Namensänderung bei kindern

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iris30

Guest
Hallo ihr lieben, ich weiß nicht ob ich nun im richtigrn Forom bin aber ich habe mal eine Frage an euch:


Ich habe das alleinig Sorgerecht und habe ein Kind aus der ersten Ehe , bin aber neu verheiratet, wie schaut es aus das meine Tochter den Namen aus der neuen Ehe bekommt.
Wer hat Ehrfahrung damit und kann mir weiter helfen.
Muß ich die einwilligung für die Namensänderung von meinem Ex-Mann haben??
Er hat sich seit der Geburt nie um sie gekümmert, komm ich wirklich nicht drum herum ihn zu Fragen.
Ich brauch wirklich hilfe.

Ich danke euch schon mal im voraus.
 
K

Kathy

Guest
Hallo Iris

Zu diesem thema kam neulich ein Bericht im Fernsehen. Scheinbar ist es so, daß es hauptsächlich auf den familienrichter ankommt, ob ein Kind den Nachnamen ändern darf oder nicht.

Sogar bei Zustimmung des leiblichen Vaters entscheidet nur der Richter, ob der Name geändert wird.

Meist wird dem NICHT zugestimmt. Es wird damit begründet, daß das Kind sich mit seinem Nachnamen identifiziert und durch die Namensänderung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt würde. Und je älter das Kind schon ist, um so schwerer wird man anscheinend eine namensänderung durchbringen.
Scheinbar wird nur manchmal zugestimmt, wenn der Name z.B. negativ bekannt wurde (daß der Vater z.B. Straffällig wurde und das ganze Ort weiß...aha, daß ist nun die Tochter von "Maier-Schulze" ).

Nun habe ich aber noch einen Bericht von der ARD gefunden, wo Namensänderungen per Gericht zugestimmt wurden:

http://149.219.195.60/urteile/leitsatz/rl01356.html

Sicher kommt es sehr stark auf den Richter an, und wie gut der eigene Anwalt das begründen wird.
 
E

Engelflügel

Guest
Ich war in einer ähnlichen Situation wie Du.

Ich habe ein Kind aus erster Ehe. Der Vater lebt nicht mehr. Bei der neuen Heirat, hat er den Namen vom Stiefvater angenommen. Ich musste dafür unterschreiben und mein Mann. Marvin noch nicht, weil er erst 7 war. Ab 8 hätte er mitbestimmen dürfen, ob er das möchte.
Wenn es erstmal unterschrieben ist, kann er den Namen, im Falle einer Scheidung allerdings nicht widerrufen. Es sei denn, es liegende gute Gründe vor und es ist mit Kosten verbunden.

Meine Freundin hat ein Kind aus erster Ehe. Sie hat auch wieder geheiratet. Sie durfte den Namen für das Kind nicht wählen, weil ihr erster Mann ein Mitspracherecht hat und er war nicht damit einverstanden.

Wie es also jetzt in Deinem Fall aussieht weiß ich nicht, weil er sich ja nie um sie gekümmert hat.

Du bekommst Auskunft beim Standesamt und bei der Stadtverwaltung. Frag da doch mal nach.

Ich hoffe das ich Dir weiterhelfen konnte.
 

Damiana

Aktives Mitglied
Ich habe vor kurzem zum 2. Mal geheiratet. Mein Ex und ich haben das gemeinsame Sorgerecht, so dass ich ihn hätte fragen müssen. Unser Sohn (7) hat aber gleich gesagt, dass er seinen Namen behalten möchte und ich respektiere das natürlich. Dass ein Richter darüber entscheidet, war mir auch neu.

Wie alt ist denn dein Kind?

Ich finde es wichtig, dass man ein Kind ab einem bestimmten Alter fragt, denn spätestens wenn sie ihren Namen schreiben können und sich damit identifizieren, ist das nicht nur eine Entscheidung der Eltern. Wenn ein Kind seinen Namen behalten möchte, sollte man das respektieren.
 
C

Claudia

Guest
Ich glaube auch, dass das Kind(wenn es alt genug ist) einverstanden sein muss.
Mein Sohn wollte seinen Namen behalten. Finde ich auch nicht weiter schlimm.
 
K

Kathy

Guest
Hallo

ich habe noch einen guten Text gefunden, der Dir vielleicht hilft:

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Nach einer Scheidung behält das Kind grundsätzlich den Namen, den es auch vor der Scheidung getragen hat. Allerdings gibt es häufig Probleme in Patchwork-Familien. Das sind Familien, die nach einer Scheidung und anschließender Heirat mit einem neuen Partner regelrecht »zusammengesetzt« sind. Da kann es durchaus vorkommen, dass sämtliche Familienmitglieder unterschiedliche Namen tragen. Haben die Eltern oder die Kinder damit Probleme, dann können Sie beantragen, dass das Kind den Namen der neuen Familie bekommen soll.

Die Voraussetzungen für eine solche Namensänderung sind:

Es kann den Namen der neuen Familie annehmen, wenn beide Elternteile zustimmen.

Verweigert ein Elternteil diese Zustimmung, dann kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen, wenn die Namensänderung unabdingbar für das Wohl des Kindes ist.

Eine weniger einschneidende Variante: Das Kind kann den Namen der neuen Familie seinem eigenen Namen hinzufügen. Die Verbindung zur alten Familie bleibt damit erhalten. Heiratet es dann später einmal, dann kann es den Namen seines neuen Partners zusammen mit seinem alten Namen als Doppelnamen tragen. Den Namen, den es später angenommen hatte, muss es dann wieder ablegen.

Einen solchen Antrag auf Namensänderung müssen die Eltern beim Familiengericht stellen. Über den Antrag entscheiden dann in erster Instanz die Rechtspfleger, in zweiter Instanz die Oberlandesgerichte. Allerdings ist es für die Antragsteller sehr schwierig, die fehlende Einwilligung des anderen Elternteils durch die Gerichte ersetzt zu bekommen. Die Gerichte entscheiden hier sehr restriktiv, das heißt, sie stimmen einer Namensänderung nur zu, wenn wirklich gewichtige Gründe vorliegen. Nur wegen einer besseren Integration in eine neue Familie wird keinem Antrag stattgegeben.

Die Gründe sind einleuchtend: Das Kind identifiziert sich über seinen Namen. Oft ist der Name das letzte Band, welches das Kind noch mit dem anderen Elternteil verbindet.
Und: Statistisch gesehen sind die Scheidungsraten der zweiten Ehen höher als die der ersten Ehen. Geht die zweite Ehe ebenfalls in die Brüche, dann trägt das Kind den Namen einer Familie, zu der es anschließend in der Regel noch weniger Bezug haben wird, als zu seinem leiblichen Elternteil, dessen Namen es abgegeben hat.

Danach ist es für das Kind nicht ohne weiteres möglich, wieder seinen alten Namen anzunehmen. Die Mutter kann ohne weiteres wieder ihren Mädchennamen annehmen. Das Kind muss allerdings den Verwaltungsrechtsweg beschreiten, und da werden sehr hohe Anforderungen gestellt.

Die Änderung des Namens richtet sich nach dem Namensrechtsänderungsgesetz:

Eine solche Namensänderung muss beim Ordnungsamt beantragt werden.

Das Ordnungsamt ändert den Namen nur, wenn wesentliche Gründe von erheblichem Gewicht vorliegen, z. B. Misshandlungen des Kindes, oder wenn der Stiefvater ein stadtbekannter Verbrecher ist, dessen Namen jeder kennt.

Lehnt das Ordnungsamt den Antrag ab, so steht dem Kind nach Widerspruch der Verwaltungsrechtsweg offen. Und das kann bekanntlich recht lange dauern.

Wer sich also überlegt, seinem Kind den Namen der neuen Familie zu geben, der sollte diesen Schritt noch einmal gut durchdenken. Die Gesellschaft ist offener geworden. Eine Familie mit unterschiedlichen Namen ist heute kein Gesprächsthema mehr. Und für die Kinder ist das in der Regel leichter zu verkraften, als der Verlust ihres Namens.


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Autorin: Sigrid Born
Redaktion: Axel Sonneborn
Moderation: Karl-Dieter Möller
 
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Nickyta

Guest
hm..ich kann mich irren, aber besteht nicht grundsätzlich auch die Möglichkeit der Adoption durch den neuen Ehepartner-hierbei muß der leibliche Elternteil natürlich einwilligen?
 
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Kathy

Guest
Hallo Nickyta

Das Problem wird sein, daß wohl die wenigsten getrennten Elternteile einer Adoption durch den neuen Partner zustimmen wird. Vorrausgesetzt der neue partner will das überhaupt...er wäre ja dann auch unterhaltspflichtig dem Kind gegenüber, falls die Ehe auch wieder auseinander geht.

Außerdem fällt der Unterhalt des leiblichen Vaters weg. Und das Geld kann man doch meist gut gebrauchen. ;D

Und eigentlich wäre es doch dem leiblichen Vater gegenüber ganz schön ungerecht, wenn er nur wegen dem Nachnamen seine ganzen Rechte und Pflichten verlieren soll.
 
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Nickyta

Guest
im Prinzip hast Du ja recht, aber kann sowas auch sehr stark einzelfallabhängig sein.

Ich kenne einen "Fall", da hat der Vater sich wirklich nie um das Kind gekümmert, ist auch seinen Unnterhaltsverpflichtungen mehr schlecht als recht nachgekommen. Und die Kleine hat immer den zweiten Mann als Vater angesehen, ebenso wie er sie als Tochter.

der leibliche Vater hat einer Adoption zugestimmt-wohl vor allem , um dem ständigenm Ärger wegen des Unterhaltes zu entgehen. Ich finde, gerade solche "Väter" haben jegliche Rechte und auch Pflichten verwirkt.

Und wenn der zweite Mann das Kind voll annimmt-warum nicht? Spricht für mich für eine gewisse characterstärke, denn er weiß ja, daß er im Falle einer Trennung unterhaltspflichtig ist.
 
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