Frage -  Nochmal Anlage U: Was habe ich zu zahlen ?

relaxer

Neues Mitglied
Hi Magnum,

sprichst Du über den Ehegattenunterhalt?

Wenn ja: Der wird alle 2 Jahre festgelegt und zwar nach dem Einkommen der letzten 12 Monate incl. der in der Zeit erstatteten Steuer per Lohnsteuererklärung (Bescheid vom Finanzamt).

Der, zusammen mit Deinem Nettolohn dient als Basis der Berechnung des Unterhaltes nach der Richterlichen Entscheidung die entweder im Verhaltnis( z.Bsp. 3/7 oder in % angegeben sein sollte.

Oder habt Ihr eine gütliche Einigung? Dann solltest Du den Anteiligen Teil abgeben, der der Einigung entsprechend im Verhältnis zu Deinem Einkommen angegeben ist.

Liebe Grüße

r.
 
K

KerstinW

Guest
Hallo Magnum,

ich denke, Dir kann da nur ein Steuerberater helfen. Der muß ausrechnen, was Deine Frau ohne diese Unterschrift bekommen hätte. Du mußt ihr dann ihren reelen finanziellen Nachteil bezahlen. D.h., das was sie bekommen hätte und gegebenenfalls ihre jetzige Nachzahlung. Ihr darf durch die Anlage U kein finanzieller Schaden entstehen, verdient aber auch nichts dabei.
 
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