten mit Goldfischen drin. Und haben diesen Teich durch einen Zaun ringsrum abgesichert. DENN: unsere kleine möchte immer "Fische gugen"

Ich weiss ja nicht, aber so wichtig finde ich jetzt die Frage nicht wer ist verantwortlich wenn was passiert.

Fakt ist doch, dass die Mutter sich IMMER die Schuld geben wird, wenn was passiert ist, ob sie nun verantwortlich für das Absichern ist oder nicht.

Und daher hat sich mein Freund selbst um das Absichern gekümmert. So wissen wir auch das es SICHER gemacht ist. Trotzdem springe ich sofort auf wenn Madame richtung Teich läuft.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
schwarzerKaffe wie ich schon schrieb natürlich müssen die Eltern aufpassen es ging bei der Frage lediglich um den rechlichen Aspakt.
 
S

schwarzerKaffee

Guest
@Ilona

OH! das hab ich dann überlesen! SORRY

Frag mal meinen Papa (R-Anwalte) Meld mich wieder!
 

Damiana

Aktives Mitglied
Wer ist für was verantwortlich

Ein Teich ist zwar eine Bereicherung für jeden Garten, kann für kleine Kinder jedoch leicht zur tödlichen Gefahr werden. Wenn Sie einen Teich besitzen oder anlegen möchten, sollten Sie bedenken, dass Sie damit eine Gefahrenquelle schaffen, für die Sie verantwortlich sind. Wenn Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen und ein Kind kommt in Ihrem Teich zu Schaden, müssen Sie unter Umständen mit Schadensersatzforderungen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer für den Zustand seines Grundstücks verantwortlich. Nach den Grundsätzen der Verkehrssicherungspflicht muss er Gefahren, die sich aus dem Zustand des Grundstücks für Dritte ergeben können, soweit wie möglich vermeiden. Andererseits haben aber auch die Eltern ihr Kleinkind zu beaufsichtigen. Kommt das Kind in einem fremden Garten zu Schaden, so entsteht schnell Streit darüber, wer denn nun dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht oder nur zum Teil verletzt, kann bei Haftungsfragen die Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers greifen. Wer nämlich in seinem Garten eine Gefahrenquelle wie einen Teich schafft oder die öffentliche Nutzung seines Grundstücks ermöglicht oder duldet, hat die allgemeine Rechtspflicht, die nötigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu schaffen. Unterlässt er dies, so haftet er nach den Vorschriften über eine unerlaubte Handlung. Ihm wird dann vorgeworfen, etwas unterlassen zu haben, wozu er verpflichtet gewesen wäre. Dies gilt gerade auch dann, wenn das Kind aus dem Aufsichtsbereich der Eltern ohne deren Verschulden entweicht und in den Gartenteich des Nachbarn stürzt, der nicht hinreichend gesichert war. Wenn der Grundstückbesitzer weiß oder wissen muss, dass Kinder sein Grundstück trotz Verbot unbefugt aufsuchen oder zum Spielen nutzen und sich so trotz der sichtbar gemachten Grundstücksgrenzen Gefahren für sie ergeben können, muss er zusätzliche, wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen. Die zu treffenden Schutzmaßnahmen müssen um so wirksamer sein, je größer der Reiz ist, den gefährliche Gegenstände auf dem Grundstück auf Kinder ausüben. Wenn also die vorhandene Einfriedung nicht gewährleistet, dass Dritte, insbesondere Kinder keinen Zutritt auf das Grundstück haben, oder wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft sich ständig Kleinkinder aufhalten, hat der Hauseigentümer eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht. In der Wahl der Mittel hierfür ist er frei. Verbotsschilder, etwa mit dem Hinweis „Eltern haften für ihre Kinder“, genügen jedoch in der Regel nicht. Notwendig sind wiederum nur solche Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten würde, um andere Personen vor Schäden zu bewahren.

Gefunden bei: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/msg/content/200306/02312/index.html
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Vielen Dank Damiana
Also sollte man den Vermieter meiner Schwester darauf hinweisen, das er den Teich gut absichern muss.
 
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