Info -  Presse: Elternstreitpunkt Ritalin

David

Armer Irrer! *g*
Ein Elternteil muß über Therapie für Kind entscheiden

Urteil des OLG Bamberg

BAMBERG/GEMÜNDEN (ras). Geschiedene Eltern, die sich nicht einvernehmlich für oder gegen eine medizinische Therapie ihres gemeinsamen Kindes entscheiden können, dürfen die Verantwortung für eine Behandlung nicht dem Familiengericht übertragen.


Um Klarheit zu schaffen, muß das Gericht in einem solchem Fall die Entscheidungskompetenz einem Elternteil übertragen. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Bamberg gefällt und damit die Beschwerde eines Vaters aus dem Landkreis Main-Spessart zurückgewiesen. Er wollte verhindern, daß sein offensichtlich am Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) leidender Sohn weiter mit dem Medikament Ritalin® behandelt wird.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts könne das gemeinsame elterliche Sorgerecht nicht aufrecht erhalten werden, da dies ein Mindestmaß an Verständigungsbereitschaft der Eltern voraussetzt. Da sich der Vater hartnäckig gegen den Einsatz des Medikaments gestellt und die Erkrankung seines Sohnes angezweifelt hat, sei eine Einigung der Eltern nicht mehr zu erwarten gewesen.

Deshalb war die nachträgliche teilweise Übertragung des elterlichen Sorgerechts auf die Mutter notwendig gewesen. Damit haben die Richter am OLG Bamberg die gleichlautende Entscheidung des Amtsgerichts Gemünden, die vom Vater angefochten worden war, bestätigt. Das Oberlandesgericht hat jedoch nicht darüber befunden, ob die Behandlung des Sohnes mit Ritalin® medizinisch indiziert war oder nicht.

Oberlandesgericht Bamberg Az.: 7 UF 94/02

Ärzte Zeitung, 28.02.2003
 

Schnuffi011

Namhaftes Mitglied
Hallo David
ich finde es nicht schlecht, denn wie oft kümmern sich Väter nicht um ihre
Kinder und wenn es dann um Medizinische Sachen geht spielen sie den grossen
Herrn.
Wenn man sie auch versucht einzubinden klappt das oft nicht.

Dann muss halt auch mal das Gericht entscheiden.
Ob es sich da nun um ADS oder was anderes handelt.

Mein Ex war auch gegen die Medigabe.
Aber mein Sohn war schon 12 und konnte mit entscheiden.
Das hat er dann seinem Vater auch plausibel gemacht.

Es war für mich und meinem Sohn der letzte Weg ein vernünftiges Leben zu führen.
Ehe er sich vielleicht was antut.

Aber ich finde es schon traurig das manche Eltern das erst vor Gericht austragen müssen.

Eigentlich schade.
 

David

Armer Irrer! *g*
Na ja, ich denke schon es sollte mitunter davon abhängig gemacht werden wie sehr der Elternteil sich um das gemeinsame Kind kümmert. Je nach dem kann dem anderen Elternteil da durchaus ein Mitsprache zustehen.
 
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