brauche Rat -  Nützt mir der Unterhaltstitel was?

Käferkind

Neues Mitglied
Hallo

Ich habe eine Frage und hoffe hier auf hilfe.


ich habe eine 4 Jährige Tochter.
Ende 2005 habe ich mich von dem Kindesvater getrennt, wir waren NICHT verheiratet.
er hat noch NIE einen cent unterhalt bezahlt.
2006 habe ich einen Unterhaltstitel bekommen, indem hervorgeht das er 100% des Regelsatzes bezahlen muss.

zu dem Zeitpunkt hatte er noch Arbeit, nachdem der Unterhaltstitel ausgestellt war ist er arbeitslos geworden (ganz sicher mit absicht) und seitdem hat er nie wieder gearbeitet, auch kein Nebenjob oder sonstiges.

Ich bin mittlerweile verheiratet und beziehe auch kein UVG oder sonstiges.

Frage:

Kann ich mit diesen Unterhaltstitel irgend etwas anfangen??? oder ist der für die Tonne?

laut Titel muss er 100% zahlen.

aber er macht ja seit jahren einen alg alg2 empfänger.

habe ich irgendwelche chancen? kann ich irgendetwas tun?

oder muss ich es stumm hinnehmen das er NIE einen cent unterhalt zahlen wird?
Kontakt besteht übrigens auch nicht.

der Kindesvater macht meines wissens (habe es nur über 3 ecken gehört) derzeit einen langzeit entzug - er ist alkoholiker.

Danke!
 
U

UserC

Guest
geh zum JA - dir steht Unterhaltsvorschuss zu, UVG. Deine Kleine ist erst 4 jahre alt - der staat zahlt das 6 jahre lang, wenn das kind unter 12 ist. ansonsten gibts noch kindergeldzuschuss.

edit: wenn er alg2 bekommt, und unter dem selbstbehalt liegt (770€) dann ist der titel wirklich erstmal für die tonne.
 

Käferkind

Neues Mitglied
Hallo

NEIN das stimmt nicht ;-)

Ich bin verheiratet und meiner Tochter steht deswegen KEIN unterhaltsvorschuss mehr zu!

Kindergeldzuschuss?

Mein Mann ist Berufstätig und ich denke unser Nettoeinkommen liegt über einen gewissen Satz um irgendwelche staatlichen Leistungen beantragen zu können.


mir ging es nur um die Frage ob der KV irgendwann mal zur rechenschaft gezogen werden kann oder ob sich jeder Vater einen dreck um den Unterhalt scheren kann.
es geht ums Prinzip. selbst wenn er ihr nur monatlich 20 euro aufs sparbuch zahlen würde, wäre es ok.

aber er tut garnichts und wird dies auch NIE freiwillig tun.
 
U

UserC

Guest
ne, dann kriegst du keinen KIZ. aber UVG - weiß ich ned. sie ist doch das kind von deinem ex - und ned von deinem mann.

ansonsten, warten, bis er wieder arbeitet. bin in der selben situation. ich krieg kein UVG, weil meine schon 16 ist. und KIZ auch ne, weil sie bei meiner mutter lebt (obwohl ich für ihr komplettes leben aufkomme). ich warte auf den tag, wo er wieder nen job hat....
 

Käferkind

Neues Mitglied
Hallo

Danke für deine Antwort.

Hm, na da kann ich lange warten denn er wird nie wieder freiwillig arbeiten gehen.

aber schon erstaunlich das es ein KV so einfach hat, schade.

Nein, sobald man verheiratet ist steht einen kein Unterhaltsvorschuss zu weil davon ausgegangen wird das der Ehepartner dann für den Kindesunterhalt aufkommt. Das hat nichts damit zu tun ob der der leibliche Vater ist oder nicht.


So ist das leider.
 
C

Coleman

Guest
Also JA anrufen kostet nichts. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht kostet auch nichts. Und einfach mal ein Vollstreckungsversuch ist auch nicht so teuer, aber wenn er nicht ganz abgebrüht ist, stört es ihn doch erheblich, zur eidesstattlichen Versicherung gezwungen zu werden, denn das führt zu negativer Schufa-Auskunft, Eintrag in der Schuldnerkartei, Probleme beim Konto-Eröffnen (sein aktuelles Konto kannst du ja pfänden), er kriegt nur noch schwieriger einen Handyvertrag, kann nichts mehr auf Rechnung bestellen, kann keine Eigenauskunft für einen Mietvertrag mehr abgeben usw. Darüber hinaus laufen halt Monat für Monat Schulden auf - er könnte den Titel ja ändern lassen, weil sich die Verhältnisse geändert haben - hat er aber nicht.

Das neue Gebührenrecht der Anwälte hat für Mandanten durchaus Vorteile. Zum einen kann man sich bei der Beratung auf ein Honorar einigen, weil's dafür keinen festen Gebührensatz mehr gibt. Frag doch einfach mal bei einem Familienrechtsanwalt, was du für eine Beratung zahlen musst. Lass dich aber nicht mit dem Hinweis auf die Erstberatungs-Gebühr von 190 EUR netto abspeisen - das ist eine Höchstgebühr für die Erstberatung, die nicht überschritten werden darf. Die wirklich vereinbarte Gebühr muss diesen Betrag aber erstmal erreichen, damit die Begrenzung wirksam wird.
Zum anderen kann man für die Vertretung ein Erfolgshonorar vereinbaren, wenn man andernfalls das Mandat nicht erteilen würde. Und das hier scheint mir ein klassischer Fall zu sein: du wirfst doch dem Geld nicht noch gutes hinterher. Aber wenn der Anwalt es schafft, was rauszuholen, kriegt er eine Gebühr.
Ich würd's versuchen - du hast ja nichts zu verlieren.
 

Käferkind

Neues Mitglied
hallo colemann

danke für deine antwort.

ich denke ich werde es als erstes mit einer anzeige "versuchen"
bei "wem" kann man den vollsteckungsbescheid "beantragen" ? auch bei der Staatsanwaltschaft?

er HAT übrigens schon vor jahren die eidesstaatliche versicherung abgelegt!
auf seinem aktuellen konto ist sicher auch kein guthaben, eber ein minus.

eben, er hätte den titel ändern lassen können, hat er aber nicht .... weils ihn alles nicht interessiert.

darum frage ich mich ob meiner tochter nicht die ganze diese "100 % des regelatzes" zustehen" ???
 
C

Coleman

Guest
also wenn er die ev schon abgegeben hat, kannst du ihn damit nicht mehr schocken. wenns schon drei jahre her ist, kann man es wiederholen - bringt dir aber nichts, nur ihm weitere scherereien (die er aber gewohnt ist).

strafanzeige an die staatsanwaltschaft würd ich machen. musst aber damit rechnen, dass sie das verfahren nicht eröffnen oder einstellen - aber ohne anzeige gibts gar keine chance. und es sieht aus, als wär das zur zeit das einzige, womit du ihn wirklich ärgern kannst.

zwangsvollstreckung wrd nicht bei der staatsanwaltschaft beantragt, sondern beim gerichtsvollzieher (zwangsvollstreckung, eidesstattliche versicherung) oder beim amtsgericht (kontenpfändung). sieht aber ehrlich gesagt nicht vielversprechend aus.

auf jeden fall wünsch ich dir viel glück - leider kenn ich einige solcher "väter". :druecker
 

Käferkind

Neues Mitglied
Hallo

Danke nochmal

also kann es sein, wenn ich strafanzeige stelle das diese garnicht "eröffnet" wird und ich ihn damit garnicht "ärgern kann" ??

warum könnte sie nicht eröffnet werden? der tatbestand ist ja eigentlich klar?

sorry für die vielen fragen.
 

Liliki

Mensch
Hallo Käferkind,


Ich hab überhaupt nichts Rechtliches beizutragen, aber: in meinen Augen verhärten solche "Ansprüche" die sowieso schon sehr festen Fronten noch mehr.

Du hast einen netten Mann gefunden, Ihr seid gemeinsam in der Lage, als Familie "rumzukommen" und derjenige, der finanziell zur Entwicklung seiner Tochter beitragen sollte, kann und will es so sehr nicht, dass er sogar den totalen sozialen Abstieg in Kauf genommen hat. (wer würde das schon freiwillig tun ...so was tut man erfahrungsgemäß aus großer innerer Not, oder?)

Das würde ich ehrlich loslassen, ein Leben in Frieden leben und planen ... der Vater wird schon erleben, dass sein Handeln irgendwann auf ihn zurück fallen wird.


Wenn man etwas loslässt, passiert oft hinterher etwas ganz anderes unerwartet - viel Glück für was auch immer Gutes passieren könnte :druecker

Lili
 
C

Coleman

Guest
Also erstmal muss ich Liliki beipflichten. Ich kenne den KV und seine Situation natürlich nicht, aber ich habe einen anderen Werdegang im Kopf als Liliki ihn beschreibt - und eigentlich muss man mehr wissen, um über ihn urteilen zu können.

Der Tatbestand ist keineswegs so klar, dass ein Verfahren eingeleitet werden MUSS. Das setzt nämlich voraus, dass der Täter nicht zahlen WILL. Wenn er will, aber nicht KANN, ist das nicht strafbar. Die Tatsache, dass jemand arbeitslos ist, reicht also nicht aus - jedenfalls nicht bei Millionen von Arbeitslosen. Und wenn er Hartz IV bekommt, kann man daraus schliessen, dass er zumindest in den Augen des Arbeitsamtes seine Verpflichtung, sich um angemessene Arbeit zu bemühen, nicht verletzt. Natürlich sind die Anforderungen gegenüber einem unterhaltsberechtigten, minderjährigen Kind höher - aber ob die Staatsanwaltschaft das so feststellen kann und wird, ist durchaus offen.
 
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