Neuer Kindesunterhalt ab 1.04.2007 ?

mafa

Aktives Mitglied
Hier geht es um das Unterhaltsrecht.

Voraussichtlich zum 01.04.07 tritt das Unterhaltsrechtsreformgesetz in Kraft. Die wesentlichen Änderungen für den Kindesunterhalt: zunächst wird die Regelbetragsverordnung aufgehoben. Es gilt in Zukunft ein einkommensunabhängiger Mindestunterhalt. Die Altersstufen hingegen bleiben erhalten. Danach ergibt sich ab dem 01.04.07 ein Kindesunterhalt von € 264/304/355. Von diesem Betrag wird dann das hälftige Kindergeld in Abzug gebracht. Diese Beträge gelten bundeseinheitlich. Bei der Rangfolge genießen minderjährige unverheiratete und privilegierte Kinder Priorität.



Zukünftig gelten einheitlich für alle Kinder folgende Regelunterhaltsbeträge:
Lebensaltersstufe

Regelbetrag West
bis fünf Jahre € 204
sechs bis elf Jahre € 247
ab zwölf Jahre € 291

Regelbeitrag Ost
bis fünf Jahre € 188
sechs bis elf Jahre € 228
ab zwölf Jahre € 269

Quelle:

http://www.ra-liese.de/unterhalt.htm


Sicherlich muss die Düsseldorfer Tabelle angepaßt werden. Erfreulich, die Lebensstandgarantie für den Expartner fällt nun weg, es obliegt dem geschiedenen Partner, selbst für seinen Unterhalt aufzukommen. Vieles kann durch eine Scheidungsfolgevereinabrung geklärt werden, ab dem 1.04.2007 ist dazu aber der Notar erforderlich. Der mitunter lebenslänglich Unterhaltsanspruch des Expartners entfällt.

Manfred
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Mafa,

die Zahlen, die Du nennst, sind die derzeit zu leistenden Beträge (204, 247 etc.)

Die neuen Beträge liegen anders.

264-77=187
304-77=227

etc. :wiejetzt:
 

mafa

Aktives Mitglied
Hallo Schnuppe,


was du nennst ist der künftige Mindestunterhalt, gestaffent nach Alter 264/304/355. Von diesem Mindestunterhalt kann dann das hälftige Kindergeld abgezogen werden.

(bitte noch einmal den Link ansehen..)


Ich nannte hier den neuen Regelunterhalt ( nicht mit dem Mindestunterhalt verwechseln) - der Regelunterhalt ist die Basis für die Unterhaltsberechnung, wenn z.B. Unterhaltstitel vorliegen oder Vereinbarungen wo z.B. wie bei mir der Unterhalt auf 160% des Regelunterhalts bemessen wurden. Von der Zahlsumme kann wohl das hälftige Kindergeld wieder abgezogen werden.

( Ist bei mir keine übrigens keine große Veränderung..)

Näheres nach Verabschiedung und entsprechender Veröffentlichung. Bei neuen Unterhaltstiteln spielt dieses sicherlich eine Rolle, auch bei der neuen Düsseldorfer Tabelle.

Manfred


Nachtrag - aktuell:

http://de.news.yahoo.com/04022007/12/reform-scheidungsrechts-wackelt-wochenendzusammenfassung.html


Reform des Scheidungsrechts wackelt

Der «Focus» berichtete, vor allem weibliche Abgeordnete der Unionsfraktion seien gegen die Reform.

Zusammen mit den Kirchen wehre sich der konservative Flügel der Union dagegen, dass Geschiedene Einbußen beim Unterhalt hinnehmen sollen, schreibt das Magazin weiter.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Andreas Schmidt (CDU) sagte «Focus»: «Wir diskutieren inhaltliche Fragen, vor allem die zukünftige Stellung der geschiedenen Frau.» Das Gesetz werde aber kommen
 

mafa

Aktives Mitglied
Donnerstag, 8. Februar 2007
Union als Freund der Ex-Frauen
Neues Unterhaltsrecht blockiert

Das neue Unterhaltsrecht kommt nicht wie geplant zum 1. April. Das räumte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Donnerstag im Bayerischen Rundfunk ein. Sie hoffe aber, das Gesetz doch noch in der vorgeschlagenen Form durchsetzen zu können. Am Wochenende war bekannt geworden, dass konservative Abgeordnete aus der Union die Reform bei den Ausschussberatungen im Bundestag blockieren und damit das pünktliche Inkrafttreten kaum mehr zu schaffen sei.

Zypries will mit dem bereits in erster Lesung behandelten Gesetz erreichen, dass Kinder beim Unterhalt künftig Vorrang vor allen anderen haben. Dagegen wird die Stellung der geschiedenen Gattin gegenüber der jetzigen Unterhaltsregelung abgeschwächt.

Zypries sagte, in Teilen der CDU/CSU werde befürchtet, dass nach den neuen Regelungen die geschiedene Ehefrau zu große Nachteile erleide. "Ich weiß, dass die Ehe eines besonderen Schutzes bedarf und dem wird der Staat ja auch in vielfältigen Regelungen Rechnung tragen", sagte sie. Ihr gehe es aber darum, dass die Kinder vor allen geschützt würden.

Offener Streit in der Unionsfraktion

Familienpolitiker der Union hatten sich öffentlich vom neuen Unterhaltsrecht distanziert, weil durch die Neuregelung die Unterhaltsansprüche von Frauen gegen ihre früheren Ehemänner beschnitten würden. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb, warf den Familienpolitikern vor, "illoyal über Bande mit der Presse zu spielen", statt die Diskussion intern in der Fraktion zu führen. Damit hätten sie "die Spielregeln der Fraktionsarbeitsordnung verletzt".

Gehb sagte der "Süddeutschen Zeitung", das neue Recht sei für die Union tatsächlich ein Paradigmenwechsel. Es sei aber auch eine Anpassung des Rechts an die Realität. "Wir singen zu Recht das Hohelied auf die Kinder", sagte Gehb. Deshalb sei es richtig, dass mit der Neuregelung alle Kinder – "egal ob sie im Himmelbett oder in der Besenkammer entstanden sind" - in den alleinigen ersten Rang bei der Unterhaltsberechnung gestellt würden. Durch diese Besser- und Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder würden ehemalige Ehefrauen nun mal automatisch schlechter gestellt.

Gehb warf den Familienpolitikern vor, nur die "wegen einer Jüngeren von ihrem Mann verschmähte Ehefrau" im Blick zu haben. Dabei gebe es auch Männer, die "sich den Buckel krummarbeiten, weil sie eine Liebesbeziehung ihrer Ex-Frau finanzieren müssen, statt sich ausreichend um ihre neue glückliche Beziehung mit gemeinsamem Kind kümmern zu können". Außerdem würden fast 50 Prozent der Scheidungen von Frauen beantragt.
Adresse:
http://www.n-tv.de/764189.html
 
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