Neues Jugendschutzgesetz tritt in Kraft

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EngelchenC67

Guest
Video- und Computerspieler müssen sich ab morgen darauf gefasst machen, an der Ladentheke nach dem Ausweis gefragt zu werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutz-Gesetzes am 1. April soll die Abgabe von Spielen mit hohem Gewalt-Anteil an Jugendliche deutlich eingeschränkt werden. Doch die Regelungen lassen einige Fragen offen.

Verbindliche Altersfreigaben
Die wichtigste Neuerung: Wer ein Spiel kaufen will, muss das auf der Packung abgedruckte Mindestalter erreicht haben. Der Handel darf dem Kunden das Spiel andernfalls nicht verkaufen. Die Spiele werden klassifiziert in "Freigegeben ohne Altersbeschränkung" oder ab 6, 12 oder 16 Jahren. Erhält das Spiel "Keine Jugendfreigabe", darf es nur an Volljährige abgegeben werden.

Zwar prüft die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) im Auftrag der Software-Industrie schon seit 1994 Spiele auf deren Alters-Eignung. Doch das USK-Emblem auf der Packung war bislang praktisch wertlos, da die Empfehlungen der USK nicht verbindlich waren. So konnte der Handel selbst Spiele mit USK-Freigabe ab 16 Jahren jedem Kleinkind überlassen. Nun soll ausnahmslos jede Unterhaltungs-Software verbindlich eingestuft werden.

Weniger Demos auf Fachzeitschriften
Auch Fachzeitschriften, die CD-ROMs oder DVD-ROMs beilegen, müssen sich einer Alterskontrolle unterwerfen. Schnupperversionen und Videomitschnitte von Unterhaltungs-Software dürfen kein "jugendbeeinträchtigendes" Material mehr enthalten. Was genau damit gemeint ist, beschreibt das Gesetz nicht. "Wir machen uns noch ein Bild von der Situation. Momentan würde ich sagen, jugendbeeinträchtigend sind Spiele ab 16 Jahren", sagt Regina Käseberg. Sie arbeitet beim rheinland-pfälzischen Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend, und koordiniert im Auftrag der Bundesländer die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes. Setzt sich ihre Auffassung durch, dürften viele Spiele-Demos über kurz oder lang ganz von den Heft-CDs der Magazine verschwinden. Das träfe besonders erwachsene Fans von Action- und Kampfspielen.

USK-Votum gilt
Besonders brutale Videospiele stehen weiterhin im Visier der Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), die sich ab dem 1. April Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nennt. Solche Titel landen wie bisher auf dem Index, das bedeutet, sie dürfen weder Jugendlichen zugänglich gemacht noch in irgendeiner Form beworben werden. Die BPjM kann zukünftig allerdings keine Spiele mehr indizieren, die bereits von der USK eine Altersfreigabe erhalten haben. Für Roland Schäfer, Geschäftsführer des Verbandes der Unterhaltungssoftware (VUD), ist das ein wichtiger Erfolg in den Verhandlungen mit dem Gesetzgeber. Die Regelung mache deutlich, dass die Kriterien und Einstufungen der USK "auch ohne gesetzliche Vorschriften immer dem gesellschaftlichen Kontext entsprochen haben."

In der Vergangenheit waren sich die Behörde und die USK nicht immer einig. Jüngstes Beispiel ist der Fall "Command&Conquer: Generals". Die USK hatte zum Verkaufsstart im Februar das Strategiespiel für Jugendliche ab 16 Jahren freigegeben. Die Bundesprüfstelle bewertete es kurz darauf als "kriegsverharmlosend" und setzte es auf den Index. Seitdem ist das Spiel aus den Läden verschwunden.

Kriegsspiele am Pranger
Allerdings würde "Command&Conquer: Generals" nach dem neuen Gesetz auch ohne BPjM-Gremium auf der schwarzen Liste der Indizierungen landen. "Dieses Spiel wäre automatisch verboten", sagt Christine Mühlbach, Pressereferentin des Bundesfamilienministeriums. Kriegsverherrlichende Spiele sind auch nach dem 1. April automatisch ein Fall für den Index. Dazu zählen nach Experten-Meinung alle Titel, die Krieg bagatellisieren oder die Schrecken des Krieges unerwähnt lassen.

Kritiker mahnen, das Gesetz könne für ein ganzes Spiel-Genre das Aus bedeuten, da sich insbesondere historische Strategiespiele seit jeher mehr auf taktische als moralische Aspekte militärischer Konflikte konzentrieren.

Schwierige Altlasten
Auf Kritik stößt auch die Behandlung von älteren Produkten, die nicht von der USK beurteilt worden sind. Dr. Peter Gerstenberger von der USK beklagt, dass unverdächtige Titel wie "Die Sendung mit der Maus" und Oldies wie "Pacman" bei genauer Auslegung des Gesetzes nur noch an Erwachsene verkauft werden dürften, da diese Produkte keine USK-Einstufung hätten. "Hier wird die digitale Kultur unter Generalverdacht gestellt: Alle Computerspiele sind für Kinder und Jugendliche gefährlich, bis im Einzelfall das Gegenteil bewiesen ist".

Grauzone Internet
Für Verwirrung sorgt zudem, dass das neue Jugendschutzgesetz nur für Games gilt, die auf handfesten Datenträgern gespeichert sind, wie CD-ROMs. Wird dieselbe Software über das Internet verbreitet, ist der ebenfalls neue "Staatsvertrag für den Jugendmedienschutz" zuständig. Dort sind die Regeln zur Alterskontrolle weniger rigide formuliert. Spiele und Demos ab 16 Jahren oder ohne Jugendfreigabe dürfen demnach weiter zum Download bereit stehen. Der Anbieter ist aber angehalten, eine "Alterskontrolle gemäß den technischen Möglichkeiten durchzuführen". Wie diese Kontrolle in der Praxis aussehen wird, ist bislang unklar. Das gilt auch für die Frage, ob sich die Verbreitung über das weltweite Netz überhaupt kontrollieren läßt. Ausländische Anbieter dürften sich kaum an der deutschen Regelung stören.
 
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Elchen

Guest
Finde ich gut,die Regelung.Mein Sohn ist 7,und hat einige Playstationspiele,die er von uns aus noch nicht spielen darf,da sie einfach zu brutal sind.
 
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Engelflügel

Guest
Ich finde es gut so...

...und ich bin der Meinung das die Playstation und 10 Jahren überhaupt nichts ist. Die Kinder werden dadurch nur aggressiv und süchtig.
 

Angelina

Namhaftes Mitglied
Hoffentlich achten die Verkäufer auch drauf.Meine Kinder bekommen auch keine Videospiele oder Filme die nicht für ihr Alter freigegeben sind.Eltern und ältere Geschwister sollten auch mehr aufpassen!!!!!!!!!
 
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