E
EngelchenC67
Guest
Keine Praxisgebühr für Kinder
Aufgrund von vielen Nachfragen möchten wir auch auf diesem Wege noch einmal darüber informieren, dass es keine Praxisgebühren für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gibt.
Dies gilt uneingeschränkt - auch für Fälle, in denen der Notarzt oder der Hausarzt nach Hause gerufen werden muss oder für Fälle von Notfallbehandlungen von Kindern in Kliniken.
Keine Mehrkosten für Medikamente
Bis zum 12.Lebensjahr sind alle Medikamente auf Kassenrezept - auch die nicht rezeptpflichtigen - frei und ohne Zuzahlung.
Verhütung
Bei der Praxisgebühr verständigte man sich auf folgende Ausnahme: Für Frauen gilt ab sofort ein Sechs-Monats-Rezept für die Anti-Baby-Pille. Dadurch bleibt es Ihnen erspart, bei jeder Abholung eines Folgerezepts im Quartal die Praxisgebühr zu zahlen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung betonte, dass diese Regelung für alle Frauen gelte.
Ursprünglich war gemeldet worden, nur Frauen zwischen 18 und 21 Jahren würden in den Genuss der Nachregelung kommen.
Krankenkassen
Kinderfreundliche Angebote?
Eltern sollten darauf achten, ob einige Kassen schon in den nächsten Monaten besondere, kinderfreundliche Angebote machen werden und damit möglicherweise einen Wechsel sinnvoll erscheinen lassen. Beispielsweise für Extra-Vorsorgeuntersuchungen oder/und die Übernahme von Impfungen, die ansonsten nicht generell von allen Kassen übernommen werden: beispielsweise gegen Pneumokokken oder/und Meningokokken.
Einige Kassen wollen die "Praxisgebühr" abschaffen ...
Kaum ist die Praxisgebühr in Kraft, zeichnet sich schon wieder eine neue Entwicklung ab: Mehrere Krankenkassen wollen offenbar die umstrittene Praxisgebühr von 10 Euro abschaffen. Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung planen die DAK, Techniker- und einige Betriebskrankenkassen eine Befreiung ihrer Mitglieder. Dazu müssen die Versicherten am sogenannten "Hausarztmodell" teilnehmen. Das Modell sieht vor, dass Patienten vor dem Facharzt einen speziellen Vertragshausarzt ihrer Krankenkasse aufsuchen. Dieser Kassenarzt stellt dann eine Überweisung zum Facharzt aus. Anders als bei einem normalen Hausarztbesuch sollen dann die Praxisgebühren wegfallen. Der Patient brauche nur seine Chip-Karte vorzeigen.
Was auch immer an weiteren Regelungen in den nächsten Monaten kommen sollte:
Der Hausarzt eines Kindes sollte immer ein ausgebildeter Kinderarzt sein!
Aufgrund von vielen Nachfragen möchten wir auch auf diesem Wege noch einmal darüber informieren, dass es keine Praxisgebühren für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gibt.
Dies gilt uneingeschränkt - auch für Fälle, in denen der Notarzt oder der Hausarzt nach Hause gerufen werden muss oder für Fälle von Notfallbehandlungen von Kindern in Kliniken.
Keine Mehrkosten für Medikamente
Bis zum 12.Lebensjahr sind alle Medikamente auf Kassenrezept - auch die nicht rezeptpflichtigen - frei und ohne Zuzahlung.
Verhütung
Bei der Praxisgebühr verständigte man sich auf folgende Ausnahme: Für Frauen gilt ab sofort ein Sechs-Monats-Rezept für die Anti-Baby-Pille. Dadurch bleibt es Ihnen erspart, bei jeder Abholung eines Folgerezepts im Quartal die Praxisgebühr zu zahlen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung betonte, dass diese Regelung für alle Frauen gelte.
Ursprünglich war gemeldet worden, nur Frauen zwischen 18 und 21 Jahren würden in den Genuss der Nachregelung kommen.
Krankenkassen
Kinderfreundliche Angebote?
Eltern sollten darauf achten, ob einige Kassen schon in den nächsten Monaten besondere, kinderfreundliche Angebote machen werden und damit möglicherweise einen Wechsel sinnvoll erscheinen lassen. Beispielsweise für Extra-Vorsorgeuntersuchungen oder/und die Übernahme von Impfungen, die ansonsten nicht generell von allen Kassen übernommen werden: beispielsweise gegen Pneumokokken oder/und Meningokokken.
Einige Kassen wollen die "Praxisgebühr" abschaffen ...
Kaum ist die Praxisgebühr in Kraft, zeichnet sich schon wieder eine neue Entwicklung ab: Mehrere Krankenkassen wollen offenbar die umstrittene Praxisgebühr von 10 Euro abschaffen. Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung planen die DAK, Techniker- und einige Betriebskrankenkassen eine Befreiung ihrer Mitglieder. Dazu müssen die Versicherten am sogenannten "Hausarztmodell" teilnehmen. Das Modell sieht vor, dass Patienten vor dem Facharzt einen speziellen Vertragshausarzt ihrer Krankenkasse aufsuchen. Dieser Kassenarzt stellt dann eine Überweisung zum Facharzt aus. Anders als bei einem normalen Hausarztbesuch sollen dann die Praxisgebühren wegfallen. Der Patient brauche nur seine Chip-Karte vorzeigen.
Was auch immer an weiteren Regelungen in den nächsten Monaten kommen sollte:
Der Hausarzt eines Kindes sollte immer ein ausgebildeter Kinderarzt sein!