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radiomann
Guest
diese Worte machen mir zur Zeit das Leben schwer.
meine Situation: ich bin Vollzeit berufstätig und Alleinerziehender meiner beiden Kinder aus 1. Ehe (15 und 16). Seit Anfang des Jahres getrennt lebend von meiner 2. Frau, wir haben zusammen eine 5 jährige Tochter.
heute war vor dem Amtsgericht die Verhandlung über den Trennungsunterhalt. Ich gehöre zu den bösen Ehemännern die keinen Trennungsunterhalt zahlen, einfach deshalb weil die gegnerische Anwaltschaft mit horrenden Zahlen angerückt ist die ich nicht akzeptiert habe.
Es gab wie erwartet eine Mangelfallberechnung . Falls jemand nicht weis was das ist: wenn zu wenig Einkommen da ist um alle Unterhaltsberechtigten (in meinem Fall die Nochfrau sowie 3 Kinder) nach der Düsseldorfer Tabelle zu versorgen wird einfach alles in einen Topf getan und neu aufgeteilt. Da ich also nicht zahlungsfähig für Trennungsunterhalt bin wird einfach für jedes Kind ein kleinerer Betrag genommen und schwupps ist wieder Geld da. Genial! Okay für die Kinder die bei mir leben bedeutet das statt 340 Euro werden nur noch 210 Euro angerechnet. Mein Pech. Das kleinste welches bei meiner Frau lebt bekommt statt 192 Euro nur noch 145 Euro. Ihr Pech. Und schon sind 202 Euro übrig um an die Ehefrau zu zahlen. Das ganze muß ich rückwirkend zahlen ab März. Selbstbehalt? ja der steht mir zu, aber nur prinzipiell, in der Praxis hab ich den nicht mehr.
Nun gut, ich habe von Anfang an 200 Euro für die kleine gezahlt. Demnach hab ich also 55 Euro zuviel gezahlt. Das könnte man ja verrechnen. Nee ... hier kommt der nächste Begriff: das Geld ist verbraucht und die Zuvielzahlungen werden nicht anerkannt. Mein Pech.
Das Leben im eigenen Haus, welches ich teilweise durch Erbschaftsfolge erhalten habe, ist eheprägend. Das bedeutet in der Praxis: das bereinigte Einkommen erhöht sich um 300 Euro pauschal. Mein Darlehen an die Bank und die Versicherungen werden gnädigerweise berücksichtigt (knapp 550 Euro), aber durch die "Eheprägung" werden unterm Strich dann nur noch Wohnkosten in Höhe von ca. 150 Euro anerkannt.
Der nächste Streitpunkt ist der Zugewinnausgleich. Aber das kommt erst auf mich zu...
so nun bin ich das auch mal los
euer radiomann
meine Situation: ich bin Vollzeit berufstätig und Alleinerziehender meiner beiden Kinder aus 1. Ehe (15 und 16). Seit Anfang des Jahres getrennt lebend von meiner 2. Frau, wir haben zusammen eine 5 jährige Tochter.
heute war vor dem Amtsgericht die Verhandlung über den Trennungsunterhalt. Ich gehöre zu den bösen Ehemännern die keinen Trennungsunterhalt zahlen, einfach deshalb weil die gegnerische Anwaltschaft mit horrenden Zahlen angerückt ist die ich nicht akzeptiert habe.
Es gab wie erwartet eine Mangelfallberechnung . Falls jemand nicht weis was das ist: wenn zu wenig Einkommen da ist um alle Unterhaltsberechtigten (in meinem Fall die Nochfrau sowie 3 Kinder) nach der Düsseldorfer Tabelle zu versorgen wird einfach alles in einen Topf getan und neu aufgeteilt. Da ich also nicht zahlungsfähig für Trennungsunterhalt bin wird einfach für jedes Kind ein kleinerer Betrag genommen und schwupps ist wieder Geld da. Genial! Okay für die Kinder die bei mir leben bedeutet das statt 340 Euro werden nur noch 210 Euro angerechnet. Mein Pech. Das kleinste welches bei meiner Frau lebt bekommt statt 192 Euro nur noch 145 Euro. Ihr Pech. Und schon sind 202 Euro übrig um an die Ehefrau zu zahlen. Das ganze muß ich rückwirkend zahlen ab März. Selbstbehalt? ja der steht mir zu, aber nur prinzipiell, in der Praxis hab ich den nicht mehr.
Nun gut, ich habe von Anfang an 200 Euro für die kleine gezahlt. Demnach hab ich also 55 Euro zuviel gezahlt. Das könnte man ja verrechnen. Nee ... hier kommt der nächste Begriff: das Geld ist verbraucht und die Zuvielzahlungen werden nicht anerkannt. Mein Pech.
Das Leben im eigenen Haus, welches ich teilweise durch Erbschaftsfolge erhalten habe, ist eheprägend. Das bedeutet in der Praxis: das bereinigte Einkommen erhöht sich um 300 Euro pauschal. Mein Darlehen an die Bank und die Versicherungen werden gnädigerweise berücksichtigt (knapp 550 Euro), aber durch die "Eheprägung" werden unterm Strich dann nur noch Wohnkosten in Höhe von ca. 150 Euro anerkannt.
Der nächste Streitpunkt ist der Zugewinnausgleich. Aber das kommt erst auf mich zu...
so nun bin ich das auch mal los
euer radiomann