Hilfe! -  Maßnahme vom Sozialamt!?

dreamteam1971

Aktives Mitglied
Hallo, ihr Lieben,

heute wende ich mich wieder mal hilfesuchend an euch. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Seit Januar d.J. ist mein Erziehungsurlaub beendet, meine Tochter besucht den Kindergarten (bis November letzten Jahres habe ich noch meine Oma gepflegt). Nun bin ich verzweifelt auf der Suche nach einer Halbtagsbeschäftigung.

Ich habe nach der Geburt meiner Tochter mein Studium als Sozialpädagogin beendet und bin seither stundenweise in einer Beratungsstelle tätig. Das Einkommen hiervon reicht aber nicht zum Lebensunterhalt aus, daher bekomme ich noch Sozialhilfe.
Jetzt muß ich ab nächsten Mittwoch in eine Maßnahme vom Sozialamt, in eine Werkstatt oder ein Second-hand-Warenhaus. Die Zeit, die ich vormittags zur Verfügung hatte, nutzte ich dahingehend, Kontakte zu knüpfen, Bewerbungen zu schreiben, mit Beratungsstellen zu telefonieren, um endlich einer Beschäftigung nachgehen zu können.
Durch die Maßnahme, die ich nun von Mo.-Fr. vormittags ausüben muß, die mich aber in keinem Fall in den Arbeitsmarkt integriert, geht mir diese Möglichkeit verloren. Ich weiß echt nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll?! Nachmittags ist telefonieren und Arbeitssuche im Internet und Beratungsstellen unmöglich, da ich keine Betreuungsmöglichkeit für meine Tochter habe. Und abends??? Suche im Internet, ja, aber das wars dann.

Gibt es jemanden, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat, bzw. kann ich mich gegen diese Maßnahme wehren und wie?

Ich möchte betonen, daß ich durchaus arbeitswillig bin, mir fällt die Decke auf den Kopf, möchte wieder unseren Lebensunterhalt selbst bestreiten, aber ich möchte wenigstens eine Chance bekommen auf dem freien Arbeitsmarkt!
Die Maßnahme trägt in keinem Fall zu meiner Wiedereingliederung bei und eine unentgeltliche Beschäftigung in einer Einrichtung für z.B. körperlich oder geistig Behinderte wurde von Seiten des Sozialamtes abgelehnt. :shake

Sorry,wenn ich vielleicht etwas konfus geschrieben habe, aber ich bin im Moment etwas durch den Wind. Dafür habe ich Abi nachgeholt, studiert, jahrelang auf Einkommen verzichten.. Ich weiß, es geht vielen, vielen anderen genauso, aber vielleicht kommen diese besser mit der Situation zurecht. Ich fühle mich so nutzlos und mein Selbstbewußtsein ist ziemlich am Boden.

Danke fürs Zuhören und evtl. Ratschläge

Kerstin
 
K

Kasmira

Guest
hallo...

ich kenne es nur von einer bekannten... sie hat auch sh bekommen, der sohn begann mit dem kindergarten - und sie mußte bei der diakonie anfangen, da war jeder widerspruch zwecklos... es hieß, bemühungen gut und schön, aber bis die fruchten, müsse sie sich halt auf diesem wege arbeitswillig zeigen - oder halt die konsequenzen tragen...

sorry... ich kenne nur diese story... vielleicht hat ja einer etwas positiveres für dich?!? :troest
 
U

User2

Guest
Das einzige was mir einfallen würde, wäre das Kind nicht in den Kindergarten schicken...
Grundsätzlich kannst du vor der Schulpflichtigkeit deines Kindes nicht zur Arbeit gezwungen werden, da du aber eine Betreuung für dein Kind hast schon...

"Beschluss des VG Schleswig vom 28.01.1993 - 10 B 1/93 - IDAS 4/93 I 2.4 - Solange ein Kind nicht schulpflichtig ist, kann von einer alleinerziehenden Mutter grundsätzlich nicht erwartet werden, eine Arbeitstätigkeit i. S. von § 18 BSHG aufzunehmen. Bestätigt durch den Beschluss des OVG Schleswig vom 24.02.1993 - 5 M 15/93."

"Mit dem "Solidarpakt" wurde die Zumutbarkeit der Arbeit für Mütter ausgedehnt. "Die geordnete Erziehung eines Kindes, das dass dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel dann nicht gefährdet, wenn und soweit unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in der Familie des Hilfesuchenden die Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege ... sichergestellt ist; die Träger der Sozialhilfe sollen darauf hinwirken, dass Alleinerziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird" (Neufassung § 18 Abs. 3 BSHG). "
 
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