Hier geht es um das Unterhaltsrecht.
Voraussichtlich zum 01.04.07 tritt das Unterhaltsrechtsreformgesetz in Kraft. Die wesentlichen Änderungen für den Kindesunterhalt: zunächst wird die Regelbetragsverordnung aufgehoben. Es gilt in Zukunft ein einkommensunabhängiger Mindestunterhalt. Die Altersstufen hingegen bleiben erhalten. Danach ergibt sich ab dem 01.04.07 ein Kindesunterhalt von € 264/304/355. Von diesem Betrag wird dann das hälftige Kindergeld in Abzug gebracht. Diese Beträge gelten bundeseinheitlich. Bei der Rangfolge genießen minderjährige unverheiratete und privilegierte Kinder Priorität.
Zukünftig gelten einheitlich für alle Kinder folgende Regelunterhaltsbeträge:
Lebensaltersstufe
Regelbetrag West
bis fünf Jahre € 204
sechs bis elf Jahre € 247
ab zwölf Jahre € 291
Regelbeitrag Ost
bis fünf Jahre € 188
sechs bis elf Jahre € 228
ab zwölf Jahre € 269
Quelle:
http://www.ra-liese.de/unterhalt.htm
Sicherlich muss die Düsseldorfer Tabelle angepaßt werden. Erfreulich, die Lebensstandgarantie für den Expartner fällt nun weg, es obliegt dem geschiedenen Partner, selbst für seinen Unterhalt aufzukommen. Vieles kann durch eine Scheidungsfolgevereinabrung geklärt werden, ab dem 1.04.2007 ist dazu aber der Notar erforderlich. Der mitunter lebenslänglich Unterhaltsanspruch des Expartners entfällt.
Manfred
Voraussichtlich zum 01.04.07 tritt das Unterhaltsrechtsreformgesetz in Kraft. Die wesentlichen Änderungen für den Kindesunterhalt: zunächst wird die Regelbetragsverordnung aufgehoben. Es gilt in Zukunft ein einkommensunabhängiger Mindestunterhalt. Die Altersstufen hingegen bleiben erhalten. Danach ergibt sich ab dem 01.04.07 ein Kindesunterhalt von € 264/304/355. Von diesem Betrag wird dann das hälftige Kindergeld in Abzug gebracht. Diese Beträge gelten bundeseinheitlich. Bei der Rangfolge genießen minderjährige unverheiratete und privilegierte Kinder Priorität.
Zukünftig gelten einheitlich für alle Kinder folgende Regelunterhaltsbeträge:
Lebensaltersstufe
Regelbetrag West
bis fünf Jahre € 204
sechs bis elf Jahre € 247
ab zwölf Jahre € 291
Regelbeitrag Ost
bis fünf Jahre € 188
sechs bis elf Jahre € 228
ab zwölf Jahre € 269
Quelle:
http://www.ra-liese.de/unterhalt.htm
Sicherlich muss die Düsseldorfer Tabelle angepaßt werden. Erfreulich, die Lebensstandgarantie für den Expartner fällt nun weg, es obliegt dem geschiedenen Partner, selbst für seinen Unterhalt aufzukommen. Vieles kann durch eine Scheidungsfolgevereinabrung geklärt werden, ab dem 1.04.2007 ist dazu aber der Notar erforderlich. Der mitunter lebenslänglich Unterhaltsanspruch des Expartners entfällt.
Manfred