Nachträglicher Ehevertrag mit Scheidungsfolgenvereinbarung, wie lange dauert das beim Notar?

Gundula34

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Huhu und guten Morgen!

Wenn man sich getrennt hat (verheiratet ohne Ehevertrag), und möglichst schnell den Zugewinnausgleich abwickeln möchte, wie schnell kann so etwas über die Bühne gehen?

Also angenommen das Paar setzt sich zusammen, macht eine Aufstellung über das Anfangs- und Endvermögen jedes Ehepartners, evtl. noch eine Aufstellung, was noch getauscht wird (z.B. Mann bekommt die Stereoanlage, die die Frau in die Ehe mitgebracht hat, dafür bekommt die Frau den Fernseher inkl. Videorecorder den der Mann in die Ehe mitgebracht hat, was sich insgesamt im Wert nichts gibt), berechnet auch schon mal, um wieviel das Anfangsvermögen, das in Geldmitteln vorhanden war, durch den Kaufkraftverlust im Wert gemindert wurde, und berechnet schon mal den Zugewinnausgleich und einigt sich, in welcher Form der erfolgen soll (Überweisung des Geldbetrages, Übertragung von Vermögen, Übernahme von Schulden des Partners usw.).

Dann gehen die Beiden zum Notar und legen dem das vor, und sagen "Wir möchten ab dem Tag X Gütertrennung vereinbaren, haben zu diesem Stichtag alles ausgerechnet, und würden das ganze jetzt per notariellem Vertrag beschließen".

1. Was muss der Notar dann eigentlich noch machen, außer das in eine "juristische" Form zu bringen (bzw. von seiner Assistentin bringen zu lassen), und zu "beglaubigen"?

2. Wie lange dauert so etwas beim Notar?

3. Kann man da eigentlich zu jedem Notar gehen, oder muss das der Notar der Heimatgemeinde sein (in Baden Würrtemberg gibts ja die "städtischen" Notare), von wegen einen suchen, der möglichst schnell einen Termin frei hat?

4. Gibts nen ungefähren Anhaltspunkt, wieviel so etwas kostet, und spart man hinterher bei der Scheidung etwas (wenn man davon ausgeht, dass es egal ob mit oder ohne den Vertrag eine einvernehmliche Scheidung geben wird)?

5. Ach so, kann man dann als frühesten Tag der Gütertrennung den Tag des notariell beglaubigten Ehevertrags nehmen, oder geht da auch ein früheres Datum? Also wenn man sich z.B. schon vor 2 Monaten getrennt hat, und sich einig ist, dass die Gütertrennung ab diesem Datum gelten soll, und man seitdem auch schön sauber alle Geschäfte getrennt abgewickelt hat.

Schon mal ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe!

Liebe Grüße
Gundi
 
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