Privathaftplicht

Peanutcookie

Aktives Mitglied
Hallo !

Ich hab mal wieder eine Frage. Wir wohnen zur Miete und werden demnächst umziehen. Bevor wir eingezogen sind wurde in einem Zimmer Laminat verlegt der leider etwas gelitten hat. Ich hab vorm Urlaub Blumen gegossen und da ist wohl ohne das ich es gemerkt hab Wasser aufs Laminat gelaufen und stehen geblieben. An der Stelle sind die Fugen jetzt etwas höher. In meiner Privathaftplicht steht das auch Mietsachsschäden abgesichert sind. Darf ich das dann einfach einreichen ? Ich weiß ja gar nicht wie hoch der Schaden ist. Austaschen muss man den Boden eigentlich nicht aber ein Schaden ist es schon.
Wer kann helfen ?

danke

peanut
 
M

mamavonzweien

Guest
Hallo,

es kommt natürlich immer auf deine Erklärung an. Wie/wer hat Wasser verschüttet.
Wir hatten in der Kücke mal hinter der Kückenzeile einen Tropfenden Abfluß und haben keine Probleme beim Anspruch gehabt, haben wir sofort überiwesen bekommen.

Wie ist es denn passiert? Hast du einen guten Berater bei deiner Versicherung der konnte mir vorab schon immer sagen ob ich Anspruch habe oder nicht
 
A

amureja

Guest
der schaden entsteht ja eigentlich dann, wenn etwas ausgetauscht werden muss und damit kosten verursacht werden.

alles andere ist meiner meinung nach ein schönheitsfehler.

ich könnt mir vorstellen, dass die versicherung nur zahlt, wenn wirklich ausgetauscht wird.
 

Smilie

Moderatorin
Teammitglied
soviel ich weiß kommt es wirklcih auf die "Formulierung" an, informier dich erst was du sagst. Ich drück dir die Daumen :druecker
 

nummer3

Namhaftes Mitglied
Die Haftpflicht zahlt in der Mietwohnung nur Dinge, die unbeweglich sind. Uns ist im November die Einbauküche, die zur Wohnung gehört, beinahe abgebrannt (ein Balken (offenes Mauerwerk) mußte entfernt werden, da fast nur noch Kohle und die Arbeitsplatte war zu 1/3 verbrannt. Die Haftpflicht hat nichts gezahlt mit eben dieser Begründung, daß man die Küche ausbauen könne... Für sowas steht dann die Hausratversicherung gerade (wenn man denn eine hat - wir haben keine). Aber vielleicht rutscht Laminat ja als unbeweglicher Gegenstand durch...
 
K

Katy

Guest
Als wir aus unserer letzten Wohnung ausgezogen sind hatten wir ein ähnliches Problem.
Ich habe bei der Übergabe echt gezittert, aber der Immobilienfuzzi, der die Wohnung abgenommen hat hat uns gesagt, dass Abnutzungen des Parketts (und sowas zählt da wohl auch zu) normal sind und nicht zu Lasten des Vermieters gehen. Es sei denn natürlich man hat mutwillig den Boden zerstört, rausgerissen oder was weiss ich.

Du zahlst ja Miete, weil die Wohnung benutzt wird und da kann sowas passieren.
 
Oben