brauche Rat -  medizinische versorgung (stationäre therapie) bei gemeinsamem sorgerecht auch gegen den willen?

ichbinsdochnur

Neues Mitglied
Hallo zusammen:

erstens bin ich neu hier und zweitens hoffe ich, daß ich hier richtig bin.
Es geht noch nicht einmal um mein eigenes Kind, sondern um die Tochter meiner Freundin.

Die kleine ist 14 Jahre alt und wohnt seit August bei ihrer Mutter. Die Mutter und der Erzeuger des Kindes haben das gemeinsame Sorgerecht (großer Fehler, aber wurde halt damals so entschieden).

Nun das Problem: die kleine ist psychisch so dermaßen kaputt (durch den Vater), so daß eine stationäre Therapie dringend erforderlich ist (auch schon ärztlich bestätigt).

Nun die Frage: kann (quasi "aus prinzip") der Vater des Kindes einer stationären Aufnahme widersprechen oder hat er das Recht, aufgrund des noch vorhandenen gemeinsamen Sorgerechts, einer stationären Aufnahme zu widersprechen? So wie ich ihn kenne, wird er das nämlich machen.

Oder hat die Mutter eine rechtliche Handhabe, die Aufnahme des Kindes auch gegen den Willen des Vaters zu "erzwingen"?

Für Antworten wäre ich dankbar. Und wenn es schnell geht, wäre das umso besser. Es ist wirklich dringend!
 

Ysahi

auf dem sonnendeck
wenn die therapie wirklich (lebens)notwendig ist, so könnte der behandelnde oder einweisende arzt einen richter bestellen, der das entscheidet, dass die alleinige einwilligung der mutter reicht.

eigentlich müssen bei großen wichtigen therapien/ maßnahmen immer beide elternteile einwilligen. ansonsten macht der arzt sich strafbar.

da sie schon 14 ist, wäre es auch wichtig zu wissen, ob das mädchen die therapie möchte?! darauf würde glaub ich auch rücksicht genommen. bin mir in dem punkt aber nicht 100% sicher.
 
U

UserC

Guest
wenn ein medizinischer notfall vorliegt, dann warten die ärzt ned, bis die entscheidung vom anderen erziehungsberechtigten vorliegt. (um das jetzt mal auszudrücken :schiel)

ansonsten sit es schon so, das beide zustimmen müssen, wenn das gemeinsame sorgerecht vorliegt.

ansonsten schliesse ich mich ysahi: wenn die "kleine" schon 14 ist (meine geht mir an die gurgel, wenn ich kleine zu ihr sage....), dann müsste sie mitsprachrecht haben (jetzt mal generell...)
 

hai

Namhaftes Mitglied
also mit 14 kann sie ihrem vater auch das sorgerecht entziehen. wie oben schon geschrieben könnte der arzt notfalls einen richter dazu ziehen und sagen wie notwendig die therapie ist. so wie du das gesagt hast ist sie ja wegen ihres vaters so psychisch am ende und hat nehme ich an auch keinen kontakt mit ihm. und wird auch keinen mehr wollen, wenn sie dem jugendamt diese gründe nennt dürfte es kein problem sein das die mutter das alleinige sorgerecht bekommt.
lg steffi
 

Ysahi

auf dem sonnendeck
ja klar eine überlebenswichtige therapie kann auch ohne einverständnis beider sattfinden (laos nach m autounfall oder so)

aber eine wichtige mehr oder weniger aufschiebbare therapie, die dennoch lebenswichtig ist, müssen eben beide zustimmen. notfalls: der richter
 
U

UserC

Guest
@hai
so einfach ist das in der heutigen zeit nimmer mit dem alleinigen sorgerecht - da müssen heute grundlegende probleme vorliegen.
und das würde evtl. auch ein gutachten eines psychologen mit sich ziehen. wobei man sich fragen muss, was man einer 14jährigen zumutet, der es eh ned so gut geht....
 

Tiegah

Mitglied
Grundsätzlich ist bei gemeinsamem Sorgerecht das Einverständnis beider Elternteile einzuholen.
Allerdings sollte Deine Freundin in dem Fall mal ganz konkret in der Klinik anfragen, welche Möglichkeiten es gibt, da ohne das Einverständnis des Vaters stationäre behandeln lassen zu können (ich nehme an, es geht um eine Psychotherapeutische/ psychiatrische Behandlung). Ansonsten gibt es tatäschlich auch in der Psychiatrie den Begriff "Gefahr im Verzuge", der eine Aufnahme OHNE elterliches Einverständnis möglich macht.....

Ansonsten: die Kindesmutter kann sich ans JA wenden, die Situation schildern, nach Möglichkeiten fragen und ggf. das alleinige Sorgerecht beantragen.
 

hai

Namhaftes Mitglied
@ Zuckerschneckle
je nach dem was vorgefallen ist, dass sie so fertig ist (soll ja am vater liegen, wenn ich es richtig verstanden habe) dürfte das doch schon ein sehr großer grund sein, denke ich. leider ist es nicht mehr so einfach wie früher, das stimmt. aber ich denke wenn es nötig ist, ist es nötig und notfalls muss ein richter dies sagen.
lg steffi
 
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