David
Armer Irrer! *g*
Pädiater: Legasthenie ist eine Krankheit!
Krankenkassen sollen Kostenübernahme garantieren
BONN (ras). Trotz der weiten Verbreitung der Legasthenie (vier Prozent der Schüler) und der Lese-Rechtschreibeschwäche (sieben bis zehn Prozent der Schüler) und ermutigenden Entscheidungen in einigen Bundesländern ist die Lese-Rechtschreibestörung noch immer nicht als Krankheit anerkannt.
Deshalb haben die großen Verbände der Kinder- und Jugendärzte bei ihrer gemeinsamen Jahrestagung in Bonn die Krankenkassen aufgefordert, endlich die Legasthenie als Krankheit anzuerkennen. Nach Angaben des medizinischen Genetikers Dr. Thiemo Grimm aus Würzburg, selbst Legastheniker, würden die Kosten einer Legasthenie-Behandlung nur dann von den Jugendämtern übernommen, wenn bei dem betroffenen Schüler durch die Teilleistungsschwäche eine seelische Behinderung droht.
Diese droht dem Gesetz nach jedoch erst dann, wenn das Befinden des Legasthenikers sechs Monate lang von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Zwar kann ein nicht unerheblicher Teil der Betroffenen von dieser Regelung profitieren, da nach Angaben Grimms immerhin 40 Prozent der unbehandelten Legastheniker psychische Auffälligkeiten zeigen oder psychisch krank werden.
Da sich die Krankenkassen aber weiter weigerten, die Krankheit anzuerkennen und die notwendigen Kosten bei der Diagnostik und der Therapie zu erstatten, seien Ärzte, Therapeuten und die Betroffenen auf sich allein gestellt. Hilfreich sei dabei vor allem der Kontakt zu Selbsthilfegruppen, die inzwischen auf große Erfahrung im Umgang mit Institutionen zurückgreifen könnten.
Grimm forderte die 2500 Pädiater in Bonn aber auch auf, nicht vor Prozessen zurückzuschrecken. Die Chancen vor Gericht stünden nämlich gut. Außer einer finanziell abgesicherten "multimodal ausgerichteten Therapie," sei es jedoch zugleich notwendig, die pädagogische Förderung der betroffenen Kinder an den Schulen zu verbessern, so Professor Ronald Schmid, Leiter des Sozialpädiatrischen Zentrums Inn-Salzach in Altötting. Bayern sei mit seinem wegweisenden Legasthenie-Erlaß, der den betroffenen Schülern großzügige Freiräume (Zeitzuschläge bei schriftlichen Arbeiten) läßt, auf dem richtigen Weg.
Weitere Infos beim Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) unter www.legasthenie.net
Ärzte Zeitung, 17.09.2003
Krankenkassen sollen Kostenübernahme garantieren
BONN (ras). Trotz der weiten Verbreitung der Legasthenie (vier Prozent der Schüler) und der Lese-Rechtschreibeschwäche (sieben bis zehn Prozent der Schüler) und ermutigenden Entscheidungen in einigen Bundesländern ist die Lese-Rechtschreibestörung noch immer nicht als Krankheit anerkannt.
Deshalb haben die großen Verbände der Kinder- und Jugendärzte bei ihrer gemeinsamen Jahrestagung in Bonn die Krankenkassen aufgefordert, endlich die Legasthenie als Krankheit anzuerkennen. Nach Angaben des medizinischen Genetikers Dr. Thiemo Grimm aus Würzburg, selbst Legastheniker, würden die Kosten einer Legasthenie-Behandlung nur dann von den Jugendämtern übernommen, wenn bei dem betroffenen Schüler durch die Teilleistungsschwäche eine seelische Behinderung droht.
Diese droht dem Gesetz nach jedoch erst dann, wenn das Befinden des Legasthenikers sechs Monate lang von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Zwar kann ein nicht unerheblicher Teil der Betroffenen von dieser Regelung profitieren, da nach Angaben Grimms immerhin 40 Prozent der unbehandelten Legastheniker psychische Auffälligkeiten zeigen oder psychisch krank werden.
Da sich die Krankenkassen aber weiter weigerten, die Krankheit anzuerkennen und die notwendigen Kosten bei der Diagnostik und der Therapie zu erstatten, seien Ärzte, Therapeuten und die Betroffenen auf sich allein gestellt. Hilfreich sei dabei vor allem der Kontakt zu Selbsthilfegruppen, die inzwischen auf große Erfahrung im Umgang mit Institutionen zurückgreifen könnten.
Grimm forderte die 2500 Pädiater in Bonn aber auch auf, nicht vor Prozessen zurückzuschrecken. Die Chancen vor Gericht stünden nämlich gut. Außer einer finanziell abgesicherten "multimodal ausgerichteten Therapie," sei es jedoch zugleich notwendig, die pädagogische Förderung der betroffenen Kinder an den Schulen zu verbessern, so Professor Ronald Schmid, Leiter des Sozialpädiatrischen Zentrums Inn-Salzach in Altötting. Bayern sei mit seinem wegweisenden Legasthenie-Erlaß, der den betroffenen Schülern großzügige Freiräume (Zeitzuschläge bei schriftlichen Arbeiten) läßt, auf dem richtigen Weg.
Weitere Infos beim Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) unter www.legasthenie.net
Ärzte Zeitung, 17.09.2003