herrmannslotte
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Hallo!
Ich habe 3 Kinder : 1 Kind (14 ) aus einer vorehelichen Beziehung ,es besteht ein dynamischer Unterhaltstitel, 2 Kinder aus meiner Ehe ( 12 Jahre und 9 Monate)
Ich habe einen Stundenlohn von 12,50 Euro !Durch Schichtzuschläge und Überstunden komme ich auf Netto ca.1700 Euro. Nachdem mein jüngster Sohn geboren wurde habe ich beim Jugendamt eine Neuberechnung des Unterhaltes begehrt !Als Antwort bekam ich dass ich meinen beiden ehelichen Kindern nur bedingt barunterhaltspflichtig bin da sie in meinem Haushalt leben und ich sie mit der Mutter zusammen betreue. Der Barunterhalt ist somit hälftig von mir und hälftig von meiner Frau zu tragen, d.h. der aussereheliche Sohn bekommt weiterhin den gleichen Unterhalt von 333 Euro ,meinen beiden anderen Kindern stünde nur 128,50 dem Baby und 189,50Euro dem 12 jährigen zu.Meine Frau wollte nach 12 Monaten wieder arbeiten gehen aber nicht Vollzeit, sie hat auch noch einen Sohn aus erster Ehe der von Anfang an zu unserem Haushalt gehörte!Nach dieser Berechnung können wir uns die Teilzeit nicht leisten!Die Kosten für den Krippenplatz belaufen sich auf 200 Euro minimum und meinen Sohn aus erster Ehe hole ich jedes 2.Wochenende ( Hin - u. RÜCKTOUR 120 km jeweils Freitags und Sonntag).Ich habe mal mit einem Mitarbeiter von einem anderen JA gesprochen weil ich finde das klingt etwas ungerecht ,der meinte das ist alles richtig so , ein Rechtsanwalt könnte an der Situation nichts ändern. Hat schonmal jemand von so einer Berechnung gehört? Wir sind ein Haushalt mit 3 Kindern , aller 14 Tage 4 ich ich finde die Berechnung nicht richtig! Danke für Eure Meinung.Liebe Grüsse
Ich habe 3 Kinder : 1 Kind (14 ) aus einer vorehelichen Beziehung ,es besteht ein dynamischer Unterhaltstitel, 2 Kinder aus meiner Ehe ( 12 Jahre und 9 Monate)
Ich habe einen Stundenlohn von 12,50 Euro !Durch Schichtzuschläge und Überstunden komme ich auf Netto ca.1700 Euro. Nachdem mein jüngster Sohn geboren wurde habe ich beim Jugendamt eine Neuberechnung des Unterhaltes begehrt !Als Antwort bekam ich dass ich meinen beiden ehelichen Kindern nur bedingt barunterhaltspflichtig bin da sie in meinem Haushalt leben und ich sie mit der Mutter zusammen betreue. Der Barunterhalt ist somit hälftig von mir und hälftig von meiner Frau zu tragen, d.h. der aussereheliche Sohn bekommt weiterhin den gleichen Unterhalt von 333 Euro ,meinen beiden anderen Kindern stünde nur 128,50 dem Baby und 189,50Euro dem 12 jährigen zu.Meine Frau wollte nach 12 Monaten wieder arbeiten gehen aber nicht Vollzeit, sie hat auch noch einen Sohn aus erster Ehe der von Anfang an zu unserem Haushalt gehörte!Nach dieser Berechnung können wir uns die Teilzeit nicht leisten!Die Kosten für den Krippenplatz belaufen sich auf 200 Euro minimum und meinen Sohn aus erster Ehe hole ich jedes 2.Wochenende ( Hin - u. RÜCKTOUR 120 km jeweils Freitags und Sonntag).Ich habe mal mit einem Mitarbeiter von einem anderen JA gesprochen weil ich finde das klingt etwas ungerecht ,der meinte das ist alles richtig so , ein Rechtsanwalt könnte an der Situation nichts ändern. Hat schonmal jemand von so einer Berechnung gehört? Wir sind ein Haushalt mit 3 Kindern , aller 14 Tage 4 ich ich finde die Berechnung nicht richtig! Danke für Eure Meinung.Liebe Grüsse