Problem -  Prozeßkostenhilfe beantragt - trotzdem Kosten

schwäbin62

Neues Mitglied
Hallo ich bin neu hier und eigentlich Suche ich eine Antwort für meinen Bruder.

Folgendes: :hilfe: Mein Bruder uns seine Frau haben sich anfang des Jahres getrennt. Nun waren Sie beide zusammen bei einer Anwältin wegen der Scheidung. Die hat ihnen beim ersten Gespräch empfohlen die Prozesskostenhilfe zu beantragen. Was sie dann auch gemacht haben. Nun hat mein Bruder heute ein Schreiben erhalten, in dem er obwohl das Kind bei ihm lebt ab 01.05.08 monatl. 150 € bezahlen. Seine noch Frau braucht nur monatl. 30 € bezahlen.
Kennt von Euch das jemand? Was kann er machen? Kann er Widerspruch einlegen?
Denn eigentlich sind sie sich über die ganzen Punkte der Scheidung einig und haben wegen der Kosten ersparnis auch die gleiche Rechtsanwältin gewählt.

:hilfe: Mein Bruder ist total am Ende :hilfe:
 

teddy

Aktives Mitglied
mein exmann und ich haben das auch so gemacht-nur halt umgekehrt.
also da die kinder bei mir leben und sie damals noch klein waren und ich zu hause war, hab ich das beantragt und er die gleiche anwältin gewählt.
ich hab einmalig11 € für kopien und son zeug bezahlt und mein exgatte einmalig 250 oder 270 €.
auch wir hatten alles schon geregelt, keine streitpunkte und hatten die anwältin eigentlich nur um alles zu papier zubringen.
ps: also nachhaken würd ich da auf jeden fall!
gruß steffi
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Schwäbin,

die PKH bedeutet ja nicht, das die Prozeßkosten ganz erlassen werden.
Sie können auch in Raten abbezahlt werden, das ist einkommensabhängig, und der Richter prüft vor Ermittlung, ob, und in welcher Höhe Raten getätigt werden müssen, die Ein- und Ausgaben.

Also so unwahrscheinlich ist das nicht, das Dein Bruder nun mit 150€ Raten zurückzahlen muß.

Auch kann er immer mal wieder angeschrieben werden, und muß seine Einkünfte/Ausgaben erneut offen legen, und verdient er aufmal mehr, können diese Raten hoch gesetzt werden.

Im Gegenzug kann er aber auch bei plötzlich geringerem Einkommen eine Neuberechnung beantragen.
 

schwäbin62

Neues Mitglied
Danke für die beiden Antworten.

Aber warum muss mein Bruder mit dem gemeinsamen Kind im Haushalt mehr bezahlen als seine Nochehefrau die nur für sich sorgen muss. Der Gehalt ist bis auf vielleicht 50 € der selbe. :nanana
Kann er gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen? :traene

@teddy: Musstet Ihr nur Einmalige Beträge bezahlen?

Lg
 

schnupe

Aktives Mitglied
Ging es in dem Verfahren evtl. um den Aufenthalt des Kindes? Ich meine, das der Richter bei Berechnung andere Grundvorraussetzungen hatte?

Er berechnet ja im groben vor dem Prozeß....und wenn erst im Prozeß z.b. entschieden wurde....

Andersherum.....mein Ex hatte damals auch nur 200€ mehr als ich, und 2 Kinder bei sich leben, und er mußte wesentlich höhere Raten zahlen als ich (ich kontte Fahrtkosten zur Arbeit etc.) aufwenden.
 

schwäbin62

Neues Mitglied
@schnupe: Er hatte noch gar keinen Prozeß. Es wurde erst die Prozeßkostenhilfe beantragt. Das Trennungsjahr läuft ja noch.

... ich denke er sollte auf jedenfall Widerspruche inlegen. Denn es kann nicht sein, daß er die Unterhaltskosten für seinen Tochter hat die wie bereits gesagt im gleichen Haushalt mr Ihm lebt und "Madame" lebt auf großem Fuss, weil Sie die Kosten mit suspekten Unterlagen eingereicht hat.....



Lg schwäbin62
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hm....also bei allen Prozessen, in denen ich bisher PKH bewillig bekam, wurde die Bewilligung erst vom Richter nach der Urteilsverkündung/Verfahren bekanntgegeben, und auch wie hoch die Raten für jeden festgelegt sind.

Also wie das in dem Fall Deines Bruders ist ????

Vor allem....PKH wird ja auch nicht bewilligt, wenn man einen Prozeß verliert. Von daher finde ich das schon komisch, wie Du das so beschreibst.
 

schwäbin62

Neues Mitglied
Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich werde mir mal am Wochenende diesen Brief durchlesen um was es da überhaupt genau geht. :Lesen Bisher kenne ich den Inhalt nur vom Erzählen am Telefon.

Wenn nötig werde ich mich dann einfach an dieser Stelle nochmals melden.


Lg schwäbin62
 
T

tuschi

Guest
Hallo.Ich lebe auch im Trennungsjahr und ich habe auch die auch beantragt gehabt aber bis jetz muss ich nichts bezahlen unddas Trennungsjahr ist jetzt um.Wir haben 4 Kinder 2 leben bei mir und 2 bei Ihn.Aber keiner von uns musste irgentwie Geld bezahlen. ?(Was jetzt mit der Scheidung selber ist ob man die bezahlen muss wenn man Harz4 Empfänger ist das weiß ich nun auch nicht denn ich muss jetzt die Scheidung einreichen da das Trennungsjahr um ist.
 

schwäbin62

Neues Mitglied
:hae? Also ich habe jetzt diesen Brief gelesen und darin ist festgelegt,
das mein Bruder bei dem die Tochter lebt ab 01.05. monatlich 155 € ans Gericht zahlen :nanana soll dagegen sein von ihm getrenntlebende Ehefrau ohne Kind 30 €. :hilfe:

Das kann ja wohl nicht wahr sein. Da hat man ein Kind das man versorgen muss und dann soll man auch noch soviel monatlich abdrücken.


lg schwäbin62
 

Berlinale

Aktives Mitglied
Also das versteh ich auch nicht so richtig,es muß doch irgendwie ersichtlich sein vonach es berechnet wurde.
Bei meinem Mann war das sogar so das ungefähr nach 2 Jahren der Scheidung seine Finazen noch mal geprüft wurden und er dann die PKH nachzahlen mußte.Also am besten noch mal richtig informieren.
LG
 
Oben