brauche Rat -  Rechte des Vaters am Kind

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fredkrueger1

Guest
Hallo, ich stehe vor vielen offenen Fragen und hab keine Ahnung von der Thematik:
Meine Frau war 4 Wochen in Kur und ist seither wie verwandelt. Die letzten 3 Wochen (nach der Kur) waren die Hölle, nur Streit oder sie ist fortgegangen. Alle meine Gesprächsangebote (auch Eheberatung) halfen nichts. Sie will einfach nicht mehr. Nun möchte sie sich von mir trennen und ist vor 3 Tagen aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen und zu einer Freundin gegangen. Zuvor war sie zwei Nächte einfach nicht zu Hause ohne etwas zu sagen. :sick
Während der Kur hatte ich halbtags Urlaub um mich um unser Kind (5) und Haushalt zu kümmern. Während den 3 Wochen danach hat sie sich zwar um ihn gekümmert solange ich arbeiten war, aber sonst nicht mehr viel und ist oft alleine fort gegangen.

Als sie fortging sagte sie, daß sie das Kind nach der Trennung bei sich haben möchte, hat ihn aber trotzdem bisher bei mir gelassen (Ohne Absprache, sie ist einfach gegangen ?( ). Ich möchte meinen Kleinen aber auch gerne bei mir behalten und er sagt bisher auch daß er beim Papa wohnen möchte. :love2

Ich, 35J, berufstätig, 40 Std.Woche, bringe meinen Kleinen jetzt morgens in den KiGa, meine Mutter holt in dort danach ab un versorgt ihn bis ich wieder zu Hause bin (16-17Uhr). Wir haben eigentlich alles ganz gut im Griff und würden das auch weiter so machen.

Meine Noch-Frau, 34J, bisher Hausfrau, will sich eine eigene Wohnung und Arbeit suchen, evtl auch weiter entfernt.

Welche Chancen habe ich als Vater, das unser Kind nach der Trennung bei mir wohnen darf, falls sich meine Frau quer stellt?

Ich hoffe ihr könnt mir mit gutem Rat helfen.
 

yoricko

Namhaftes Mitglied
@fredkrueger

leider kenn ich mich nicht richtig aus in Scheidungsfragen, aber was man so hört, ist nicht sehr erfolgsversprechend für Väter... Obwohl angeblich hat was in der letzten Zeit geändert... Mir fällt nur ein, daß die Focus Magazine dieser Woche sich mit der Thematik beschäftigt. Habe ich aber nicht gekauft, daher weiß ich nicht wie informativ ist.

LG
Yoricko
 
M

melaniem

Guest
Hallo erstmal!

Hört sich nicht gut an Deine Geschichte. Daher :troest

Bin normalerweise nicht jemand der einem ratschlägt gleich in die Vollen zu gehen, aber in Deinem Fall :shake

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, seid Ihr verheiratet, Deine Frau will sich von Dir trennen und hat seit der Kur sich nicht mehr richtig um Euren Sohn gekümmert, bzw. im Moment noch bei Dir gelassen.
Auch als sie die 2 Nächte verschwunden war?

Geh schnellstens zum Anwalt und beantrage das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Dich. Wenn sie sich wirklich zur Zeit nicht um Euren Sohn kümmert, dürfte es kein großes Problem geben, daß Du das Aufenthaltbestimmungsrecht bekommst.

Wie gesagt ist es eigentlich nicht meine Art so etwas vorzuschlagen, aber das Verhalten Deiner Frau versteh´ich nicht. ?( :shake

Alles Gute melaniem
 
P

pingi78

Guest
hi!

ich kann mich da nur anschließen. erstmal das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, das geht im allgemeinen sehr schnell.
sorgerecht wird heutzutage oft geteilt. das heißt der richter spricht nicht mehr nur einem elternteil das sorgerecht zu sondern es bleibt bei beiden. das kind lebt bei dem elternteil welches das aufenthaltsbestimmungsrecht hat. der andere elternteil hat besuchsrecht alle 14 tage freitag nachmittag bis sonntag.

euer sohn kann leider noch nicht mitbestimmen wo er gerne leben möchte...es wird sich auch kaum ein richter finden der sich den kleinen auch nur anhört.

was du alles für möglichkeiten hast, auch für den fall dass du alleiniges sorgerecht einklagen willst, kann dir der anwalt sagen.

der gang ist erstmal der wichtigste jetzt.
übrigends kannst du vielleicht beratungskostenbeihilfe und gerichtskostenbeihife beantragen. frag den anwalt mal danach.
 

David

Armer Irrer! *g*
Das sehe ich auch so und kann mich den Vorrednerinnen eigentlich nur anschließen. Wenn du erst mal das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, ist das eigentlich schon die halbe Miete. Die Tatsachen, dass der Junge ja auch momentan bei dir lebt spricht an sich auch für dich. Eine gute Argumentationsgrundlage ist denke ich auch die Tatsache, dass deine Frau weiter weg ziehen will und dadurch der Junge aus seiner gewohnten Umgebung gerissen wird.

Allerdings warne ich dich gleich mal davor das alleinige Sorgerecht zu beantragen, denn dieser Schuss ist meines Wissens nach schon einmal komplett nach hinten losgegangen. (Damals wurde der Mutter dann nämlich unterstellt, sie würde das Kind der Rache wegen...)

Liebe Grüße und viel Erfolg
David

P.S.: Eventuell kannst du ja immer mal wieder einen Zwischenstand geben, ich denke dieses Thema interessier doch einige hier.
 
F

fredkrueger1

Guest
Zwischenstand

Vielen Dank für eure Antworten und Ratschläge.

Nicht mal eine Woche später habe ich schon Post von der Anwältin meiner Frau bekommen. Sie möchte alles möglichst ohne Gericht regeln, fordert aber jetzt erst mal Unterhaltsgeld:
Netto 2300,- abzgl. 5% berufsbedingte Aufwendungen, abzgl. 200,- Kinderbetreuungsbonus, abzgl. 1/10 Erwerbstätigkeitsbonus ergibt
1786,50€ unterhaltsrelevantes Einkommen
=> Unterhaltsanspruch 893,25€

Gestern war meine Frau kurz zu Besuch, Kleider mitnehmen und Kind sehen. Viel hat der sich aber nicht für seine Mutter interessiert, Kika und Freunde waren ihm wichtiger. Wir haben dann noch zusammen kurz besprochen wie´s weitergehen soll: Sie läßt das Kind nun wohl doch bei mir und hat eingesehen das es für ihn besser so ist. Vielleicht paßt es aber auch nicht in Ihre Zukunftspläne, keine Ahnung, mir solls recht sein.

Morgen habe ich einen Anwaltstermin:
- Gibt es eine Möglichkeit die Aussage meiner Frau zum Aufenthalt des Kindes bei mir irgendwie rechtsbindend zu machen? Nicht daß sie es sich in 2 Monaten wieder anders überlegt.
- Ist der Unterhaltsanspruch gerechtfertigt? Ich finde ihn ganz schön heftig, ich habe doch das Kind, sie könnte doch arbeiten gehen, oder?
- Wie lange geht denn so ein Unterhaltsanspruch? Wir sind 6 1/2 Jahre verheiratet.
- Wir haben uns vor 5 Monaten ein Haus gekauft, wohnen aber noch nicht drin da es noch vermietet ist bis Ende des Jahres. So wie es aussieht werden wir (ich und mein Kind) aber nie einziehen können. Bei diesen Unterhaltsforderungen!
Wenn wir es gleich wieder verkaufen, kassiert die Bank ordentlich Vorfälligkeitsentschädigung. Erst die ganzen Kaufnebenkosten in den Sand gesetzt und dann auch noch das => Schulden.

Ich hab keine Ahnung wie es weitergehen soll, die Perspektiven sind Düster. ?(
Aber zum Glück habe ich ja meinen Kleinen und Freunde/Familie.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Na das mit dem kleinen scheint doch positiv zu sein.
Sicherheitshalber würde ich die Vereinbarung mit Deiner Frau schriftlich festhalten.
Und was den Unterhalt angeht.
Wenn der kleine bei Dir lebt, ist sie ihm gegenüber Unterhaltspflichtig!!!
Sie ist somit gesteigert erwerbspflichtig und muß sich schnellstens einen Job suchen( ich würde an Deiner Stelle mit der Forderung erst rausrücken, wenn Du es möglichst schriftlich hast, das der kleine bei Dir bleibt), nicht das sie aus diesem Grunde es sich anders überlegt.
Solange sie keine Arbeit hat, kannst Du Dir für den kleinen Unterhaltsvorschuss vom JA holen, die setzen sich dann schon dran, das Deine Frau arbeiten geht(was ja nur für Dich von Vorteil ist).

Wünsche Dir und dem kleinen alles gute.
 
M

melaniem

Guest
Hallo Schnupe und Fredkrueger!

Eins ist auf jeden Fall klar, der bei dem das Kind lebt bekommt den Unterhalt für das Kind. Wie es sich allerdings mit dem Unterhalt für die Frau verhält, habe ich (noch) keine Ahnung. Kann mir aber nicht vorstellen, daß sie mit einer so hohen Unterhaltsforderung durchkommt.

Ihre Zusage, daß Euer Sohn bei Dir bleiben darf würde ich mir auch schriftlich geben lassen und daß bevor Ihr die Auswirkungen darüber bewußt bzw. bewußt gemacht werden.

Falls Deine Frau den Unterhalt nicht zahlen kann oder will, brauche eigentlich nichts mehr hinzuzusetzten.

Grüßle melaniem
 

schnupe

Aktives Mitglied
Mir scheinen ihre Unterhaltsansprüche auch zu überzogen, aber das wird wohl nur ein Anwalt berechnen können( normal 3/7 Deines Nettolohnes.....Du hast aber einen Betreuungsbonus, und Dein Selbstbehalt bleibt höher als 840€ wegen dem kleinen).....
Jedoch:
Da sie kein Kind zu betreuen hat, und Eurem Sohn gegenüber unterhaltspflichtig ist wird sie es schwer haben, ihren Unterhalt durchzusetzen!!!!
Sie ist dann gesteigert erwerbspflichtig......
Habe den Fall selber so durchgekaut.....
Da sie dann kein Kind zu betreuen hat, ist ihr eine Arbeit zuzumuten......und da sie Unterhaltspflichtig ist, muß sie, wie jeder Unterhaltspflichtige Vater auch, eine Arbeit annehmen, bei der sie den Mindestbedarf des kleinen abdecken kann.

Nur wie gesagt......damit würde ich erst rausrücken, wenn Du Dir sicher bist, das sie ihre Entscheidung nicht noch aus finanziellen Gründen kippt(was für das Kind bestimmt nicht gut wäre).

Rein rechtlich gesehen, darfst Du nicht einmal auf KU für Deinen Sohn verzichten.
Also:
Möglichst sehen, das Ihr die Vereinbarung schrftl. macht (ein formloser Satz genügt da schon).....da der kleine eh schon bei Dir lebt, dürfte das kein allzugroßes Problem werden.

Dann Deine Frau sofort auffordern, schrftl., am besten per Anwalt, KU zu zahlen.
(192€ mindestens nach DDT), und wenn sie nicht zahlt.....zum JA gehen, und UVG beantragen.

Die kümmern sich dann schon darum, das Deine Frau das Geld zurückzahlt.....folglich arbeiten geht....und Du wirst dann für sie nicht mehr zahlen müssen.
 
H

häsi

Guest
Wichtig ist, das du beim Anwalt und zur Sicherheit auch beim JA schon darauf hinweisst, das deine Frau das Kind einfach bei dir liess und gegangen ist und auch bisher keinerlei Anstalten gemacht hat dies zu ändern. Denn so steht sie am Ende immer schlechter da als Du. Haben das selber schon durch allerdings wussten wir zu dem Zeitpunkt leider noch nichts von dieser Sachlage so das wir diese Schritte nicht schnell genug machten und am Ende das Kind nun doch bei der Ex lebt.
 
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