rosengeste
Neues Mitglied
Hallo miteinander.
Meine Schwester ist geschieden. Die Kinder sind 14, 12, und 9 Jahre alt. Der Herzenswunsch der Kinder war den Namen ihrer Mutter wieder anzunehmen, da das Verhältnis mit dem Vater sehr traumatisch war. Das Jugendamt, das Ordnungsamt und die ersten zwei gerichtlichen Instanzen stimmten dem zu. Jetzt wurde ein Gutachten bei einem Psychiater gemacht, der die Namensänderung als für die Kinder förderlich, aber nicht dringend erforderlich hält. Der Richter selbtst ist davon überrzeugt, daß die Kinder tatsächlich unter dem alten Namen leiden, aber ihm sind mit der aktuellen Rechtsprechung die Hände gebunden. Deshalb meine Frage gibt es im Ausland die Möglichkeit, daß die Kinden ihren Namen ändern lassen können?
Vielen Dank für Euere Antworten.
rosengeste
Meine Schwester ist geschieden. Die Kinder sind 14, 12, und 9 Jahre alt. Der Herzenswunsch der Kinder war den Namen ihrer Mutter wieder anzunehmen, da das Verhältnis mit dem Vater sehr traumatisch war. Das Jugendamt, das Ordnungsamt und die ersten zwei gerichtlichen Instanzen stimmten dem zu. Jetzt wurde ein Gutachten bei einem Psychiater gemacht, der die Namensänderung als für die Kinder förderlich, aber nicht dringend erforderlich hält. Der Richter selbtst ist davon überrzeugt, daß die Kinder tatsächlich unter dem alten Namen leiden, aber ihm sind mit der aktuellen Rechtsprechung die Hände gebunden. Deshalb meine Frage gibt es im Ausland die Möglichkeit, daß die Kinden ihren Namen ändern lassen können?
Vielen Dank für Euere Antworten.
rosengeste