Original von Bienemaus
Ich bin auch freiwillig/privat versichert. Das sind Dinge, über die wir uns noch gar keine Gedanken gemacht haben. Ab welchem Zeitpunkt ist das denn so? Direkt nach Geburt, oder nach wieviel Wochen. Meine private KV kostet monatlich über 500 Euro. Wie soll man denn soviel einfach für eins, zwei oder drei Jahre gespart haben???? Gibt es keine Möglichkeit wieder in die gesetzliche zu kommen? Und wie ist das mit dem Kind? Kann man das denn in der gesetzlichen versichern, auch wenn beide Elternteile privat sind?
Hallo Biene,
da ich niemals in eine private Versicherung gewechselt bin (habe mich stattdessen privat zusatzversichert, eben weil ich immer im Hinterkopf hatte, dass es beim Nachwuchs ansonsten Probleme geben könnte), weiß ich bei privaten Versicherungen leider nicht so recht Bescheid.
Bei mir war es jedenfalls so, dass die Krankenkasse erst mit Ablauf des Mutterschutzes (also 8 Wochen nach der Geburt) an mich herangetreten ist. Solange kassierten die ja eh über mein Gehalt zzgl. Mutterschaftsgeld. Mit Beginn der Elternzeit haben die dann die Hand aufgehalten. Dabei musste ich allerdings nicht den Beitrag zahlen, den ich zu Zeiten meiner Berufstätigkeit abdrücken musste. Das wär ja auch noch schöner. :nanana Stattdessen musste ich angeben, wieviele Einkünfte ich so im Monat habe (nach meinem Weihnachtsgeld, das ich ja anteilig bekomme, strecken sie auch fein die Finger aus :angryfire ), und nach diesem Ergebnis wird dann der Satz berechnet, den man bitte schön zu zahlen hat. Minimum mit irgendetwas um die 125 Euro ist man dabei, wenn man eben gar keine Einkünfte hat (und das ist auch nicht von KK zu KK verschieden, sondern eben eine gesetzliche Bestimmung).
Meine Kleine wird dann bei mir in der gesetzlichen Versicherung kostenfrei mitversichert. Kostenfrei... *fauch*, der blanke Hohn! :sure Ansonsten hätten wir sie zum Papa in die Krankenkasse gepackt. In unserem Fall ist es aber gehopst wie gesprungen.
Meine Infos bzgl. der Versicherbarkeit deines Kindes, wenn mindestens ein Elternteil (wenn nicht sogar beide) privat versichert ist, sind dieselben wie Mummlas: Dein Kind kann nicht mehr in die gesetzliche und muss auch privat versichert werden - und hier zahlst du eben auch für das Kind extra (das ist der Unterschied bzw. Nachteil gegenüber der gesetzlichen Versicherung).
In die gesetzliche KV kommst du m. E. nur noch, wenn du arbeitslos wirst oder (z. B. duch Reduzierung deiner Arbeitszeit und entsprechend niedrigeres Gehalt) wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze für die freiwillige KV fällst.