Idee/Tipp -  Praktische Tipps zur Trennung...

Juergen006

Neues Mitglied
Hallo zusammen!

Würde mich sehr über ein paar praktische Tipps zur Trennung freuen. Unser Ziel (meiner Noch-Frau und meines) ist weiterhin eine Trennung ohne Rosenkrieg. Das haben wir bisher prima hingekriegt und wollen auch so weitermachen.
Wir haben zwei Kinder (5 und 7) und meine Frau hat sich Anfang 2004 nach 10 Jahren Ehe von mir getrennt. Mittlerweile haben wir unser Haus verkauft, das Geld brav aufgeteilt und beide jeweils eine Wohnung, in der auch die Kinder ihre eigenen Zimmer habe. Apropos Kinder: Ich habe sie sicher jedes zweite Wochenende und kann sie immer, wenn ich möchte auch zwischendurch holen (war gerade mit den beiden im Urlaub...).
Meine Frau hat während der "Kinderzeit" nicht gearbeitet, nun aber nach der Trennung einen Halbtagsjob begonnen (weil sie sich trennen wollte und nicht mehr als nötig Unterhalt von mir will!). Wir wollen uns im Moment nicht unbedingt "offiziell" trennen, da ich dann in die schlechtere Steuerklasse rutsche und dies mind. 800€ netto! im Monat ausmachen würde. Meine Frau weiß das und profitiert davon, da ich mehr Unterhalt zahlen kann.
Ich selbst habe einen Zweitwohnsitz in der neuen Wohnung meiner Frau angemeldet.
Wir möchten nun nichtsdestotrotz eine schriftliche Vereinbarung treffen (mit Hilfe eines Notars), die etwa folgende Punkte beinhalten soll:
Unterhaltszahlungen (wir haben uns auff einen Betrag geeinigt)
Gütertrennung
Kinderbesuchsrecht etc?
Versorgungsausgleich?

Ihr merkt, wir sind uns da nicht sio sicher, was und in welcher Tiefe und mit welchen Konsequenzen wir tun müssen/sollen.

Habt Ihr entsprechende Tips, gerade in Bezug auf Steuerklassen und Gütertrennung für uns und fallen Euch noch weitere wichtige Punkte ein?

Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe!

Liebe Grüsse,

Jürgen
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hm...wenn es doch überall so friedlich ablaufen würde.....
Also wegen Gütertrennung etc. kann ich leider keine Auskunft geben.
Nur eine kleine Anmerkung nebenbei, die es mir damals wichtig machte, die Scheidung durchzuziehen.
Wenn einer der getrenntlebenden angenommen verunglückt.....und zum Pflegefall wird.....hat der andere dafür gerade zu stehen.....

Nur mal so ein Beispiel.....an welches man ja eigentlich nicht so denkt....
Und z.b. hat Frau als nicht geschiedene weiterhin Erbansprüche.....und wie sieht es aus, wenn Du mal in 1 Jahr eine neue Partnerin hast....gewinnst 1 Millionen im Lotto.....dann würde das doch unter Zugewinn fallen.
Solange ihr nicht geschieden seid, hat jeder, für den Mist des anderen gerade zu stehen.
Würde Deine Frau wieder schwanger, wärest Du der Vater etc.

Viele Punkte, die Dir im Moment unwichtig erscheinen mögen.....aber wenn es doch aus irgendeinem Grunde irgendwann doch mal zu Streit kommt.....kann es böse enden.

Persönlich würde ich sagen, geht den normalen Weg......auch rechtlich gesehen.....dann ist jeder auf der sicheren Seite.
 

Juergen006

Neues Mitglied
Hey schnupe,

danke Dir für die interessanten Tips. Besonders die Geschichte mit dem Vater gibt mir zu denken.....
Bei Gütertrennung bekommt meine Frau übrigens nichts, wenn ich mal im Lotto gewinne (wird aber sowieso nicht passieren, weil ich kein Lotto spiele)))

Für alle weiteren Tips bin ich super dankbar.

Liebe Grüsse,

Jürgen
 
M

Mafa

Guest
Hallo Jürgen,

bei mir läuft es seit einem Jahr ähnlich gut. Sind juristisch nicht getrennt ( aber wir wirtschaften gemeinsam) und haben zwei Wohnungen.

Meine (fast) Ex wohnt in der Wohnung und ich bin dort noch mit dem Hauptwohnsitz gemeldet; habe aber eine Zweitwohnung ( die ich gerade kaufe ) 60 m weiter weg.

Umgang klappt ähnlich gut, neben dem zweiten Wochenende jeden Mittwoch Übernachtung bei mir und öfter mal gegenseitige Besuche oder Aktivitäten.

Die Mutter bekommt neben dem Kindergeld ein Haushaltsgeld, alle laufenden Kosten wie Miete ( ausgenommen Telefon) laufen über das Familienkonto.

Was die Trennungsvereinbarung betrifft, habe ich diese seit einem Jahr im groben Entwurf vorliegen, aber zu einer formellen Trennung besteht z.Zt. kein Anlaß.

( Eheschulden, Kredite, wo die Ex mit unterschreiben hat, sind auch gute Argumente bei der Berechnung von KU und EU...)

Du kannst aber die Punkte wie Haushalt, KU, EU, Umgang, Schulden, Abfindung etc. durchaus ohne Notar in einer Trennungsvereinbarung klären.

Auch kann vereinbart werden, im Fall der Scheidung werden keine Anträge bezüglich Sorgerecht und ABR gestellt.

Lediglich Punkte wie Güterstand, Versorgungsausgleich etc. kann ohne Notar nicht vereinbart werden.

Allerdings muss ich ( und sicherlich auch du ) bei der Berechnung des Schulgeldes, Hort oder Kindergartenkosten in einem solchen Fall von dem Einkommen beider Ehepartner ausgehen. Steuerlich wurde gemäß Splittingtabelle abgerechnet, die Steuererstattung geteilt.

Was nun den von dir genannten Vorteil der Beibehaltung der Steuerklasse III betrifft, solltest du aber mal genauer rechnen.

Zum Beispiel wie bei mir:

hohes Familieneinkommen 90 € Schulgeld zahlt Vater
bei Trennung zahlt Mutter nur 20 € wegen geringen oder kein Einkommen

Hort wg. hohen Einkommen 218€ zahlt Vater
bei Trennung zahlt Mutter nur 68€ wegen geringen Einkommen


Mutter kann bei Trennung z.B. Wohngeld beantragen.....


Also rechne mal deine 800€ Vorteil Steuerklasse III gegen Steuerklasse I

- 70€ Einsparung Schulgeld
-150€ Einsparung Hort

= 580€

dann kannst du aber noch den Erziehungunterhalt voll steuerlich geltend machen ( als Freibetrag auf der Steuerkarte..)

Somit reduziert sich dein Vorteil möglicherweise auf ca. 200 - 300€.

Also macht eine nicht erfolgte Trennung nur wegen Beibehaltung des Splittingsvorteis bei Steuerklasse III weniger Sinn als gedacht.


Durch Ehevertrag liegt bei mir schon ein getrennter Güterstand vor, ein Versorgungsausgleich ist ausgeschlossen sowie Verzicht auf nachehelichen Unterhalt ( ausgenommen EU ).

Im Fall einer Trennung würde ich übrigens einen hälftigen Umgang ( die sogenannte 50:50 Umgangsregelung ) einfordern und habe auch relativ gute Karten ( im Fall der Weigerung der Mutter ) vor Gericht, da dieser Umgang seit mehr als einem Jahr erfolgreich praktiziert wurde.

Bei hälftigen Umgang reduziert sich auch der KU und möglicherweise der EU, dieses sind auch Pfunde, mit denen später noch gut verhandelt werden kann.

Für unser Kind ( 8 Jahre ) ist die jetzige Regelung ohne Probleme verlaufen, so sollte es auch bleiben.


Gruß


Manfred
 
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