brauche Rat -  Meine Tochter (12) hat auf der Familienfeier Alkohol getrunken

champanja

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe einen ziemlich komplizierten Fall.

Meine 12 jährige Tochter, welche bei meiner Noch-Frau lebt, für die ich aber auch das Sorgerecht udn Besuchsrecht habe, hat vor 3 Wochen auf einer Familienfeier Alkohol konsumiert. Leider habe ich davon nichts mitbekommen, weil man ja seine Augen nicht überall hat. Bekannte von mir haben ihr dann Alkohol gegeben, weil sie erzählt hat, dass sie zu Hause bei meiner Noch-Frau auch ab und zu mal Bier und Liköre trinken darf.

Zu Hause muss es dann bei meiner Noch-Frau angekommen sein, dass sie was getrunken hätte. Das war für sie mal wieder ein gefundenes Fressen, weil sie eh nicht will, dass ich unsere Kinder sehe und nur Geld für sie abdrücke. Außerdem hat sie es eh schon geschafft mich in den finanziellen Ruin zu treiben. -.- Ich bin am Boden und meine Noch-Frau bekommt jeden einzelnen Cent von meinem hart verdienten Geld.

Na ja, jedenfalls hat sie gleich in den Tagen darauf selbst ein Schreiben aufgesetzt, in dem sie mir mitgeteilt hat, dass ich meine Tochter nicht mehr sehen darf und wie viel meine Tochter angeblich getrunken hätte. Wäre das wirklich der Fall gewesen, dann hätte ich sie wohl ins Krankenhaus zum Magen auspumpen fahren können. Außerdem hat sie mir in dem Schreiben mitgeteilt, dass sie das Schreiben auch an alle Gerichte mit denen wir schon zu tun hatte weiterleitet.

Ich bin so verzweifelt. Ich habe schon so viel um meine Kinder gekämpft und immer, wenn ich es nach vielen Gerichtsverhandlungen wieder geschafft haben sie zu sehen, dann passieren so Kleinigkeiten, die alles aus dem Konzept bringen. Und wieder bekomme ich sie nicht zu Gesicht.

Schlimm genung, dass ich mich mit meiner Noch-Frau immer noch wegen den Finanzen streiten muss, aber dass mit den Kindern kann ich wirklich nicht verstehen.

Meine Frage ist jetzt aber, ob meine Noch-Frau das so einfach darf. Sie kann mir doch nicht meine Tochter vorenthalten. Schließlich dürfen nur Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit kein Alkohol trinken. Was nicht heißt, dass ich das begrüße. Ich selbst trinke nie etwas und finde das alles nur unverständlich.

Ich bin ein Vater, der zahlt und der seine Kinder sehen will. Tja, und der Dank dafür ist, dass ich bei jeder Kleinigkeit mein Besuchsrecht von ihr von jetzt auf gleich entzogen wird. Die Gerichtsverhandlungen kosten so viel und ich weiß schon lang nicht mehr wie ich das alles tragen soll.

Also, wie ist das jetzt. Darf sie mir das Kind einfach so von heute auf morgen entziehen ohne eine Entscheidung von einem Gericht? Schließlich ist meiner Tochter nichts passiert.
Kann mir das Sorgerecht entzogen werden?
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Familienfeier & 1x ein bischen Alk dabei an die Minderjährige = nicht so schlimm. Die Kompetenzen für den "Ernstfall" waren nicht vollständig geklärt. Aber meistens ist es doch so: Man lernt nur durch Fehler. Denn die Minderjährige war in Gesellschaft von erwachsenen Angehörigen, die ihrerseits Massnahmen hätten treffen können. Die jederzeit offene Möglichkeit, dem Mädchen zu erklären, dass es nun genug ist und damit leider Schluss machen muss, ist hoffentlich ausreichend. Die nicht mehr ganz so kleine Tochter akzepiert das hoffentlich, lässt sich dadurch nicht ihre Freude nehmen und verspricht dir das auch vor Antritt der Familienfeier.
Besteht für deine Tochter Misshandlungsgefahr bei jemand von deiner Verwandtschaft?

Deine noch-Frau könnte misstrauisch gegenüber deinen Angehörigen sein. Ob dieses Misstrauen berechtigt ist, kann ich aus der Entfernung nicht einschätzen.
Aber: Zukünftig wird du sorgeverantwortungsbewusst deine Verwandtschaft anleiten müssen, ob überhaupt, wieviel und von was, an dein Mädchen ausgeschenkt werden darf - wenn du bedauerlicherweise nicht selbst dabei sein kannst. Wenn du mal z.B. Alk total verbietest, dann muss sich deine Verwandtschaft auch daran halten. Tun sie es nicht, so musst es unbedingt selbst besorgen - und entweder dabei sein oder erst garnicht mit Tochter zur Familienfeier hingehen. Dir stehen alle Mittel zur Durchsetzung deines Sorgerechts zurverfügung. Idealerweise trinkst du selbst wenig bis garnichts und bist für deine Tochter das Vorbild (wenn sie bei dir ist).

Du wirst aufjedenfall dazulernen, denn du beschäftigst dich nun mit dem Thema intensiv.

Ich bin ein Vater, der zahlt und der seine Kinder sehen will
=> Sogar zahlungsunfähige Väter (z.B. weil arbeitslos) haben ein Recht auf Umgang mit ihren Kindern. (Gilt auch umgekehrt: Kinder dürfen mit ihrem zahlungsunfähigen Vater zusammensein, solange es beide Seiten wollen.)
Der Gesetzgeber verhindert Zwang und Nötigung der Kinder durch Abkoppelung des Unterhaltsrechts vom Umgangsrecht.
Ohne Gerichtsbeschluss darf ein Elternteil dem anderen Elternteil den Umgang nicht einschränken oder gar ganz untersagen.

und ich weiß schon lang nicht mehr wie ich das alles tragen soll.
=> PKH prüfen lassen. Diese Sache dürfte m.E. Aussicht auf Erfolg haben.

Bleifreies flöhliches Gelingen, :bye:
 
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