Eilt! -  Pflegekind - Mutter ist Abschiebegefährdet

martinamarianne

martinamarianne
Dies ist ein Thema aus dem Jahr 2004:


Hallo, ich bin Martina und neu hier!

Ich habe ein ganz spezielles Problem, denn wir möchten gerne wissen, ob sich jemand auskennt bei der in Pflegenahme ausländischer Kinder, in Deutschland geboren, deren Mutter/ Eltern von Abschiebung bedroht sind.

Muß das Kind mit? Auch wenn die Eltern nicht mehr das Sorgerecht haben? Wer kennt sich aus, wo könnten wir Informationen herbekommen??????

Wir streben eine Dauerpflege oder Adoption an, haben bereits 1 Dauerpflegekind, Informationen hierzu gerne per privater Mail! :winken:
 

naomie

Neues Mitglied
Hallo Martina!

Wer hat denn jetzt die Elterliche Sorge und das Aufenthaltbestimmungsrecht?
Für das Kind?

Die Eltern oder das Jugendamt?

Lg Naomie
 

martinamarianne

martinamarianne
Hallo Naomi,

danke Für Dein Interesse an meinem Thema!

Die komplette elterliche Sorge (also auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht) hat ein neutraler gerichtlich bestellter Pfleger, also weder die Mutter, noch das Jugendamt.
 

naomie

Neues Mitglied
Hast du dich schon mit ihm in Verbindung gesetzt?

Versuche doch die Elterliche Sorge auf dich übertragen zu lassen.
 

martinamarianne

martinamarianne
Hallo!

Nein, ich habe noch keinen Kontakt zu dem Vormundt, es sind im Moment einfach noch zu viele Menschen drumrum, das Kind lebt noch nicht bei uns, wir fangen gerade mit der Anbahnung an!

Martina
 

naomie

Neues Mitglied
Ich habe seid 3 monaten ein kleines kind hier,
und der herr vom jugendamt hilft mir super,
da die mutter des kindes es nicht schafft mit dem kind (drogen)
haben wir jetzt einen antrag beim familiengericht gestellt.
elterliche sorge und aufenthaltbestimmungsrecht soll auf mich übertragen werden.

wie alt ist das kind?
 

martinamarianne

martinamarianne
Der Kleine ist 6 Monate alt, eine Anbahnung findet ab nächste Woche statt und so in 6 Wochen können wir ihn aufnehmen, bis dahin ist noch viel zu klären,...

Vor allem muß die Prognose klar sein: Dauerpflege, auch wenn die Mutter ihren Lebenswandel plötzlich ändert, z.B. einen deutschen Mann heiratet, sie ist nämlich nicht in der Lage sich um das Kind zu kümmern, dies ist aber nicht so offensichtlich,d.h. sie ist nicht drogenabhängig oder so, ist immer lieb und nett, schafft es wohl aber nicht eine verläßliche Bindung aufzubauen.

Die leibliche Mutter kennt die Bereitsschaftspflegefamilie gut, da das Kind schon 6 Monate dort lebt und will eigendlich keine neuen Eltern.

Die Bereitsschaftspflegefamilie will und soll das Kind auch nicht behalten.

Es sind im Moment einfach zu viele Leute noch beschäftigt: Die leibliche Mutter, die kein Deutsch spricht, die Bereitsschaftspflegefamilie, eine Sozialarbeiterin, die der leibl. Mutter zur Verfügung gestellt wurde (Hilfe zur Erziehung/ Rückführung), Ausländeramt, Sozialarbeiter vom Jugendamt, Vormundt und natürlich auch wir.

Wenn das mal alles geregelt ist, dann bleibt in unserem Fall sicher das Sorgerecht auch erst mal beim gerichtlich bestellten Vormundt, weil der im Falle einer evtl. Abschiebung/ Ausreisung der Mutter ganz andere Mittel zu Hand hat das Kind in der Pflegefamilie zu halten als wir rechtliche Leien.
 

martinamarianne

martinamarianne
Hallo!

Eine genaue Vorgehensweise ist mir nicht bekannt, aber ich kann hier ja mal berichten, wie es bei uns weiterging.
Der kleine Mann kam dann mit 8 Monaten zu uns in Dauerpflege, die leibliche Mutter war abschiebegefährdet und wir haben mit Hilfe des Vormunds des Kleinen einen eigenen Asylantrag für ihn gestellt.
Unser Kinderarzt hat was dazugeschreiben, etc..

Wer hat die Vormundschaft für Eurer PK?
Es kann für ein Kind nämlich unabhängig von der Mutter ein eigenes Asylverfahren für das Kind laufen. Evtl. haben die leiblichen Eltern sogar ein Interesse daran, den wenn sie ja ein Umgangsrecht zu einem Kind in Deutschland haben beeinflußt das evtl ihre Duldung(?).

Für unser PK wurde das Asylverfahren abgelehnt, er war also abgelehnter Asylant in Deutschland, toller Status für ein in Deutschland geborenes, seit der 3. Lebenswoche in einer deutschen Familie aufwachsendes Kind.
Die LM hat allerdings mittlerweile einen Landsmann mit Daueraufenthaltsrecht geheiratet. Ihr Bleiberecht war also nicht mehr abhängig von der Existenz unseres PK und sie hat gesehen, dass er mittlerweile unser Kind geworden ist. Die Asylablehnung hat auch dazu beigetragen, dass sie ihn zur Adoption freigegeben hat.
Unser Sohn ist mittlerweile von uns adoptiert und somit Deutscher.
 
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