partner geschieden 2kinder und wollen heiraten,wie sieht da die unterhalsregelung aus?

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pady

Guest
hallo zusammen. kann mir jemand helfen. ich bekomme alg2 und mein partner arbeitet,wollen jetzt zusammenziehen und heiraten, er hat 2 unterhalspflichtige kinder. wie wird der unterhalt nach unserer heirat berechnet und was behält mein mann dann an selbstbehalt, wenn er mich noch mit ernähren muß ?KANN MIR DAs BITTE JEMAND BEANTWORTEN ODER MIR SaGEN WO ES DAFÜR DIE TABBELE GIBT: LIEBE GRÜßE PADy
 

Damiana

Aktives Mitglied
Leider keine Ahnung. Würdest du in meiner Stadt wohnen, könnte ich dir einen Ansprechpartner beim Arbeitslosen e.V. geben, die gut beraten. Vielleicht gibt es so etwas ja auch in deiner Stadt!?
 
M

Mausis-Mama

Guest
Hallo Pady,

hast Du Kinder ? Wenn ja, wie alt ?
Ab dem Punkt, wo ihr heiratet, ist Dein Mann auch Dir gegenüber Unterhaltspflichtig. Ob sich der Unterhalt an die Kinder aus erster Ehe verringert, hängt von seinem Einkommen ab. Wenn sein Einkommen über dem Selbstbehalt (890 €) nicht für alle Personen ausreicht, erfolgt eine Mangelfallberechung. Der Selbstbehalt bleibt aber weiterhin bei 890 €.

Ohne Zahlen kann man aber nur spekulieren......außerdem solltest Du bedenken, das sich auch das Nettoeinkommen Deines Partners ändert, da er aufgrund Deiner Erwerbslosigkeit sicher die STKL III nimmt.

Ganz ehrlich ?? Ich würde mit dem zusammenziehen und heiraten warten, bis Du wieder einen Job hast, und wenn es auch nur ein Halbtagsjob ist. Im Unterhaltsrecht zählst Du bei eheähnlicher Gemeinschaft nicht (ganz im Gegenteil, der Selbstbehalt könnte wegen Haushaltsersparnis sogar noch gesenkt werden), aber im Alg II wird sein Einkommen angerechnet und ihr bekommst eventl. nichts mehr, was auch bedeutet, das Du nicht mehr krankenversichert wärest. Also da hängt noch ein zienlicher Rattenschwanz dran. Wenn ihr unbedingt heiratetn wollt, dann würde ich erst ab Heirat zusammenziehen.

@ Damiana

Ob sich ein Arbeitslosenhilfeverein im Unterhaltsrecht auskennt wage ich zu bezweifeln..vorallem, wenn hier eventl. eine Mangelfallberechung durchzuführen ist.
 
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