Muss mein Kind mit auf die Klassenfahrt?

Ela1969

Aktives Mitglied
Hallo,

wir haben da ein Problem mit der Schule. Meine Tochter will auf keinen Fall mit auf die Klassenfahrt. Sie leidet unter Trennungsängsten und weiteren Problemen (z. B. ADS). Nun fordert die Schule ein Attest. Kann sie das?

Vielleicht könntet Ihr mir helfen, den Gesetzestext besser zu verstehen und herauszufinden, was meine Rechte und Pflichten in diesem Fall sind. Vielleicht kennt sich hier ja jemand juristisch ein bisschen aus?

Laut Schulgesetz NRW stellt sich die Angelegenheit wie folgt dar:

4.2 Schulwanderungen und Schulfahrten sind Schulveranstaltungen.
Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. Auf behinderte Schülerinnen und Schüler ist bei der Gestaltung Rücksicht zu nehmen, damit auch für sie die Teilnahme möglich und zumutbar ist. In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 3 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Erziehungsberechtigten schriftlich zu begründen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die Erziehungsberechtigten auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben.
Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses.
Ist dies nicht möglich, werden ihnen unterrichtsbezogene Aufgaben gestellt.

MfG
Daniela
 

Maju

Namhaftes Mitglied
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber so wie ich das lese, müsst ihr einen schriftlichen Antrag stellen, dann gibt es ein Gespräch und wenn ihr bei eurer Meinung bleibt, dann bleibt das Kind in einer anderen Klasse solange die Kameraden weg sind.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass mit Klassenfahrt eine mehrtägige Verantstaltung gemeint war...
 

Ela1969

Aktives Mitglied
Hallo Maju,

danke für Deine Antwort.

Soweit hab ich das auch verstanden, aber alles, was die Schule will, ist ein Attest. Und ich sehe in diesem Gesetz eigentlich keine Berechtigung dazu.

Was denkt Ihr?

LG
Daniela
 

usagimoon

sadness
Wo ist das Problem. Wenn dein Kind ADS hat kann das doch auch ein Doktor attestieren?

Liebe Grüße
 

marylou66

marylou66
Also bei uns war das so....meine Tochter wollte auch mal zu einer Klassenfahrt nicht mit.Das ist auch keine Pflicht.So war es jeden Falls bei uns.Natürlich musste sie die Woche in eine andere Klasse.Da musste sie auch keine besonderen Grüne angeben.
Schönen Tag noch
lg marylou66
 

oeko-rita

Neues Mitglied
Also ein Attest ist da doch nicht notwendig. Es reicht doch wenn die Eltern einen Antrag stellen und da die Begründung reinschreiben. Solange die Klassenfahrt ist, muss halt das
Kind in eine andere Klasse.
 

Ela1969

Aktives Mitglied
Hallo,

Euch allen herzlichen Dank für Eure Beiträge:

Original von usagimoon
Wo ist das Problem. Wenn dein Kind ADS hat kann das doch auch ein Doktor attestieren?

Das Problem ist, dass ADS kein Grund ist, von der Fahrt befreit zu werden. Die wollen ein Attest, dass sie aus, ich nehme an, gesundheitlichen Gründen nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann.

LG
Daniela
 

usagimoon

sadness
ich würde mir dennoch überlegen, die mitzuschicken, damit sie auch mal mit den Trennungsängsten lernt umzugehen.
 

Ela1969

Aktives Mitglied
Das habe ich bereits getan. Aber im Moment schläft sie noch nicht einmal bei Oma oder bei Freundinnen und da soll ich sie auf eine Auslandsreise schicken?

LG
Daniela
 

Kamira

Aktives Mitglied
Ich seh grad deine Tochter ist 15 Jahre alt. Findest du nicht, du solltest langsam mal was gegen ihre Angst unternehmen?
Allerdings hast du Recht, wenn du das nicht auf einer Auslandsreise testen möchtest.

Ich würde noch mal mit dem Lehrer sprechen und ihm erklären das es sicher nicht sinnvoll ist, wenn einer der Betreuer von der Klassenfahrt mit deiner Tochter nach Hause fahren muß, weil sie Heimweh hat. Und da die Schule ja auf die Fahrt besteht haben die ja auch die Verantwortung.
 

Ela1969

Aktives Mitglied
Hallo Kamira,

sie ist bereits in psychotherapeutischer Behandlung, aber sie ist, meiner Meinung nach, noch nicht soweit. Und sie will ja auch absolut nicht. Warum soll ich sie denn zwingen? Beim einen kommt es eher, beim anderen später.

Ich war auch so ein Spätzünder, aber mit 19 bin ich dann alleine nach Kanada geflogen. Also warum etwas erzwingen wollen?

LG
Daniela

PS: Die Therapeutin meint, sie könne das schaffen, aber ich frage mich, wie?
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

zunächst mal: Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb das, was Eltern außerhalb von NRW erlebt haben, nicht zwangsläufig auf NRW anwendbar ist - in einigen Bundesländern sind Klassenfahrten in der Tat nicht verpflichtend, in NRW aber schon. Im Prinzip.

---und kurz vorweg: In diesem Fall muss sehr wohl ein Attest vorgelegt werden.

Denn Du, Ela, hast leider nur einen Teil der Wahrheit zitiert, nämlich nicht das Schulgesetz, sondern den Punkt 4.2 der Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (Runderlass des NRW-Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.3.1997), in dem festgelegt wird, dass Schulfahrten Schulveranstaltungen sind, deren Teilnahme verpflichtend ist. Außerdem regelt dieser Punkt die Umsetzung des § 43 / 3 NRW-Schulgesetz, der die Befreiung von der Schulpflicht aus "wichtigem Grund" ermöglicht. Der Erlass legt fest, dass es dieser wichtige Grund auf religiöse oder erzieherische Erwägungen aufbauen muss und zeigt, wie solche Eltern eine Befreiung erreichen können: Wenn es sich dabei um religiöse oder erzieherische Gründe handelt, dann muss gemäß dieser Richtlinie zunächst ein schriftlicher Antrag samt Begründung gestellt werden, der dann in ein persönliches Gespräch mit der Schule mündet, und die Eltern auch dann bei ihrem Antrag bleiben.

Die Befreiung aus gesundheitlichen Gründen regelt hingegen das NRW-Schulgesetz direkt in §43 / 2: Die Eltern haben die Pflicht, der Schule schriftlich den Grund für das Unterrichtsversäumnis mitzuteilen. Die Schule hat das Recht, "bei begründeten Zweifeln" ein ärztliches Attest zu verlangen, oder sogar, in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einzuholen.

Die Rechtslage in NRW ist also ziemlich eindeutig, und ich befürchte, dass es auf der Grundlage sehr schwer, wenn nicht gar unmöglich sein wird, Deine Tochter von der Klassenfahrt zu befreien.

Denn religiöse oder erzieherische Gründe kommen dabei nicht in Frage, und das noch viel mehr so, weil die Gerichte die Messlatte dafür sehr hoch gehängt haben.

Um gesundheitliche Erwägungen geltend zu machen, wirst Du einen Arzt finden müssen, der ein Attest ausstellt, dass den kritischen Augen der Schulbesatzung stand hält - ADS allein ist kein Kriterium, um sich vom Unterricht befreien zu lassen. Ich an Deiner Stelle würde das Gespräch mit dem Therapeuten, der Therapeutin Deiner Tochter suchen, und heraus finden, wie er die Sache sieht - man selbst steckt da ja als Eltern nicht wirklich drin, und das gerade, weil man seine Kinder so gut kennt. Deshalb lässt man in solchen Fällen Fachleute für sich schuften.

Wenn der Therapeut, die Therapeutin allerdings ebenfalls der Ansicht ist, dass Deine Tochter noch nicht so weit ist, dann würde ich das direkte Gespräch mit der Schule suchen, die Sache erklären, und vielleicht sogar gemeinsam mit der Schule und dem Therapeuten, der Therapeutin nach einem gemeinsamen Weg suchen, diese Angst zu überwinden. Denn es ist nicht selten so, dass auch schier unmöglich erscheinenden Dinge Menschen einen Ansatz bieten, über sich hinaus zu wachsen.

Viele Grüße,


Ariel
 

Ela1969

Aktives Mitglied
Denn Du, Ela, hast leider nur einen Teil der Wahrheit zitiert, nämlich nicht das Schulgesetz....

Sorry, mehr hatte ich leider nicht gefunden bei meinen Recherchen, sonst wäre ich vielleicht schon schlauer gewesen.

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, die hat mir wirklich weitergeholfen.

LG
Daniela
 

LeanLamb

Aktives Mitglied
Hallo Ela!
Ich kann dir leider nichts über die Richtlinien in NRW sagen,ich wollte dir nur mal mitteilen,dass du deine Tochter auf gar keinen Fall dazu drängen solltest,mitzufahren!Ich selbst bin ebenfalls erst mit 16 das erste Mal auf einer Klassenfahrt mitgewesen,habe vorher auch sehr selten bei Oma oder Freundinnen geschlafen,weil ich einfach panische Angst davor hatte,dass irgendwas passiert und ich nicht da gewesen bin,um zu helfen.
Bei uns gab es nie ein Problem damit,nicht mitzufahren.Ich *wollte* (fand es langsam peinlich) schon mit 15 mit,bin dann aber 3 Tage bevor es losging gestürzt & habe mir ein Bein gebrochen (vlt etwas psychologisch veranlasst?) und musste dann zu Hause bleiben.Es war mir sehr lieb,denn ich fühlte mich noch nicht wirklich bereit.
Egal,wer dagegen redet oder blöde Sprüche ablässt,ich weiß genau wie es deiner Tochter geht.Irgendwann wird auch sie sich dazu bereit fühlen,mit zu fahren,und glaub mir,dann wird niemand mehr etwas sagen!
Ich finde dieses Unverständnis für solche Dinge einfach nur peinlich.

Cila.
 

hexchen7

Neues Mitglied
Hallo

Möchte dir nur sagen zwinge deine Tochter nicht dazu, suche da Gespräch mit dem Direktor. Bin der Meinung es kommt alles früh genug es schaut so aus als ob sie sich wohler fühlt in deiner Nähe und das in diesem Alter. FInde ich toll denn es ist doch schon sehr selten oder?
Würde mir keine Sorgen machen denn e gibt nichts schöneres als Vertrauen und Nähe in einer Mutter Tochter Beziehung. Und eine Klassenfahrt ist nicht immer das wichtigste!!

Viel Kraft euch beiden.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

wenn ein Jugendlicher, eine Jugendliche so starke Trennungsangst hat, dass die, dass er nicht einmal eine Nacht bei nahen Verwandten bringen kann, dann ist das nicht "toll" und schön" sondern ein Problem, dass nichts mit "wohl fühlen", "Vertrauen" und "Nähe" zu tun hat, und anders als Du, Hexchen7, behauptest, durchaus Anlass zur Sorge zur Sorge gibt, weil Trennungsangst ganz im Gegenteil immer mit einem Mangel an Vertrauen in sich selbst und / oder andere beinhaltet. Ela hat das erkannt, und psychotherapeutische Hilfe an Land gezogen, und ist sich momentan einfach nicht sicher, ob ihre Tochter schon bereit für den ganz großen Test ist.
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Hallo Ela,

wenn deine Tochter wegen ihrer Trennungsangst in Behandlung ist (was ich persönlich übrigens schon als notwendig erachte) dann dürfte es doch auch kein Problem sein ein Attest zu bekommen. Jedenfalls sehe ich darin kein Problem und auch nicht darin das die Schule überhaut ein Attest verlangt.

LG :bye: Cordu
 

Ela1969

Aktives Mitglied
Hallo,

die Therapeutin will uns kein Attest ausstellen, da sie meint, dass meine Tochter es schon schaffen kann.

LG
Ela
 

lailamausi

selten da...
Tja, dann ist die Frage, ob man es nicht wirklich probieren sollte. Klar will Deine Tochter nicht, weil sie es sich wohl selbst nicht zutraut. Aber wenn die Therapeutin was taugt, wird sie schon wissen, was sie tut (ich weiß, das ist nicht immer der Fall...). In diesem Fall würde ich, wie oben schon vorgeschlagen, auch ein gemeinsames Gespräch mit Lehrer und/oder Direktor und Therapeutin suchen. So kann jeder seinen Standpunkt darlegen. Vielleicht wissen die von der Schule auch gar nicht so recht, auf was sie sich da einlassen und die Therapeutin könnte noch wichtige Informationen geben. Schließlich sollte der Lehrer auch mit der Situation zurecht kommen, wenn es "nicht klappt".

Ich drück euch die Daumen, dass alles gut geht und Deine Tochter aus diesem "Tief" bald rauskommt. :druecker
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Original von Ela1969
Hallo,

die Therapeutin will uns kein Attest ausstellen, da sie meint, dass meine Tochter es schon schaffen kann.

LG
Ela

Hallo Ela,

ich würde dann in dem Fall die Lehrerin die mitreist informieren und meine Tochter mitschicken.

LG :bye: Cordu
 

Ela1969

Aktives Mitglied
Hi,

glaubst Du wirklich, eine 15-jährige lässt sich so einfach mitschicken? Ich weiß ja nicht.....

LG
Ela
 

Lucky

> vorsicht: jungmama <
ich bin damals auch nich mit auf klassenfahrt. einfach zum doc, attest ausstellen lassen - kostete so € 5,- oder so und dann muss die kleine für den zeitraum in ne andere klasse gehen
 

Lara1231

Lara
Wenn Du als Mama ihr das nicht mal zu traust :shake wie soll sie sich das dann selber zu trauen..
Es ist nicht selten so das die Eltern auch nicht los lassen können.....
Vieleicht ist das bei euch auch so...das du sie unbewußt nicht los lassen kannst....Vertraue ihr...und der Therapeutin....
Wenn sie dir kein Atest austellen will.....dann ist sie schon ziemlcih übezeugt davon das sie es schafft würde ich sagen....
Das müsstest du aber dann auch sein...
Las sie los...
Hast sie keine Freundinen die da mit fahren????
Bestärke sie...was denkst Du wie die zurück kommt.....
 

LeanLamb

Aktives Mitglied
Ich glaube auch nicht,dass sich eine 15jährige einfach so mitschicken lässt..was sagt sie denn genau dazu?Hat sie Angst,wenn ja wovor genau?
 
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