Probleme mit Trennungsunterhalt

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo...
leider gibt's bei uns schon wieder probleme... jetzt hoff ich, dass sich hier jemand etwas besser auskennt als ich mit dem trennungsunterhalt.

also problem ist wie folgt:
mein freund lebt ja getrennt von seiner frau und jetzt nach 7 monaten fordert sie ehegattenunterhalt von ihm. da mein freund leiharbeiter ist, hat er ein nettoeinkommen von ca. 950-1000 euro im monat. dazu kommt noch fahrgeld von ca. 360 euro und verpflegungspauschel von ca. 100 euro.
jetzt wurde von unserer anwältin gesagt, dass er keinen unterhalt an seine noch-frau zahlen müßte, da er ja eh zu wenig verdient. er zahlt den unterhalt für seine tochter (192euro) und damit wars das dann.
heute kommt von der gegenseite ein schreiben, dass er unterhalt für seine frau zahlen muss. die rechnen irgendwie alles zusammen (fahrgeld und verpflegungspauschle) obwohl das geld steuerfrei ist und wirklich nur seine aufwendungen entschädigt, da er einfach schon 40km in die arbeit fahren muss...
jetzt wollt ich wissen, warum die das machen bzw. ob jemand genau weiß wie sowas bei leiharbeitern berechnet wird. (oder bei anderen AN die fahrgeld und verpflegungsgeld steuerfrei bekommen)
und wie das mit den überstunden ist. da die lohnzettel ja aus dem letzten EHE-jahr sind, hat er da ziemlich viel verdient, weil er viele überstunden gemacht hat (auf wunsch seiner frau). werden die mit berechnet????
jetzt ändert sich ja auch seine lohnsteuerklasse. er kommt von lohnsteuerklasse 3 mit 1,0 kindern auf lohnsteuerklasse 1 mit 0,5 kindern. das muss doch auch berücksichtig werden, oder???
wenn er jetzt seiner frau auch noch unterhalt zahlen muss, dann bleibt zum leben nix mehr. er kann dann nicht mal mehr strom, telefon und tank in die arbeit bezahlen. das kann doch nicht wahr sein, oder????

verzweifelte grüße susi
 
S

Sadhana

Guest
Hallo Susal

Genauere Infos sind da schwierig, weil es eine juristisch Sache ist. Es gibt einen sogenannten Selbstbehalt für Ehegatten, das dem Doppelten des Soziahilferegelsatzes entspricht. In Bayern liegt der Derzeit bei 284€ und davon das Doppelte. Mit dazu kommt dann noch die Miete etc.. Dieser Freibetrag bzw. Selbstbehalt kann nur gekürzt werden, wenn es sich um Kindesunterhalt handelt, weil sie vorrangig ist. Wie das mit den Fahrtgeld aussieht, weiß ich nicht, aber dürfte eigentlich nicht angerechnet werden. Wenn der Anwalt der Gegenseite derartige Forderungen stellt muss es nicht bedeuten, dass Dein Freund dem nachgehen muss, sondern eher sollte er sich auch juristischen Beistand holen. Das kostet zwar Geld, aber es kostet nur prozentual nach dem Streitwert und der ist ja nicht hoch. Der oder die wird Euch genau sagen können ob hier Forderungen berechtigt sind. Zumal je nach Alter der Kinder oder des Kindes, von der getrennten Ehefrau erwartet werden kann wieder arbeiten zu gehen. Das hängt wiederum davon ab, wie lange sie schon ohne Arbeit ist und ob eine Weiterbildung etc. erforderlich ist, oder ihr zuzumuten ist ihrer gelernten Tätigkeit nachzugehen.

Das hilft jetzt nicht viel, aber richtig helfen kann da eher ein Jurist.

Liebe Grüße

Sadhana
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
danke sadhana.

mein freund zahlt für seine 2,5jährige tochter den 'normalen' unterhalt. seine noch-frau hat nix gelernt und ist bisher auch nicht wirklich in die arbeit gegangen. sie wird jetzt 22 und kriegt von ihrem neuen in einem monat das zweite kind... irgendwie wirr die geschichte.
eine anwältin befasst sich natürlich mit dieser ganzen sache, da ja auch die scheidung und das umgangsrecht noch gerichtlich geklärt werden müssen.
leider ist die aber in urlaub und ich wollte mich so halt mal informieren.
aber mir ist neu, dass miete etc. angerechnet oder berücksichtigt werden.
irgendwo hab ich gelesen, dass eine getrenntlebende ehefrau nur 3/7 des bereinigten nettoeinkommens kriegen kann. die gegenseite verlangt allerdings die hälfte. und das ist wirklich zuviel! vorallem, da seine noch-frau ja sozialhilfe, kindergeld, erziehungsgeld und das einkommen von ihrem neuen zur verfügung hat. (den hat sie übrigens nach seinem einkommen ausgesucht, weil ihr mein freund zu wenig verdient hat...)
trotzdem danke schon mal
 
D

die_stille

Guest
Mit den Gesetzen kenn ich mich auch nicht aus, aber eigentlich solltest Du inzwischen wissen, dass gegnerische Anwälte erstmal fordern, was zu fordern ist. Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird.

Mir geht eigentlich ganz was anderes durch den Kopf....... ist aber wohl eher ein Extra-Thema.
 
M

Moka

Guest
Erstmal:

So wie Stille schreibt, ist es auch so.
Die Gegenseite fordert erstmal alles mögliche.

Ich weiß nicht, wie es bei euch in Bayern ist, aber hier ist es so, dass der Ex-Mann für seine Ex keinen Unterhalt mehr zahlen muss, wenn diese von ihrem neuen Lebensgefährten ein Kind erwartet.
Dann verfällt die Unterhaltsforderung der Frau an den Ex-Mann.

Das war auch bei meinem Bruder.
Als seine Ex und Mutter seiner Tochter wieder schwanger war von ihrem neuen Lebensgefährten musste mein Bruder nur noch für seine Tochter zahlen.

Weiß aber halt nicht, ob es bei euch auch so ist.

Und ich kann Dir sagen, dass die Gegenseite alles mögliche fordern kann und auch fordert obwohl es sogar gesetzlich oft nicht haltbar ist.
Zum Kopfschütteln so quasi.

Liebe Grüße
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@ stille:
was geht dir durch den kopf????
ansonsten:
schon klar, dass nix so heiß gegessen wird, wie's gekocht wird... angst macht es mir trotzdem irgendwie... deshalb wollte ich ja wissen, ob es da vergleichbare 'vorkommnisse' gibt.
erschreckend ist das ganze ja schon.
seine ex hat jetzt per anwalt auch nochmals gefordert, dass er den kindesunterhalt von 177 euro auf 192 euro erhöht... das hat er ja shcon längst... ich glaub die belügt sogar ihre anwältin... naja, abwarten.
mir ist das eben nur nicht so klar gewesen, wie das mit den beträgen aussieht, die er steuerfrei kriegt.
@moka:
leider muss er für seine ex so lange zahlen, bis sie verheiratet ist bzw. sie arbeiten gehn könnte, aber durch das zweite kind nicht kann. also das erste kind kein 'arbeitshindernis' mehr wäre.
 
D

die_stille

Guest
Original von **susal**
@ stille:
was geht dir durch den kopf????
.

Was mir durch den Kopf geht ist die Frage, wovon die Familie leben würde, wenn sie noch zusammen wären?

Stimmt das wirklich, dass sie erst wieder verheiratet sein muss, um den Unterhaltsanspruch zu verlieren? Reicht da nicht, wenn sie nur mit einem neuen Mann zusammenlebt?
 
M

Moka

Guest
Susal :wow

Das ist ja so was von ................. :angryfire
Verstehe ich das richtig:
Wie alt muss denn das gemeinsame Kind dann sein?
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
wenn sie noch zusammen wären, dann wären sie noch in der alten wohnung, hätten also diese schulden nicht und sie hätten 50.000 euro! die sie von ihren eltern bekommen hat. damit wären die schulden zum großen teil getilgt worden. angeblich hat sie das geld zwar jetzt doch nicht bekommen, aber ein neues auto, neue klamotten, neue möbel fallen ja nicht vom himmel. das geld läuft wohl auf den namen des kindes...
also soweit wir jetzt von unserer anwältin wissen, verliert sie ihren unterhaltsanspruch erst bei einer erneuten heirat. wenn sie davor mit einem anderen mann zusammenlebt, dann werden vom unterhalt lediglich 300 euro abgezogen! die gegenseite schreibt jetzt, dass sie von ihm aber nur 200 euro für die führung des haushalt bekommen würde und deshalb fordert sie den rest von ihm...

moment... grad hab ich einen geistesblitz! so wie die gegenseite schreibt, müßte mein freund ja dann - wenn sie allein wäre - mehr als 300 euro an sie zahlen. das kann ja hinten und vorne nicht hinhauen...

danke, stille! durch dich hab ich einen geistesblitz - der mich im moment zumindest beruhigt! :maldrueck DANKE! :bounce2
 
M

Moka

Guest
@ Stille:

Was ging Dir denn durch...........

Ach, da hast Du schon geantwortet.

Genau das ist es ja auch, was mich so baff macht.
Hier ist das nämlich so, dass der erste Mann nix mehr für die Ex zahlen muss wenn sie erwiesenermaßen einen neuen Lebensgefährten hat mit dem sie dann auch zusammen wohnt.
Genau wie mit dem Kind vom neuen Lebensgefährten.

Wie unterschiedlich das doch sein kann. :(
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hey leutz - ich bin kurz vorm ausrasten. hab grad - durch den geistesblitz von stille - nochmal das schreiben gelesen.
hier, ihr dürft es auch lesen, inklusive der aufrechnung der gegnerischen seite:

Den Ehegattentrennungsunterhalt berechnen wir wie folgt:

Zeitraum februar 03 bis juni 03:

Nettoerwerbseinkommen des ehemanns 1.129,00euro
./. Tabellenunterhalt gemeinsames kind 188,00euro

bereinigtes Nettoeinkommen 941,00euro
./. 10% erwerbsbonus 94,10euro (was ist das?????????)

verbleibendes nettoeinkommen 847,00euro


unsere mandantin läßt sich für die haushaltsführung für ihren lebensgefährtin 200,00 euro monatlich anrechnen. es ergibt sich sodann folgende unterhaltsberechnung:

1/2 x (8470,00 euro + 200,00 euro) = 524,00 euro

unterhaltshöhe: 524,00 euro - 200,00 euro = 324 euro

hierdurch wäre der selbstbehalt ihres mandanten von 840,00 euro unterschritten.

betrachtet man den kindesunterhalt von 177,00 euro vorrangig, um eine mangelfallberechnung zu vermeiden, so verbliebe für den ehegattenunterhalt ein betrag in höhe von 112,00 euro.

die ergibt sich wie folgt:

verteilungsfähiges nettoeinkommen 1.129,00 euro
./. selbstbehalt 840,00 euro
./. kindesunterhalt 177,00 euro

ergibt 112,00 euro




das ist doch wohl net normal oder????
die rechnen auf SEIN geld, das geld an, dass SIE von ihrem neuen kriegt!!!!!!!!!!!!

was sagt ihr dazu???????????????????
 

morgashh

Mama powered by emotion
hm, das kommt mir aber auch komisch vor. sie nimmt freiwillig von ihrem lebensgefährten 100 euro weniger, und die soll dein freund drauflegen.

das würd ich mal prüfen lassen.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
nicht nur das.

die 200 euro die sie bekommt werden meinem freund auf sein gehalt angerechnet!!!!!!!!!!!!!!!

die rechnen ja aus, dass sein 'verbleibendes nettoeinkommen' 847 euro wären. dann würde sie gerade mal 7 euro unterhalt bekommen. aber er soll 112 euro zahlen bzw. nach neuester erhöhung des kindesunterhalts stehn ihr angeblich noch 97 euro/monat zu!
das ist doch mehr als nur eine komische rechnerei, oder nicht????

ich find das mehr als seltsam! die gegenseite rechnet ja eindeutig aus, dass er nur 847 euro hat! was soll dann die forderung? und dann die frechheit IHM IHRE 200 euro anzurechnen. ich könnt aus der haut fahren!
 
M

Moka

Guest
Seid mir nicht böse, aber ich blick da im Moment überhaupt nicht durch. ?(
Typisch für mich, das "Mathegenie". 0)

Und bevor ich jetzt irgendwas Schwachsinniges dazu schreibe........

Obwohl, doch ja jetzt langsam dämmert es mir ein bissel.

Eure Rechtsanwältin ist noch in Urlaub, oder?
Wann genau kommt sie zurück?

Die soll sich damit dann mal ganz schnell und genau mit befassen.
Dann wißt ihr sicherlich mehr.
 
M

Moka

Guest
NACHTRAG:

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Gegenseite im Moment ganz schön um sich schlägt.
Oder war das schon vorher so?

Kommt wir vor als ob die ein bisschen in Panik wären und deswegen um sich schlagen. Egal womit und wie und ob sie überhaupt Recht haben. Hauptsache draufhauen.
Man kann es ja versuchen. *ironie* :rolleyes:
 
R

ruschdie

Guest
HAllo Susal,

wohnt der Vater ihres nuen Kindes bei ihr? Ist er da offiziell gemeldet?
Ich meine ich habe in einem anderem Forum gelesen, das der Ex (also dein Freund)auch dann Unterhalt zahlen muß auch wenn sie von einem anderen ein Kind bekommt. Und solange der Neue nicht bei ihr wohnt wohl auch länger.
Geschieden ist er auch noch nicht, stimmts? Menno, da kommt ja noch mehr Stress auf Euch zu, das Kind wird ja dann auch noch "ehelich"geboren. Anfechtung der Vaterschaft und wenn ich das lese was ihr bis jetzt für Stress hattet,

Ich wünsch Euch trotzdem gute Nerven und drücke die Daumen das alles klappt wie Ihr Euch das wünscht.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@moka:

solche 'hämmer' dürfen wir uns schon die letzten 7 monate reinziehen. die schlagen immer wie wild um sich. unsere anwältin ist erst am montag wieder da... aber heut mach ich noch nen termin in der kanzlei...
die sind ja wahnsinnig wie die das fordern.
oben rechnen sie aus, dass ihm eh nur 847 euro bleiben und trotzdem fordern sie dann 112 euro... frag mich nicht, wie die das berechnen...

@ruschdie:

seine ex wohnt offiziell bei ihrem neuen... es ist sogar seine wohnung! sie läßt sich auch von ihm monatlich geld geben. dazu noch sozialhilfe, kindergeld und erziehungsgeld. da läpert sich schon was zusammen...
zahlen müßte mein freund schon, das wissen wir, aber er verdient zu wenig! er hat ja von dem, was die zur berechnung ranziehen, 360 euro spritgeld... das dürfen sie normal nicht rechnen. genauso wie die steuerklassenänderung nicht berücksichtigt wird! und es ist ein großer unterschied zwischen Lst 3 + 1,0 kind und Lst 1 + 0,5 kind....
genauso wie sie den 'rest' (auslöse) nicht rechnen dürften. da er, wenn er im urlaub ist oder krank ist das geld nicht kriegt. den fall hatten wir ja leider jetzt schon öfter... da kam er mit grad mal so 950 euro heim... irgendwo stimmt doch dann da was nicht!
unsere anwältin hat auch gesagt, dass die das dann nicht rechnen können. das ist ja kein festes einkommen sondern nur eine art 'aufwandsentschädigung'.
da blick ich nicht so ganz durch.
und warum die auf SEIN gehalt das draufrechnen, was SIE von ihrem neuen an geld kriegt, ist mir ebenfalls ein rätsel???????????????
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
Hy susi,
aus meinen "Erfahrungen" kann ich mal folgendes beitragen:

1. Zur Berechnung darf prinzipiell nur die Düsseldorfer Tabelle herangezogen werden
2. die 10% sollen einen Arbeitsanreiz darstellen, teilweise eher als lächerlich anzusehen
3. Fahrtkosten sind mit einem Satz von 0,26€ pro km (bei 40km x 2 x 200 Arbeitstage, dann jeweils auf das Gesamteinkommen umgerechnet, dafür hat der Anwalt aber ein Programm) anerkannte Strecke vom Gehalt abzuziehen, wenn dein Freund einen Ausgleich dafür erhält wird dieser natürlich wieder abgezogen. Somit zählt ein Fahrgeld schon zum anrechenbaren EInkommen sofern dieser betrag den anrechenbaren Betrag überschreitet, aber eben nur dann.
3a. Die Berechnung mit dem Selbstbehalt scheint das vorgenannte eben nicht! berücksichtigt zu haben
4. bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wird der Unterhalt für seine Ex entweder reduziert oder ganz gestrichen!
5. Verpflegungspauschale kann angerechnet werden, weiß aber nicht wieviel in eurem Fall.

Warum kann bei deinem Freund das Kind nicht komplett auf der Steuerkarte bleiben? Das macht doch nur Sinn wenn sie arbeiten geht. Sollte sie das Kind bei ihrem jetzigen Lebenspartner(?) eintragen lassen habt ihr einen weiteren Grund die Zahlungen an sie zu reduzieren oder gar einzustellen!!!

Leider kann ich für alle von mir genannten Punkte keine Garantie übernehmen noch könnt ihr das als juristischen Rat ansehen. Klaro oder..... ;-)
Ich denke aber spätestens wenn die Anwältin wieder aus dem Urlaub zurück ist wird sich der Nebel ein gutes Stück lichten.
Bis dahin wünsche ich euch viel Kraft zum durchstehen.

Ciao
Gerry
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
danke gerry.

das mit dem kind auf der lohnsteuerkarte ist nur wieder so ein 'manöver' von seiner ex. ihr neuer will das kind drauf haben... kann er gerne, aber dann ist das einkommen meines freundes ja noch niedriger.
mir ist shcon die idee gekommen, dass der 'neue' das kind ganz auf die LStK schreiben soll, dafür zahlt mein freund dann aber definitiv nix mehr!!!!!!!!!!! irgendwo hört es sich ja auf!
das mit der berechnung der fahrtkosten ist eben das problem. sein einsatzort ist immer wechselnd, da er leiharbeiter sit. und wenn er krank ist bzw. urlaub hat, dann verringert sich sein lohn ganz schön, da das fahrtgeld entfällt... wir hatten ja den fall... er war krank und statt 1.500 euro die er in diesem einsatz /monat hätte kriegne sollen hat er nur knappe 950 euro bekommen....
aber die gegenseite interssiert das ja herzlich wenig!
ich hoffe, mein freund miss gar nix mehr zahlen!
weder für seine noch-frau noch für das kind! sry, auch wenns hart klingt! aber das kind sagt zum 'neue' papa und wies aussieht gibts jetzt erstmal riesigen ärger vor gericht.
meine mutter hat vorgeschlagen, dass mein freund dem 'neuen' das kind adoptieren lassen soll. dann wär mein freund ganz ausm schneider... zumindest vom zahlen her...
und vom rest: er darf die kleine im moment sowieso nicht sehn und was nach dem gericht ist, das kann ich jetzt shcon sagen: er wird sie auch nicht sehn dürfen... seine ex läßt sich bestimmt immer wieder was neues einfallen.... soweit kenn ich sie schon...
 
D

die_stille

Guest
Original von **susal**
meine mutter hat vorgeschlagen, dass mein freund dem 'neuen' das kind adoptieren lassen soll. dann wär mein freund ganz ausm schneider... zumindest vom zahlen her...
...

Ich dachte, er hängt so an dem Kind? Langsam komm ich jetzt aber wirklich nicht mehr mit.

Wie wäre es denn, wenn sie noch zusammen wären? Da hätte er doch auch nicht mehr Geld, müsste aber auch für seine Familie sorgen? Ich versteh es echt nicht mehr.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@stille:

er hängt an seinem kind!!! es war ja nur der vorschlag von MEINER (!!!) mutter....

wie das ganze wäre, wenn sie noch zusammen wären:
er hätte nicht so viele schulden, weil er die noch tilgen würde, sie hat kindergeld und erziehungsgeld bekommen... das alles zusammen inkl. der alten steuerklasse und dem ganzen kind hat gereicht...
aber jetzt .... sie streicht das kindergeld, erziehungsgeld usw... ein und er darf weiter zahlen. sie wollte ja zuerst, dass er auch ihre miete usw. zahlt... dann hätt er nicht mal ne wohnung...
ist ziemlich verzwickt das ganze! die beiden haben viele fehler gemacht.
oder besser gesagt: mein freund hat viele fehler gemacht. seine ex hats gut gemacht aus ihrer sicht, denn sie führt jetzt - nach eigenen angaben - ein 'saugutes' leben! und er darf dafür blechen! bzw. sollte
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
ja stille,

so schlau ist er nun auch...
in diesem jahr ist bei ihm auch alles, wirklich alles zusammen gekommen.
dadurch, dass er 9 wochen krank war, hat er natürlich auch fast nix verdient und ist auch nicht wieder in seine ursprüngliche einsatzfirma zurück gekommen. deshalb hat er noch weniger geld zur verfügung...

die logik, nach der der unterhalt von der gegenseite berechnet worden ist, ist mir aber immer noch rätselhaft...
 
M

Moka

Guest
Oh man Susal,

ich kann den Montag, wenn eure Rechtsanwältin wieder da ist, kaum noch erwarten. Bin mal gespannt, was sie dazu sagt.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
moka, da muss ich dich leider enttäuschen...
sie ist zwar ab montag wieder da, aber wir haben erst am freitag 29. august nen termin bekommen...
aber ich werd am montag anrufen ;D
egal, wie sehr ich der guten frau auch auf die nerven geh... ich will jetzt wissen, was dran ist an den forderungen!!!!!!
zumindest so kurz am telefon ne allgemeine info. genaueres gibts ja dann am freitag... ich kann kaum noch schlafen, weil ich sooo gespannt bin.
 
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