Mangelfall - verbraucht - eheprägend

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radiomann

Guest
diese Worte machen mir zur Zeit das Leben schwer.

meine Situation: ich bin Vollzeit berufstätig und Alleinerziehender meiner beiden Kinder aus 1. Ehe (15 und 16). Seit Anfang des Jahres getrennt lebend von meiner 2. Frau, wir haben zusammen eine 5 jährige Tochter.

heute war vor dem Amtsgericht die Verhandlung über den Trennungsunterhalt. Ich gehöre zu den bösen Ehemännern die keinen Trennungsunterhalt zahlen, einfach deshalb weil die gegnerische Anwaltschaft mit horrenden Zahlen angerückt ist die ich nicht akzeptiert habe.

Es gab wie erwartet eine Mangelfallberechnung . Falls jemand nicht weis was das ist: wenn zu wenig Einkommen da ist um alle Unterhaltsberechtigten (in meinem Fall die Nochfrau sowie 3 Kinder) nach der Düsseldorfer Tabelle zu versorgen wird einfach alles in einen Topf getan und neu aufgeteilt. Da ich also nicht zahlungsfähig für Trennungsunterhalt bin wird einfach für jedes Kind ein kleinerer Betrag genommen und schwupps ist wieder Geld da. Genial! Okay für die Kinder die bei mir leben bedeutet das statt 340 Euro werden nur noch 210 Euro angerechnet. Mein Pech. Das kleinste welches bei meiner Frau lebt bekommt statt 192 Euro nur noch 145 Euro. Ihr Pech. Und schon sind 202 Euro übrig um an die Ehefrau zu zahlen. Das ganze muß ich rückwirkend zahlen ab März. Selbstbehalt? ja der steht mir zu, aber nur prinzipiell, in der Praxis hab ich den nicht mehr.

Nun gut, ich habe von Anfang an 200 Euro für die kleine gezahlt. Demnach hab ich also 55 Euro zuviel gezahlt. Das könnte man ja verrechnen. Nee ... hier kommt der nächste Begriff: das Geld ist verbraucht und die Zuvielzahlungen werden nicht anerkannt. Mein Pech.

Das Leben im eigenen Haus, welches ich teilweise durch Erbschaftsfolge erhalten habe, ist eheprägend. Das bedeutet in der Praxis: das bereinigte Einkommen erhöht sich um 300 Euro pauschal. Mein Darlehen an die Bank und die Versicherungen werden gnädigerweise berücksichtigt (knapp 550 Euro), aber durch die "Eheprägung" werden unterm Strich dann nur noch Wohnkosten in Höhe von ca. 150 Euro anerkannt.

Der nächste Streitpunkt ist der Zugewinnausgleich. Aber das kommt erst auf mich zu...

so nun bin ich das auch mal los

euer radiomann
 
Raten kann ich Dir leider gar nichts...

:maldrueck

Ich kann Dir nur zulesen und für Euch hoffen, dass es gute Lösungen geben wird.

Kopf hoch, Jupp! Irgendwie wird es gehen - bestimmt!
 
:heul

tut mir leid für dich, kann leider auch nichts dazu sagen. Es ist einfach nur beschi.... das später nur noch das Geld zählt...
 
mensch Jupp, und ich hatte Dir so feste meine Daumen gedrückt. Es tut mir leid für Euch :troest Gibt es denn keine andere Lösung??
 
:maldrueck ich verstehe zwar nicht was du da schreibst, aber es klingt nicht gut :shake
 
Ach mensch ich hab so die Daumen gedrückt und jetzt so etwas. :maldrueck :troest
 
Hallo Jupp,

kenn Dich leider nur vom Hörensagen einer wirklich wunderbaren Frau. Und weil diese Frau eine so wunderbare ist, mach doch mal bitte lange die Augen zu.

Was siehst Du?

Kommt ein kleines Lachen zurück?

Ich drücke Euch von Herzen beide Daumen und habe jetzt selbst ein Lachen auf den Lippen weil ich Euere Liebe spüren kann.

Take care :maldrueck

Michl
 
Ach Mensch... :heul das tut mir leid! Traurig das das so kommen mußte...
Ich finde es sehr schön was Michl geschrieben hat! Zusammen werdet ihr es schaffen, auch wenn es nicht leicht ist! Aber IHR könnt das!!!! :maldrueck
 
Ach mensch
aber so ganz verstehe ich das nicht
Die Kinder aus deiner ersten Ehe leben bei dir, also muss doch eigentlich deine erste Frau den Unterhalt dafür an dich zahlen ?
Ich habe es so gelernt, einer zahlt den Naturalunterhalt, dass ist dort wo die Kinder leben und einer zahlt den finanziellen Unterhalt, sprich der drückt die Kohle ab.
Wieso musst du denn dann für die auch noch zahlen?
Was sagt denn dein Anwalt dazu?

Mensch ist das alles kompliziert und ätzend
 
hallo Prinzessin,
es ging in dieser Verhandlung um den Trennungsunterhalt den ich an meine zweite Frau zahlen muss. Die Kinder die bei mir leben sind aus meiner 1. Ehe, und für die bekomme ich keinen Unterhalt.

Michl, es ist schön was du geschrieben hast und es stimmt auch.
Aber auch hier rutsche ich wieder in eine unangenehme Sache. Sobald Beatrix bei mir wohnt komme ich in die Lohnsteuerklasse 1. Als Alleinerziehender der mit seinen Kindern auch alleine lebt bin ich in Klasse 2.
 
Stimmt, wenn ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt... Aber nicht wenn du Untervermietest! ...Nur so als Gedankenanstoß!
 
nee David wenn ich vermiete muss ich Steuern abführen und die Mieteinnahmen fallen als Einkommen wieder in die Berechnung des Unterhaltes mit rein. Ich hab ja meinen Bruder noch in einer Etage kostenlos wohnen und da wollten sie schon eine fiktive Mieteinnahme reinrechnen, bis ich darlegen konnte das mein Bruder Geringverdiener ist und nicht in der Lage ist Miete zu zahlen.
 
ich hab es mir jetzt ausrechnen lassen. Da ich eh schon in der Lohnsteuerklasse 2 bin macht der Sprung auf die 1 nur noch 40 Euro aus.
 
Na, wenigstens was 🙄

Ich wäre aber auch mit dir unter eine Brücke, kein Thema ;D
 
Darf ich mal ganz blöd fragen, wieso du für die ersten beiden Kinder keinen Unterhalt bekommst?
Der steht dir zu, wenn die bei dir wohnen und wenn deine erste Frau nicht zahlen kann, springt das Amt ein.
Denn wenn sie bei deiner Frau wohnen würden, müsstest du ja auch zahlen .
 
sie hat ein zu geringes Einkommen um Unterhalt zu zahlen. Ausserdem hatte sie damals auf Ehegattenunterhalt verzichtet und ich käme mir fies vor Geld von ihr anzunehmen. Das Jugendamt springt nur ein bis die Kinder 12 sind (Unterhaltsvorschuss). Nun gut, als die Kinder noch bei ihr lebten habe ich fleissig den vollen Satz bezahlt. Hab sogar eine Zeitlang weiterbezahlt obwohl die Kinder schon längst bei mir waren. Am Ende der großen Ferien hab ich mich dann gefragt warum sie die Kinder nicht abholen kommt. Aber das ist nun 6 oder 7 Jahre her.
Meine Art ist es nicht jemand auszunehmen der kaum existieren kann, auch wenn das mit mir gemacht wird.
 
Tja das ehrt dich. Blöde Situation.
Frag doch mal nach Wohngeld. Auch wenn du ein Haus hast, kannst du das unter bestimmten Umständen beantragen.
 
Das hört sich nicht gut an! :shake
Ich hab leider schon bei den österreichischen Bestimmungen zu wenig Ahnung, bei euren natürlich noch weniger !
Leider kann ich nix raten.

Ich hoffe aber sehr für dich, deine Kinder und Trixi das ihr aus Allem das beste machen könnt und dennoch glücklich werdet (bleibt)! :druecker :maldrueck



Michl deine Worte fand ich wiede rmal sehr sehr schön !
 
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