Petition zur steuerrechtlichen Besserstellung geschiedener Männer

mafa

Aktives Mitglied
Vrschiedenes ist mit der Unterhaltsreform regelbar:


Unterhaltszahlungen

Erziehungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt lassen sich heute bereits steuerlich absetzen...die Nettobelastung reduziert sich gemäß Steuerprogression

- Unterhalt läßt sich in der Höhe und auch in der Länge begrenzen..

Verpflichtungen aus der Ehe...
waren in der Ehe nicht absetzbar - reduzieren aber den Unterhalt..

Zugewinnausgleich (Versorgungsausgleich)
Kann durch Ehevertrag mit Gütertrennung wirksam ausgeschlossen werden.

Viele Punkte werden also durch die geplante Unterhaltsrefom gemildert..andere Punkte sollten vorher berücksichtigt werden oder entsprechend im Scheidungsfall ausgehandelt werden.

Was bleibt, ist der Kindesunterhalt - nicht abzugsfähig - nicht in der Länge und Höhe zu begrenzen. Auch nach der Reform nicht.


Manfred
 
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