Frage -  Problem mit Ausgehzeit

Fam0us

Neues Mitglied
Also ich habe mehrere PRobleme,diese aber hier zu schildern wäre zu umständlich.
Kurze Zusammenfassung:
Nach streit mit meinre Mutter wohnte ich bei meinem Vater,da es mir da aber auch aufgrund meiner Stiefmutter nicht gut gefiel wünschte ich zu meinen großeltenr zu gehen.
Nach einigen wochen hier sollte ich eig wieder zu meinem Vater zurück,aber dann gab es ein Zwischenfall,also wohne ich weiterhin bei meinen Großeltern, weil meine Stiefmutter geäußert hat,dass sie nicht fähig ist mich zu nehmen.
Mein Vater bestimmt aber jetzt gerne auch noch mit und meint,dass ich mit 16 Jahren um 11 uhr zuhause sein muss! Obwohl ich sogar laut gesetz bis 12 draußen bleiben müsste, er begründetet dies mit dem Jugendschutzgesetz,wo ich aber keinen passenden Artikel gefunden hat.
Darf er mir das vorschreiben?
 
U

UserC

Guest
müssen musst du nicht bis um 12 draussen bleiben. wenn deine eltern geschieden sind - wer hat das sorgerecht, aufenthaltsbestimmungsrecht?

derjenige, der das sorgerecht hat, hat zu bestimmen, wie lange du draussen bleiben darfst, solnage du noch ned 18 bist. und wenn das dein vater ist und er der meinung ist, du musst um 11 zuhause sein - dann ist das so. er hat nämlich dann die aufsichtspflicht.
 

Annj

Sonnenschein
So lange du unter 18 bist, kann dein Vater oder eben der jenige der Erziehungsberechtigt ist sagen wann du zu Hause sein musst.

Bei uns ist es so, dass die Große, wenn sie bei der Jugend hier in der Gemeinde ist bis 2 Uhr weg sein darf, aber nur wenn ich mich drauf verlassen kann, dass sie von den Jungs dort nach Hause gebracht wird. Ich weiß dann aber auch immer wo sie ist. Wenn sie woanders ist darf sie sowieso nur bis 12 bleiben und wird dann abgeholt.

Rede doch mal in Ruhe mit deinem Vater. Wenn er merkt, dass er dir vertrauen kann, lässt er dich vielleicht auch bis um 12 UHr weg beleiben, aber wenn er dies nicht tut, dann musst du das akzeptieren.
 

Fam0us

Neues Mitglied
Ok danke für die schnellen Antworten,muss nämlich heute nochma zum Jugendamt.
Leider waren die Antworten nich so die,die ich hören wollte,aber naja..^^
Reden mit meinem Vater ist schwer er ist sehr uneinsichtig und ich verstehe auch nicht warum ich nicht länger rausdarf,da ich nun auch wirklich keiner bin,der leicht "mitgenommen" wird ( 182 cm groß und 85 kg schwer) und ich auch nirgendswo alleine bin...=/

Trz danke ..;)
 
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