Praxisgebühren und Medikamente

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EngelchenC67

Guest
Keine Praxisgebühr für Kinder

Aufgrund von vielen Nachfragen möchten wir auch auf diesem Wege noch einmal darüber informieren, dass es keine Praxisgebühren für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gibt.
Dies gilt uneingeschränkt - auch für Fälle, in denen der Notarzt oder der Hausarzt nach Hause gerufen werden muss oder für Fälle von Notfallbehandlungen von Kindern in Kliniken.
Keine Mehrkosten für Medikamente

Bis zum 12.Lebensjahr sind alle Medikamente auf Kassenrezept - auch die nicht rezeptpflichtigen - frei und ohne Zuzahlung.
Verhütung

Bei der Praxisgebühr verständigte man sich auf folgende Ausnahme: Für Frauen gilt ab sofort ein Sechs-Monats-Rezept für die Anti-Baby-Pille. Dadurch bleibt es Ihnen erspart, bei jeder Abholung eines Folgerezepts im Quartal die Praxisgebühr zu zahlen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung betonte, dass diese Regelung für alle Frauen gelte.

Ursprünglich war gemeldet worden, nur Frauen zwischen 18 und 21 Jahren würden in den Genuss der Nachregelung kommen.

Krankenkassen

Kinderfreundliche Angebote?

Eltern sollten darauf achten, ob einige Kassen schon in den nächsten Monaten besondere, kinderfreundliche Angebote machen werden und damit möglicherweise einen Wechsel sinnvoll erscheinen lassen. Beispielsweise für Extra-Vorsorgeuntersuchungen oder/und die Übernahme von Impfungen, die ansonsten nicht generell von allen Kassen übernommen werden: beispielsweise gegen Pneumokokken oder/und Meningokokken.
Einige Kassen wollen die "Praxisgebühr" abschaffen ...

Kaum ist die Praxisgebühr in Kraft, zeichnet sich schon wieder eine neue Entwicklung ab: Mehrere Krankenkassen wollen offenbar die umstrittene Praxisgebühr von 10 Euro abschaffen. Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung planen die DAK, Techniker- und einige Betriebskrankenkassen eine Befreiung ihrer Mitglieder. Dazu müssen die Versicherten am sogenannten "Hausarztmodell" teilnehmen. Das Modell sieht vor, dass Patienten vor dem Facharzt einen speziellen Vertragshausarzt ihrer Krankenkasse aufsuchen. Dieser Kassenarzt stellt dann eine Überweisung zum Facharzt aus. Anders als bei einem normalen Hausarztbesuch sollen dann die Praxisgebühren wegfallen. Der Patient brauche nur seine Chip-Karte vorzeigen.

Was auch immer an weiteren Regelungen in den nächsten Monaten kommen sollte:
Der Hausarzt eines Kindes sollte immer ein ausgebildeter Kinderarzt sein!
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
also, bevor ich mich auf den Weg zu einem Vertragshausarzt der krankenkasse mache, zahle ich freiwillig die 10 Euro.

Wir wohnen hier auf dem Land. Garantiert sind diese Ärzte in der Stadt. Diese sind eh schon überfüllt, wer weiss wie lange ich da auf einen Termin warten muss. Ist ja teilweise auf dem Ländle schon schlimm.

Nee, das tu ich mir nicht an.
 
D

Dragonlady

Guest
"Aufgrund von vielen Nachfragen möchten wir auch auf diesem Wege noch einmal darüber informieren, dass es keine Praxisgebühren für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gibt."
Schön und gut, aber Kids über 12 gibt es nun mal auch, und die haben auch kein eigenes Einkommen. Das ist nur noch eine einzige Abzocke und sonst nichts.
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Hallo,

für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre gilt eine Sonderregelung:

Ausnahmen:
Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.


Was da jetzt aber genau mit gemeint ist, weis ich noch nicht. Ich bin aber am Herausfinden, da mein Sohn am genau am 1.1. 12 Jahre alt geworden ist.

Auch muss ich noch herausfinden, ob es ausreicht, wenn ein Familienmitglied die Voraussetzungen für die "Chronisch-Krank-Regelung" erfüllt (bei uns z.B. meine jüngste Tochter) um nur 1% zu zahlen.

Sobald ich entsprechende Infos habe, melde ich mich spätestens wieder, sofern nicht schon jemand anderes hier entsprechend geantwortet hat.

Gruss Gaby
 
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