Frage -  Miet-Kaution

Birgit

EF-Team
Teammitglied
Hallo,
wer kann mir sagen in welchem Zeitraum eine Mietkaution vom Vermieter zurück gezahlt werden muss?
Nach Beendigung des Mietverhältnisses
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Im normalfall nach 3 monaten. Allerdings habe ich eben im internet gelesen, dass es auch schon Gerichtsurteile deswegen gab wo 6 monate veranschlagt wurden.
Bei genossenschaftsanteilen kann es sehr sehr lange dauern bis man das geld aus den Anteilen wiederhalt. Bei uns hat es fast 2 Jahre gedauert, da sie mit Entscheidungen diesbezüglich immer bis zur nächsten versammlung gewartet hatten. Versammlungen sind im normalfall einmal im jahr
Also wurde in der 1. versammlung beschlossen dass wir das geld zurück bekommen also das wir die Wohnung wie gewünscht wieder abgegeben haben und im jahr darauf wiurde dann sozusagen die Überweisung ausgestellt.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

grundsätzlich gilt, dass der Vermieter die Mietsicherung, in der Regel eine Kaution, nicht länger einbehalten darf als nötig. Will heißen: Es gibt keine grundsätzliche Drei- oder Sechsmonatsfrist, die der Vermieter so einfach für sich in Anspruch nehmen darf. "Nicht länger als nötig" bedeutet, dass der Vermieter die Mietsicherung freizugeben hat, sobald nach dem Auszug die Ansprüche aus dem Mietverhältnis geklärt sind. Dafür steht ihm eine Prüfungs- und Bearbeitungsfrist zu, die bei normalem Zustand der Wohnung allerdings nur einige Wochen beträgt.

Ist, zum Beispiel auf Grund von Vorjahresabrechnungen, eine Nachzahlung bei der Nebenkostenabrechnung zu erwarten, darf der Vermieter nur einen Teil der Kaution, maximal aber vier monatliche Vorauszahlungen für die Nebenkosten, einbehalten.

Der Grund, warum Vermieter gerne die Kaution für einige Monate einbehalten, ist neben den Zinsen (die allerdings, was wenige wissen, an den Mieter auszuzahlen sind) vor allem, dass etwaige Ansprüche aus Schadensbeseitigungen mit der Rückzahlung, spätestens aber nach sechs Monaten enden.

Und dennoch: In den weitaus allermeisten Fällen enden solche Ansprüche bereits mit oder kurz nach dem Auszug, und zwar nämlich dann, wenn, was wohl bei allen Wohnungen der Fall ist, eine Übergabe stattfindet, und diese Übergabe ohne Beanstandungen durch den Vermieter verläuft. In dem Moment, in dem der Vermieter das Übergabeprotokoll unterschreibt, und keine Beanstandungen vermerkt, ist die Kaution umgehend zurück zu zahlen.

Gibt es Beanstandungen, hat der Vermieter einen angemessenen Zeitraum lang, in der Regel einige Wochen lang, Zeit, um die Kosten zu ermitteln, und die Abrechnung zu erstellen. Dann ist der Rest der Kaution auszuzahlen.

Für Schäden, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht sichtbar waren, haftet der Mieter bis zu sechs Monate nach dem Auszug, was aber dennoch nur dann ein Grund ist, die Kaution zurück zu halten, wenn die Wohnung beim Auszug in einem solch schlechten Zustand ist, dass mit nicht sichtbaren Schäden zu rechnen ist.

Und dies sind auch die Fälle, die dazu geführt haben, dass die Sache Mietkaution gerichtskundig geworden ist, und eine Reihe von unterschiedlichen Maximalfristen das Ergebnis war.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Frist vom Einzelfall abhängt, was wiederum bedeutet, dass der Vermieter nicht einfach von vorneherein drei oder sechs Monate als Frist ansetzen darf. Hat ein Mieter die Wohnung pfleglich behandelt, und ordnungsgemäß übergeben, dann ist der Verdacht, dass da noch ein Schaden sein könnte, den man auf Anhieb nicht sieht, keine Rechtfertigung dafür, die Kaution zurück zu halten.

Das war die Kurzversion. Aber keine Rechtsberatung: Alles was da oben steht, kann auch kompletter Quatsch sein, weshalb im Falle des Falles so etwas nur ein Fall für den Anwalt sein darf, denn der kennt sich aus.

Viele Grüße,

Ariel
 

Lola

EF-Team
Teammitglied
Mein Vermieter ist dafür bekannt, dass er die Mietkaution erst nach einem Jahr ausbezahlt..... also wenn ich hier mal ausziehe, werde ich diese einfach einbehalten. Ist auch nicht korrekt, aber was will man machen wenn man drauf angewiesen ist?
 

june75

Namhaftes Mitglied
Ich glaube auch,das der Vermieter die Kaution bis zu 6 Monate noch "behalten" darf! Für evt Nachzahlungen,Reparaturen,etc....
Was aber noch zu beachten ist-soweit ich weiß,muß der Vermieter auch die darauf anfallenden Zinsen mit auszahlen,da ja die Kaution(im Normalfall) auf ein separates Sparbuch gepackt wird!

Hier noch ein bißchen Informationen

:bye:
june
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Nein, das darf er nicht grundsätzlich - nur dann, wenn auf Grund des Zustandes der Wohnung Schäden zu befürchten sind, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht sichtbar sind. Unterzeichnet er ein Übergabeprotokoll ohne oder mit minimalen Beanstandungen, ist für ihn der Fall genauso gelaufen, wie wenn er die Wohnung sofort nach Auszug weiter vermietet - später bemerkte Schäden könnten dann ja auch vom Nachmieter verursacht worden sein. Für Nachzahlungen der Nebenkosten darf er nur einen Teil einbehalten.

Das meiste davon steht auch in dem Link.
 

lilly7022

Ich wohne hier
@ Lola: Die Kaution einbehalten - das haben wir auch gemacht. Allerdings war unser Vermieter kurz vor unserer Kündigung beim Insolvenzverwalter gelandet - wo unsere Kaution abgeblieben ist, wissen wir bis heute nicht. Es kam natürlich zu einem Rechtsstreit, aber wir haben immerhin nicht draufgezahlt, da am Ende doch alles miteinander verrechnet wurde.

Rechtlich ist es aber keinesfalls in Ordnung, die Kaution einzubehalten. Allerdings hätte es unser Anwalt auch nicht anders gemacht in dieser Situation.

Normal sollte (!!!) die Kaution zum Mietende ausgezahlt werden, wenn keine Beanstandungen sind. Das ist echt Kaugummi, man kann sich's ziehen, wie man's braucht. Aber spätestens ein halbes Jahr nach Mietende (bis dahin kann man Schäden u.ä. geltend machen) sollte sie mit Zinsen zurückgezahlt werden.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Birgit du kannst auch anrufen und mal nachfragen wann du mit der Kaution rechnen kannst. normalerweise geben sie einen darüber Auskunft in welchen zeitramen ungefähr die Kaution zurückgezahlt wird.
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Unser vorheriger Vermieter bestand auf eine Bankbürgschaft. Haben wir auch so gemacht.
Dann benötigten sie ihr Haus selbst wieder (Scheidung) und wir mussten nach sehr kurzer Zeit wieder ausziehen. Das Ganze ist jetzt 2 Jahre her, und die haben die Urkunde noch nicht wieder rausgerückt, und auch bei der Versicherung keine Verlustmeldung unterschrieben. Auf meinen Brief wird nicht reagiert.
Wir müssen seit dem diese Versicherung weiter zahlen, obwohl wir dort nicht mehr wohnen, weil wir ohne sie nicht mehr da raus kommen.
Nun wird es wohl ein Anwalt klären müssen...
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
so jetzt werde ich mich mal an den Brief schwingen und mal nachfragen was los ist mit der Kohle......
 

Lieblingsmama

Neues Mitglied
Hi,
ich bin in meinem Leben schon sehr oft umgezogen und in meinen Mietverträgen waren immer 3 Monate für die Rückzahlung der Mietsicherheit festgehalten. Bisher kam das Geld auch immer gegen Ende dieses Zeitraums und inkl. der paar Zinsen. Wenn dein Vermieter deine Wohnung ohne Beanstandung abgenommen hat (Übergabeprotokoll?), muss er dir auch das Geld zurück geben!

Viele Grüße!
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
habe bis jetzt null Rückmeldungen erhalten werde mich auf die Suche nach einem Anwalt machen.....
anders hat es kein Zweck und das sind Geschäftsleute :shake

Übergabeprotokoll gibt es keins da meine Ex kollegin die wohnung so übernommen hat ab 01.08.

sicherheitshalber schau ich im Mietvertrag nochmal anch ob da was sthet abe rmeiens wissen auch nicht und außerdem sin die 3 monate auch am Woende um.....
 

lilly7022

Ich wohne hier
Schriftliche Nachfrage schon gemacht? Vielleicht ist es ja "einfach nur mal" durch die Lappen gegangen (man sollte immer an das Gute im Menschen glauben)
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
a Lilli ist gemacht bereits 3 mal
(1 mal per Brief 1 mal per Mailanfrage einmal ordentlich per Einschreiben )
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
nee nix Privatvermieter Geschäftsleute ......

Ich werde nächste Woche wenn ich besonderns gut drauf bin im Laden mal vorbei fahren :engel
 

zhizhuo

Neues Mitglied
Bei genossenschaftsanteilen kann es sehr sehr lange dauern bis man das geld aus den Anteilen wiederhalt. Bei uns hat es fast 2 Jahre gedauert, da sie mit Entscheidungen diesbezüglich immer bis zur nächsten versammlung gewartet hatten.
Täglich Neu
 
Oben