brauche Rat -  Namensrecht

steffen_123

Neues Mitglied
Hallo,

ich bitte um Hilfe, benötige Auskunft.
Meine Partnerin / Ex-Partnerin(?) ist mit einem anderen verheiratet, hat ein Kind mit ihrem Ehemann. Wir bekommen nun ein gemeinsames Kind. Das erste Kind trägt den Nachnamen des Vaters / Ehemannes, meine (Ex)Partnerin trägt einen Doppelnahmen.
Welchen Nachnamen kann unser Kind tragen, bei gemeinsamen oder getrenntem Sorgerecht?
Kann mir bitte jemand Auskunft geben?
Vielen Dank.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
das Kind bekommt entweder wenn verheiratet den Familiennamen oder wenn nicht verheiratet den nachnamen der Mutter.

Z.B. Bei mir war es so 1. kind nicht verheiratet, das Kind hat meinen nachnamen bekommen
2. kind war ich verheiratet ich hatte meinen namen behalten, mein mann hat einen Doppelnamen aber mein name ist der Familienname, daher hat das zweite Kind auch meinen nachnamen, weil das der Familienname ist.

Kinder können keine Doppelnamen bekommen da hat der gesetzgeber irgendwann mal einen Riegel vorgeschoben, da es sonst zu ellenlosen Namensketten kommen kan.
 

steffen_123

Neues Mitglied
danke ...
der Doppelname der werdenden Mutter ist ihr Mädchenname (z.B. Müller) mit dem Namen ihres Ehemannes (z.B. Meier) - also Müller-Meier, das erste Kind heißt Meier.

Bedeutet das, dass das unser gemeinsames Kind dann Meier (bei dem alleinigen Sorgerecht der Mutter) heißen wird?
 

schnupe

Aktives Mitglied
Wenn die Mutter noch nicht geschieden ist, ist der Vater ihr Noch Mann, und das Kind wird den Familiennamen erhalten.

Der Noch wird als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden, und wird alle Rechte und Pflichten haben. Das Kind wird als eheliches Kind geboren.

Und zwar als eheliches der beiden verheirateten Eltern.
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Nicht unbedingt. Wenn du noch vor der Geburt die Vaterschaft anerkennst, dann könnt ihr den Namen aussuchen. Also entweder ihren, oder deinen. Aber das Sorgerecht hätte sie in dem Fall (erst mal) allein, und somit darf sie es auch allein entscheiden.
Bei anerkannter Vaterschaft vor der Geburt, wird auch nicht mehr der (Noch-?) Ehemann eingetragen. Nur wenn du nicht rechtzeitig anerkennst, dann gilt er als Vater auf dem Papier.
 

steffen_123

Neues Mitglied
danke,

ich hatte heute einen beratungstermin. hier die korrekte situation - für alle die es insteressiert:

das kind wird als eheliches kind gebohren, trägt den familiennamen der eheleute. ich bin zwar der biologische vater, aber das interessiert keinen. ich kann keine sorgerechtserklärung ausfüllen, keine vaterschaft anerkennen o.ä.

nur wenn die mutter vor der geburt die scheidung einreicht und diese vor der geburt "anhängig" ist - sozusagen bearbeitet wird - kann die vaterschaft vorgemerkt werden, solange beide eheleute unabhängig voneinander erkären, dass sie zu fraglichen zeit nicht miteinander intim gewesen sind.

dann, wenn dann auch die scheidung vollzogen ist, kann meine vaterschaft anerkannt werden, was aber noch keine aussage über das sorgerecht ist.

sollte ein von den o.a. punkten nicht gegeben sein, funktioniert gar nichts.

ich bin also der "arsch" - super.

Danke in die Runde!
 

BabyLeon09

Neues Mitglied
Hallo
richtig, genauso ist es mir letzte Jahr ergangen nur mit Nachweisen das die Scheidung " anhängig " ist konnten wir die Vaterschaft anerkennen lassen.

Baby wäre aber trotzdem ehelich zur Welt gekommen da die Scheidung erst rechtskräftig sein hätte müssen.
Wir hatte Glück im Unglück der Richter hatte vollstes Verständiss hat 4 Wochen vor Geburt die Scheidung angesetzt , war auch gleich rechtskräftig nach 3 Tagen hatte ich das Urtiel so das wir vor der Geburt unders Zwerges heiraten konnten.

Aber es hätte auch anders ausgehen können.

Lg Conny
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Bei uns war das anders. Ist aber auch schon länger her...
Danke für die Info, es ist ja interessant wie sich alles ändert.
 
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