Mietvertrag und Babywunsch?

Klärchen

Aktives Mitglied
Hi Ihr Lieben "Mitübenden",
ich hab mal ne eigentlich ganz doofe Frage; unser Babywunsch geht unseren Vermieter ja gar nichts an, ich mache mir aber Sorgen, daß er, wenn er es irgendwann erfährt, versucht uns einzuschüchtern, damit wir evtl. ausziehen.

:preg

Gibt es irgendwo Gesetze oder Urteile, die ich ihm gleich vor die Nase zitieren kann, um ihm gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen? Ich bin ja nicht gezwungen es ihnen zu sagen, will aber dann auf keinen Fall, daß sie vor Panik wegen Krach für die anderen Parteien nen Schnellschuß machen und uns drohen. :uebel

Könnt ihr mir da helfen? :Lesen
 
E

Elchen

Guest
Du bist überhaupt nicht verpflichtet,euren Vermieter in irgendeiner Weise über eure Familienplanung zu unterrichten...

Wieso bist Du so verunsichert??Will er euch raushaben???
 
M

masmins Ehemann

Guest
Es ist Gesetzeswiedrig jemanden wegen eines Kindes vor die Tür zu setzen. Steht im Mietgesetz glaub ich drinnen. Beim Mieterschutzbund kann man dir aber mehr auskunft geben.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
der vermieter kann aber eine familie vor die tür setzen, wenn er der meinung ist, dass die wohnung für die familie zu klein ist.

bsp. eine 3 zimmer wohnung wurde bisher von einer 4 köpfigen familie bewohnt. dann kommt das 3. kind und der vermieter ist der ansicht, dass die familie eine größere wohnung braucht... weiß aber nicht, ob er dann für eine größere wohnung sorgen muss.



andere frage dazu: müssen wir unserem vermieter mitteilen, dass wir ein baby kriegen? wir haben eine ausreichend große wohnung (3 zimmer, küche, bad - 88qm)...


lg
susi
 

Mummla

Lässt die Finger von E-ma-nu-ela
Deine gesetzliche Grundlage ist der Mietvertrag. In diesem ist das Gründen einer Familie nicht untersagt (wäre ohnehin wahrscheinlich sittenwidrig oder so). Theoretisch kann man Dir beispielsweise die Haltung eines Hundes untersagen, wenn dieser zuviel Krach macht. Bei einem Baby geht das natürlich nicht, auch wenn dieses Lärm verursacht, man kann weder verlangen, dass Du es weggibst (ist klar), noch kann man Dir einen Vorwurf machen, wenn dieses schreit (weil das ganz natürlich ist), sofern Du Deinen Teil dazu beiträgst (es also nicht mit den Worten "Es ist gut für die Lungen" bei geöffneten Fenster eine Nacht durchweinen lässt.
Das sollte Dein Argument sein: "Ich habe einen gültigen Mietvertrag, in dem Babies nicht explizit ausgeschlossen sind." Sollte Dein Baby 24 Stunden am Tag schreien, könnte das natürlich anders aussehen, aber die Rechtsprechung wird wohl im Zweifelsfall den Schutz der Familie höher gewichten als die Ruhe der Nachbarn.

Das ist jetzt nur der Rat einer Hobbyjuristin, im konkreten Fall würde ich zu einer Mieterschutzvereinigung gehen.
 
E

Elchen

Guest
Ja,ich glaube schon.das hat etwas mit der Nebenkostenabrechung zu tun,susal..

Aber das man eine Familie auf die Straße setzen darf,weil die Wohnung zu klein wäre habe ich noch nicht gehört
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
als ich 'offiziell' eingezogen bin hat sich auch nix geändert....

unser vermieter ist voll in ordnung und hat damals nur gemeint 'naja, die wohnung ist ja groß genug udn solange die miete gezahlt wird'...
da sind die nebenkosten auch nicht gestiegen... wir zahlen sowieso zuviel und kriegen im jahr so ungefähr 250 euro davon wieder zurück...


aber informieren werden wir ihn mal...
 

Mummla

Lässt die Finger von E-ma-nu-ela
Huch, da sind ja so viele Antworten gekommen, als ich noch an meiner herumfeilte.

Das mit der Überbelegung kann natürlich sein, die Konsequenzen müssen aber natürlich auch zumutbar sein: Ein Vermieter kann eine Familie nicht einfach auf die Strasse setzen, definitiv nicht.
 

Shana

Aktives Mitglied
Dein VErmieter kann Dir garnichts vorschreiben, soweit ich weis waere sogar eine Klausel im Mietvertrag diesbezueglich nichtig! Ich wuerde Dir aber in jedem Fall sehr ans Herz legen (nichtnur deswegen) evtl. zum Mieterschutzbund zu gehen und diesem beizutreten. Das ist ganz wenig Jahresbeitrag, wenn Du aber jemals Fragen rund ums Mietverhaeltnis hast, wirst Du kostenlos richtig beraten egla wieviuele Fragen Du hast. In ganz krassen Faellen stehen die dir sogar zur Seite sow eit ich weis. Die koennen dir auch jederzeit etwaige Gerichtsbeschluesse und was weis ich zufaxen bzw. zuschicken. Ich glaube aber auch dass sie dir gegen einen kleinen Unkostenbeitrag auch ohne Mitgliedschaft eine gute Beratung geben. Frag doch einfach mal an- Du wirst es nicht bereuhen!
 

Klärchen

Aktives Mitglied
Hi Ihe Lieben,
oh ich bin ja verzückt, wie viele Antworten ich bekommen habe! :respekt

Also unser Vermieter will uns nicht raushaben, das glaube ich nicht. Sie sind nur sehr darauf bedacht, es jedem Recht zu machen und da könnte ich mir vorstellen, daß ihnen ein Kind nicht in den Kram passt.

Zu klein ist die Wohnung mit 89m² auch nicht. Soll ja unser erstes Kind werden.

:preg

Sie haben zwar extra nicht an Familie mit Kindern vermietet, aber nur, weil die 3ZKB so doof geschnitten ist (ich finds grad gut), daß 2 Z(Wohnzimmer + Eßzimmer) plus Küche untrennbar verbunden sind und somit das Kinderzimmer (3. Zimmer) fehlt, wenn die Eltern nicht im Wohnzimmer schlafen wollen. Sie haben die also nicht wirklich nicht gewollt, sondern die Wohnung gleich als nicht geeignet gesehen.
 
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