Hallo zusammen,
ich hab mal noch eine Frage. Folgender Sachverhalt:
Mein Freund hat aus erster Ehe einen Sohn (mittlerweile 9 Jahre alt).
Im Zuge der Trennung und Scheidung hat das damalig zuständige Jugendamt meinem Freund geraten, das Sorgerecht auf die Mutter allein zu übertragen. Aus Unwissenheit und Gutglauben an die Behörde hat er das auch getan.
Die Mutter war bzw. ist jedoch nicht in der Lage für den Jungen zu sorgen. Der Kleine war schon bei Pflegeeltern, in diversen Heimen und sonstigen Einrichtungen.
Zur Kindsmutter und auch zu dem Sohn besteht seit der Trennung vor 7 Jahren kein Kontakt. Wurde seitens der Kindsmutter immer verweigert.
Grad kürzlich haben wir uns an das hiesige Jugendamt gewandt und nachgefragt, wegen Kontaktaufbau zum Sohn etc. Mein Freund weiss nicht mal, wo sein Sohn derzeit überhaupt lebt.
Die Einverständnis zur Kontaktaufnahme wurde jedoch auf Anfrage vom JA von der Kindsmutter verneint.
Parllel dazu bekamen wir vom JA des Bezirks der Mutter ein Ausfüllformular, wegen Prüfung zur Zahlung von Unterhalt.
Unsere derzeitige Situation ist so:
Mein Freund und ich haben mittlerweile selbst eine 2jährige Tochter. Mein Freund arbeitet Vollzeit mit einem Nettolohn von ca. 1200 Euro. Dazu kommt Kindergeld von 184 Euro und für mich ergänzendes Hartz IV in Höhe von ca. 330 Euro.
Meine Frage: MÜSSEN wir Unterhalt an die Kindsmutter zahlen, oder können wir wegen Kontaktverweigerung auch die Zahlung verweigern???
ich hab mal noch eine Frage. Folgender Sachverhalt:
Mein Freund hat aus erster Ehe einen Sohn (mittlerweile 9 Jahre alt).
Im Zuge der Trennung und Scheidung hat das damalig zuständige Jugendamt meinem Freund geraten, das Sorgerecht auf die Mutter allein zu übertragen. Aus Unwissenheit und Gutglauben an die Behörde hat er das auch getan.
Die Mutter war bzw. ist jedoch nicht in der Lage für den Jungen zu sorgen. Der Kleine war schon bei Pflegeeltern, in diversen Heimen und sonstigen Einrichtungen.
Zur Kindsmutter und auch zu dem Sohn besteht seit der Trennung vor 7 Jahren kein Kontakt. Wurde seitens der Kindsmutter immer verweigert.
Grad kürzlich haben wir uns an das hiesige Jugendamt gewandt und nachgefragt, wegen Kontaktaufbau zum Sohn etc. Mein Freund weiss nicht mal, wo sein Sohn derzeit überhaupt lebt.
Die Einverständnis zur Kontaktaufnahme wurde jedoch auf Anfrage vom JA von der Kindsmutter verneint.
Parllel dazu bekamen wir vom JA des Bezirks der Mutter ein Ausfüllformular, wegen Prüfung zur Zahlung von Unterhalt.
Unsere derzeitige Situation ist so:
Mein Freund und ich haben mittlerweile selbst eine 2jährige Tochter. Mein Freund arbeitet Vollzeit mit einem Nettolohn von ca. 1200 Euro. Dazu kommt Kindergeld von 184 Euro und für mich ergänzendes Hartz IV in Höhe von ca. 330 Euro.
Meine Frage: MÜSSEN wir Unterhalt an die Kindsmutter zahlen, oder können wir wegen Kontaktverweigerung auch die Zahlung verweigern???