Kompliziert -  Meinungen bitte zum Thema

Wotan

Neues Mitglied
Hallo Alle zusammen.

Ich brauche mal einen Rat bzw. wie sollte ich mich am Besten verhalten.

Der Anwalt meiner Exfrau hat das FG bemüht mit folgenden Hinweis: In der Vergangenheit ist es mehrfach dazu gekommen, dass der Antragsgegner ohne Angaben von besonderen Gründen ein zuvor geplantes Umgangsrecht der Antragstellerin mit den Kindern abgesagt hat.

Meine Gegendarstellung lautet: Außerdem möchte ich mich entschieden gegen die Behauptung verwahren, das ich ohne Angaben von Gründen ein geplantes Umgangsrecht der Antragstellerin verhindern würde bzw. absage. Diese Behauptung ist schlicht weg falsch und an den Haaren herbei gezogen. Es ist richtig, das die Kinder gelegentlich nicht bei der Mutter am Besuchswochenende waren. Mit dem Hintergrund, das die Kinder entweder krank waren, die Mutter andere Aufgaben am Wochenende wahr nahm (Besuche bei Freunden oder Ähnliches) oder aber selbst krank war und mich vorher informierte. Zuvor wurde es aber jedes Mal telefonisch besprochen und von der Mutter selber abgesegnet bzw. war sie damit einverstanden.

Es kostet mich teilweise Überredungskunst, *** und *** über das Wochenende zu ihrer Mutter zu schicken, da sich nach ihren persönlichen Angaben in der häuslicher Umgebung der Mutter nicht wohl fühlen. Der Grund liegt wohl in den häufigen Konflikten zwischen meiner Exfrau und ihrem jetzigen Lebenspartner.

Außerdem stellt der Anwalt noch folgende Forderungen: A.) Jedes zweite Wochenende von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 19 Uhr. B.) Die Hälfte der jeweiligen Schulferien. C.) Jeweils einen der hohen Feiertage mit einem davor- oder danach liegenden schulfreien Nachmittag.

Mein Hinweis an das Gericht: Zu den einzelnen Punkten die Herr Rechtsanwalt A*** zu der Umgangsregelung anführt, möchte ich folgendes sagen. Zu Punkt 2.1 und 2.2 gilt zu sagen, das diese Regelung mit dem Jugendamt (zwei Mitarbeiterinnen), meiner Exfrau und mir ausgearbeitet worden ist (als Anlage beigefügt). Lediglich Absatz „c“ in beiden Punkten, wurden von Herrn Rechtsanwalt A*** hinzugefügt. Diesen genannten Punkten möchte ich widersprechen, da es den Kindern nach meiner Auffassung nicht gut tun wird, wenn sie nicht unmittelbar vor Schulbeginn in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren. Jeder Mensch und auch insbesondere Kinder müssen sich erst einmal Akklimatisieren, zumal schulische Vorbereitungen zu treffen sind.

Nun zu meiner Frage. Ich bekam heute Post vom FG und darin waren drei Schreiben. Das erste Schreiben bezieht sich auf die Kinder (Neun und Elf Jahre alt) zwecks Anhörung der selben, das zweite Schreiben auf Anhörung der Eltern (31. März die Kinder und 9. Juni die Eltern). Das dritte Schreiben besagt, das den Kindern ein Verfahrensbeistand gestellt wird auf Grund ihres Alters.

Wo führt nach Eurer Meinung die ganze Geschichte hin und wie soll ich mich verhalten. Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen und Hinweise.

Gruß Wotan
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

ich befürchte, Deine Fragen wird Dir nur ein rechtsanwalt beantworten können, denn es sind sehr spezifische Fragen - jede Aussage dazu, wohin es führen würde, wäre reines Ratewerk.

Da Du selber "Meine Gegendarstellung dazu" schreibst, nehme ich an, dass Du keinen Anwalt hast - den aber wirst Du brauchen; Da führt kein Weg daran vorbei.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Hallo,
gehe ich davon aus, daß die beiden Kinder beim KV leben:
- die Exfrau wird mindestens KU zahlen (müssen);
- bei gefestigter, bzw. eheähnlichen Beziehung mit Zusammenwohnen / Verlobung wird der neue LG der Exfrau indirekt zur Kasse gebeten; die Exfrau wird Einkommensnachweise erbringen (müssen, wenn nicht bereits geschehen);
- der RA der Exfrau unterstellt zunächst in Auftrag seiner Mandantin dir Umgangsvereitelung; es ist sehr gut möglich, daß an dieser Unterstellung nichts dran ist - du jedoch reagieren musst. Dein RA wird dich auch darüber aufklären, ob du die RA-Kosten ersetzt bekommst, wenn sich die Exfrau eine Täuschung (ev. sogar noch mit Vorsatz) erlaubt hat. Bzw. Gegenklage geboten ist.

Es könnte sein, muss aber nicht, daß die Exfrau die Kinder mehrere Tage bei sich haben möchte, um UH anteilig abändern zu lassen.

Ein Verfahrensbeistand kostet Geld.

Es könnte sich aber auch nur um ein "Klopfen-auf-den-Busch" handeln. Mal sehen, wie stabil der Exgatte ist... ... wenn der Exgatte seine Kinder sowieso loswerden will, dann ist das eine gute Gelegenheit...
Beim FG ist Anwaltszwang; ich denke, die "Gegendarstellungen" sind plausibel und müssten vom RA gut verwendet werden.

Da heisst es für den KV: Wachsam bleiben und alle Gespräche schriftlich festhalten, sich von RA beraten lassen.

Mit 9+11 jahren kommen die Kinder meiner Meinung nach in ein Alter, wo sie zunehmend selbst entscheiden können, wo und bei wem sie sich - oder auch nicht - aufhalten möchten.

mfg
 

Wotan

Neues Mitglied
Hallo Gerhard.

Danke erstmal für Deinen Beitrag. Nächste Woche Mittwoch ist die Anhörung der Kinder und der Kindseltern.

In weiser Voraussicht habe ich Tagebuch geführt und den Emailverkehr zwischen mir und dem Jungendamt gespeichert. Alles zusammen habe ich der Richterin übergeben und die Kopien meiner Anwältin.

Am Wochenende habe ich Post von meiner Anwältin bekommen, mit dem Anhang vom Jugendamt, das eine Stellungnahme abgegeben hat. Darin heißt es unter Anderem, das sich meine Exfrau mehr auf ihre jetzige Lebenslage ( zwei neue Kinder mit dem neuen Partner) konzentrieren sollte. Der Bericht bewertet meine Situation als durchaus positiv und attestiert mir ein gutes Verhältnis zu meinen Kindern.

Wenn die Kinder befragt werden, kommt es sicherlich dazu, das sie von den Zwischenfällen von Exfrau und neuem Partner berichten. Dort sind ständig Streitereien und körperliche Konflikte. Auch wurde bei einem Disput der kleine Bruder(3,5 Jahre) gegen den Schuhschrank gestossen. Ich glaube kaum, dass das die Richterin witzig finden wird.

Einige Trümpfe habe ich noch in der Hand. Wenn ich diese ausspiele, dann ist sie die anderen Kinder auch los.

Vor sieben Jahren wollte ich Hilfe vom Jugendamt haben, aber niemand hat reagiert. Nun sitze ich vor einem Trümmerhaufen meiner Ehe und muß zusehen, das den Kindern nicht noch mehr Leid wiederfährt.Zumal es mit meiner Gesundheit nicht gerade zum Besten bestellt ist.

lg Wotan
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Habe ich das richtig verstanden, du wärst in der Lage, ev. 2+2 Kinder bei dir aufzunemen?
Von wem sind die 2 Kinder bei deiner Exfrau?
 

Wotan

Neues Mitglied
Hallo Gerhard.

Das hast du falsch verstanden. Der neue Partner hat auch schon die Nase voll. Nur mit dem Unterschied, das er nicht mit ihr verheiratet ist und die Frage sich auftut, wer bei einer Trennung das Sorgerecht bekommt. Haben die beiden das gemeinsame Sorgerecht für die neuen Kinder oder hat sie das alleinige Sorgerecht? Meine beiden Kinder sind dabei aussen vor. Ein Sozialarbeiter meinte damals zu mir, das die beiden Turteltauben versucht hätten sich ein Warmes Nest zu bauen. Der Schuss ging aber nach hinten los.

Von meiner damalige Situation zu berichten, würde den ganzen Rahmen hier sprengen und würde auch nichts mehr ändern. Das ist Geschichte. Ich muß mich jetzt auf das kommende Geschehen konzentrieren. Mittlerweile sind mir alle Mittel Recht und ich werde keine Rücksicht auf diese Frau mehr nehmen, die sich Rücksichtslos mir gegenüber verhalten hat. "Wer Wind sät, wird Sturm ernten!"

Am Mittwoch weiß ich mehr. Schönen Sonntag noch!!

lg Wotan
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Der neue Partner hat auch schon die Nase voll?
-> Taschentuch und mal kräftig schneuzen, sag ich nur.

Achso und wenn sie das Sorgerecht hat für die neuen 2 Kinder, dann bekommt sie KU vom dazugehörigen KV. Aber da die 2 Kinder mit dir bei dir leben, kann sie den KU vom (ex-)Freund gleich an dich durchreichen - oder wie?

Aber irgendwie geht die Kette nicht ganz auf. Irgendwelche 2 Kinder bleiben rein rechnerisch auf der Strecke - oder ins Heim. ??

?( :wand :nocheck
 

Wotan

Neues Mitglied
Hallo Gerhard.

Mal ganz langsam zum mitmeiseln.

Meine Exfrau und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für die ehelichen Kinder(11+9). Vor 4 Jahren zog sie aus und ließ die Kinder zurück. Das Jugendamt befand damals, das es besser wäre, das die Kinder bei mir bleiben. Nun hat sie mit dem neuen Partner zwei weitere Kinder (3,5 +1,5). Das Päarchen ist aber nicht verheiratet und die Sorgerechtsangelegenheit dieser Kinder kenne ich nicht. Das Jugendamt zahlt mir UVG, da bei ihr nichts zu holen ist. Außerdem leben beide von der Arge.

Nun schmeißt sie mir Knüppel zwischen die Beine und will an die Kinder ran. Nach dem Motto "Mein Ex hat das Umgangsrecht vereitelt." Dabei wurde jedes Wochenende vorher besprochen und abgeklärt. Alles wurde von mir notiert und liegt der Richterin vor.

Sie will erreichen, das mir das Sorgerecht entzogen wird, wegen Umgangsvereitelung (Schwachsinn). Wenn die Lüge einen Namen hätte, dann den meiner Exfrau.

Ist es nun für Dich verständlich?

lg Wotan
 

Wotan

Neues Mitglied
Hallo.

Es ist vollbracht. Der Gerichtstermin liegt hinter mir und die Anschuldigungen meiner Exfrau zwecks Umgangsvereitelung wurden verworfen. Das Schwert des Rechts hat sich gegen ihren Anwalt und meiner Exfrau gerichtet. Lediglich die ausgearbeitete Umgangsregelung vom Jugendamt wird nun gerichtlich festgelegt. Dagegen habe ich keine Einwände erhoben, sondern die Sache noch befürwortet.

Der Anwalt hat einen Verweis erhalten und meine Exfrau das "Wort zum Sonntag". Die Richterin hat nur mit dem Kopf geschüttelt und zum Schluß gesagt: " Hoffentlich sehen wir uns so schnell nicht wieder. Herr K**** nehem sie ihre Kinder mit ich wünsche ihnen alles Gute.

Die Kinder brauchten nicht angehört werden, da nach der Befragung der Eltern es offentsichtlich war, das Schindluder von Seiten meiner Exfrau getrieben worden ist. Ich konnte alle Punkte entkräften, da ich Tagebuch geführt habe und dieses der Richterin übergeben habe.

Nun wird die Umgangsregelung in den kommenden Sommerferien greifen. Die ersten drei Wochen hat sie dann die Kinder. Kennt sich jemand damit aus, wie es mit Geld und Kleidung sich verhält. Hat meine Exfrau Anspruch auf ein Teil des UVG oder wie ist die Sachlage? Hat jemand Erfahrung damit? Da ich Privatinsolvent und ausserdem gesundheitlich angeschlagen (zwei Herzinfarkte) bin, könnte ich jeden guten Hinweis gebrauchen.

lg Wotan
 
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