Frage -  MUSS Unterhalt gezahlt werden?

Blissie

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

ich hab mal noch eine Frage. Folgender Sachverhalt:

Mein Freund hat aus erster Ehe einen Sohn (mittlerweile 9 Jahre alt).

Im Zuge der Trennung und Scheidung hat das damalig zuständige Jugendamt meinem Freund geraten, das Sorgerecht auf die Mutter allein zu übertragen. Aus Unwissenheit und Gutglauben an die Behörde hat er das auch getan.

Die Mutter war bzw. ist jedoch nicht in der Lage für den Jungen zu sorgen. Der Kleine war schon bei Pflegeeltern, in diversen Heimen und sonstigen Einrichtungen.

Zur Kindsmutter und auch zu dem Sohn besteht seit der Trennung vor 7 Jahren kein Kontakt. Wurde seitens der Kindsmutter immer verweigert.

Grad kürzlich haben wir uns an das hiesige Jugendamt gewandt und nachgefragt, wegen Kontaktaufbau zum Sohn etc. Mein Freund weiss nicht mal, wo sein Sohn derzeit überhaupt lebt.

Die Einverständnis zur Kontaktaufnahme wurde jedoch auf Anfrage vom JA von der Kindsmutter verneint.

Parllel dazu bekamen wir vom JA des Bezirks der Mutter ein Ausfüllformular, wegen Prüfung zur Zahlung von Unterhalt.

Unsere derzeitige Situation ist so:
Mein Freund und ich haben mittlerweile selbst eine 2jährige Tochter. Mein Freund arbeitet Vollzeit mit einem Nettolohn von ca. 1200 Euro. Dazu kommt Kindergeld von 184 Euro und für mich ergänzendes Hartz IV in Höhe von ca. 330 Euro.

Meine Frage: MÜSSEN wir Unterhalt an die Kindsmutter zahlen, oder können wir wegen Kontaktverweigerung auch die Zahlung verweigern???
 

Sala

Schokoholik
Ich bin da definitiv kein Experte, glaube aber nicht daß die verweigerte Kontaktaufnahme etwas mit den Unterhaltszahlungen zu tun hat. Dagegen eure momentane Situation mit Kind und ergänzendem Hartz muß, meines (beschränkten ;) ) Wissens nach berücksichtigt werden.
 

lilly7022

Ich wohne hier
Er zahlt ja vermutlich keinen Unterhalt für die Frau, sondern Unterhalt für das Kind? Egal, wo dieses lebt und unter welchen Umständen. Derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist erstmal unterhaltpflichtig gegenüber dem Kind. Rein rechtlich ist das wohl so. Bin aber kein Anwalt.

In Euerm Fall würde meines Wissens nach aber nicht die Kindesmutter den Unterhalt bekommen, sondern doch sicherlich die Familie, in der das Kind lebt. Das wäre so mein Gefühl, denn dieser Unterhalt ist ja für das Kind da, um die Lebenskosten etwas abzudecken. Hat denn Dein Freund bisher Unterhalt gezahlt? Wenn ja, wohin, wenn nein, warum nicht? Er arbeite, ist also unterhaltspflichtig, vermutlich mit dem Mindestbetrag. Sowas weiß aber das Jugendamt besser. Notfalls ein Anwalt für Familienrecht.

Warum wird eine Kontatkaufnahme abgelehnt? Auch bei einem ASR kann die Mutter nicht einfach ablehnen. Da sollten schon gewichtige Gründe vorliegen. Warum lebt der Junge in Pflegefamilien, wenn es einen Vater gibt? Mir wurde das auf Nachfrage vom Jugendamt anders dargestellt, als es um das Thema ging. Aber vielleicht macht da jeder Sachbearbeiter, was er will. Möglich ist alles.
 

lilly7022

Ich wohne hier
Ach so: Die Zahlung darf er nciht verweiger, auch wenn er das Kind nciht sehen darf. Da wäre er nciht der einzige in so einer Situation in Deutschland. Wenn er sich weigert zu zahlen, wird er möglicherweise noch verklagt bzw. gepfändet.
 

Blissie

Neues Mitglied
Hallo,
danke erstmal für eure Antworten.

Also für die Exfrau zahlt er keinen Unterhalt. Die Ehe hat damals nur ein knappes halbes Jahr bestanden und so wurde vom Gericht im beiderseitigem Einvernehmen entschieden, dass auf gegenseitige Unterhaltszahlungen verzichtet wird.

Also bisher war das mit der Unterhaltszahlung etwas schwierig, wegen Arbeitslosigkeit. Es wurde dann für den Jungen UVG gewährt. Als mein Freund wieder zu arbeiten anfing, haben wir den Vorschuss ratenweise vollständig an das JA zurück gezahlt.

Der letzte Stand ist, dass der Kleine in einer Einrichtung für sog. "schwer Erziehbare" leben soll.

Da mein Freund damals auf Anraten des JA das Sorgerecht bei der Scheidung komplett abgegeben hatte, und die KM mit der Erziehung total überfordert war (euch würden die Ohren klingeln, wenn ihr wüsstet, das der Kleine alle mit durch machen musste - aber das gehört nicht hier her), so kam er halt erst zur Pflegefamilie und später in diese Einrichtung.

Wir haben damals gerichtlich versucht, das Sorgerecht zurück zu bekommen, damit er statt bei Fremden wenigstens bei einem Elternteil leben könnte, sind damit aber kläglich gescheitert.

Warum die Kontaktaufnahme seitens der Mutter verweigert wird, ist für uns auch nicht nachvollziehbar. Haben leider keinerlei Anhaltspunkte.

Wofür steht ASR?? ?(
 

lilly7022

Ich wohne hier
ASR = Alleiniges Sorgerecht (GSR steht für das gemeinsame)

Die Mutter hat aber schon noch das Sorgerecht? Auch, wenn das Kind im Heim ist? Ich hab keine Ahnung, ob das so üblich ist. Ich würde trotzdem versuchen, erstmal überhaupt einen Kontakt zu dem Jungen zu bekommen. Das wird sicherlich schwer genug, wenn ich das so lese. Alles andere kann erst danach erfolgen. Ein Schritt nach dem anderen. Das Jugendamt will und muß erstmal die Ernsthaftigkeit Eurer Bemühungen erkennen. Das dauert bestimmt.
 

Blissie

Neues Mitglied
:wand hätte ich auch selbst drauf kommen können :whatever

ja, sie hat das Sorgerecht noch.

Ich denke auch, dass es ein langer Weg werden wird. Dann machen wir uns mal mit kleinen Schritten auf den Weg...
 

lilly7022

Ich wohne hier
Viel Erfolg dabei! Und schreib doch ab und zu mal, was es Neues gibt und wie Ihr vorwärts kommt oder eben auch nicht. :druecker
 

steffir

Neues Mitglied
Der Kindesunterhalt muss gezahlt werden, die Höhe der Zahlung richtet sich in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle. Es gibt jedoch auch einen Selbstbehalt, der deinem Freund gesetzlich zusteht. Die Kontaktaufnahme und der Unterhalt sind auf jeden Fall zwei paar Schuhe, das eine muss vom anderen unabhängig betrachtet werden... Je nach dem was bei der Scheidung festgesetzt wurde, steht auch der Mutter Unterhalt zu, insofern sie nicht selbst in der Lage ist, ihren Unterhalt zu sichern... Ich hoffe, dass es beim Jugendamt noch Möglichkeiten gibt, dass der Vater Kontakt zum Kind aufnehmen kann. Ein Rechtstreit um Unterhalt ist jedoch keine gute Basis für ein Wiedersehen. Deshalb schlage ich vor, einen Anwalt als mediator zu beauftrage, um nach Möglichkeit einen Rechtsstreit zu umgehen und eine Lösung zu finden. Mir hat schon einmal ein Anwalt in einer ähnlichen Angelegenheit geholfen, den ich weiterempfehlen kann: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidungsanwalt-online/ Ich hoffe deshalb, dass ihr die beiden Fragen unabhängig voneinander lösen könnt.
 

lilly7022

Ich wohne hier
Warum immer wieder so??? :spam

Falls Du nicht richt gelesen hast, die sind bereits geschieden, darum geht es hier gar nicht :wand
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Oh steffir ist mir bisher durch die Lappen gegangen. na ja ist ein thema wo ich auch nicht so oft reinschaue.

lilly wenn du so was siehst, kannst du es auch melden. ;D
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
lilly nö ich nicht aber jeder Moderator soll kommerzielle Werbung melden und den User sperren.
 
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