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Sollte die Frau arbeiten gehen dann bin ich der Meinung man muss das genau ausrechnen. Ich bin zwar auch weiblich. aber ich halte nicht viel von Frauen die sich auf Kosten der gescheiterten Ehe bereichern und das dann im Namen der Kinder.
Original von usagimoon
Wenn das Kind Klassenfahrt hat, oder wieder mal groessere Dinge anstehn, dann musst du deinen Teil genauso beisteuern wie die Mama. Also z.b. Winteranziehsachen. Da sollte man schon was beisteuern.
Original von usagimoon
Sonderbedarf
Wegen eines unregelmäßig hohen Bedarfs (Sonderbedarf) kann das Kind auch für die Vergangenheit nach § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB Unterhalt verlangen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Bedarf handelt, der nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen und aus diesem Grund überraschend ist, mithin in den laufenden Unterhalt nicht einkalkuliert werden konnte.
1) Bejaht bei Aufwendungen für
Allergien, Kosten z.B für neue Bettwäsche bei Hausstaubmilbenallergie
Brille
Kieferorthopädische Behandlung über mehrere Jahre hinweg
Umzugskosten
Original von usagimoon
aehm also wir sind 5 personen, bald 6 und haben auch nur 1400 ca. nd mir bleibt da kein selbstbehalt von 890 euro... .
Original von usagimoon
Wenn ich z.B. Unterhalt bekomme, wird ja auch ihm die Hälfte des Kindergeldes angerechnet
