Idee/Tipp -  Renovierungspflicht?

june75

Namhaftes Mitglied
Da wir ja bald umziehen werden und ich mir nicht mehr sicher bin,ob eine Renovierungspflicht besteht-wende ich mich mal an Euch.
Am 23.09.08 haben wir eine Vorabnahme,der alten Whg,und da würde ich das gerne wissen-was die verlangen dürfen und was nicht

Vielleicht kennt sich einer damit aus oder weiß,wo man das mal nachlesen kann.

Ich weiß nur,wenn im Mietvertrag steht,alle 4 Jahre Heizung und alle 5 Jahre Türen und Fenster streichen,daß das nicht mehr zulässig ist.Da gab es ein Gerichtsurteil,wo der Vermieter das eben nicht mehr vorschreiben kann,in welchem Zeitraum man das zu machen hat.

Was muß im Mietvertrag stehen? Ich bin der Meinung,nur wenn steht,die Whg muß renoviert übergeben werden,das man dann auch wirklich streichen muß und wenn nicht,dann eben Besenrein-oder täusche ich mich da?

:bye:
june
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Soweit ich weis sind solche Angeben wie alle xy Jahre renovieren hinfällig.
Allerdings muss wenn man auszieht die Wohnung in einem passablen zustand gebracht werden. Was jetzt nicht unbedingt heist, das man unbedingt renovieren muss. Wenn z.B. letztes jahr erst neu Tapeziert wurde reicht es über zu streichen. Auch muss es nicht unbedingt weiß sein. Solange es kein Knallrot, schwarz oder andere auffällige farben sind.
Türen, heizkörper ud Scheuerleisten sofern vorhanden würde ich aber dennoch neu streichen, den meistens streicht man die ja nicht so oft.
 
M

Mella83

Guest
Huhu!

Wir sind dieses Jahr schon umgezogen und da hieß es die alte Wohnung muss von UNS renoviert werden, hat der Vermieter ausdrücklich verlangt.
ich denke wenn der Vermieter so eine Ansage macht sollte man sich dran halten. In der neuen WOhnung ist es so, die können wir uns streichen wie wir wollen, aber bei Auszug muss nicht renoviert werden. Das können dann die neuen machen.

Mella
 
M

Mella83

Guest
Da hast du recht.
Aber im falle der alten wohnung war es so, wir fanden es unnötig zu renovierem, da wir nur etwas mehr als ein Jahr drin gewohnt hatten.
Doch der Vermieter bestand darauf und um keinen Ärger zu bekommen habe wir es halt getan.
Und in der neuen Wohnung hatten wir Glück, die Farben gefallen uns, es muss nur ausgebessert werden. Die einzigen Zimmer die renoviert werden müssen (das wird im nächsten Urlaub gemacht) sind das Wohnzimmer (gelb passt nicht wirklich zu unserer roten Couch) und die Küche (dieses orange macht sie och dunkler in Kombination mit unserer terrakottafarbenen Küche).

Mella
 

Frank2007

Systemlord
So viel ich weiß ist das nicht mehr so das man renovieren muss.
da ist vor kurzen ein neues gesetzt verabschiedet worden.
Aber erkundige dich doch mal beim Mieterschutzbund.
Lg
Frank
 

june75

Namhaftes Mitglied
Original von Frank2007
So viel ich weiß ist das nicht mehr so das man renovieren muss.
da ist vor kurzen ein neues gesetzt verabschiedet worden.
Aber erkundige dich doch mal beim Mieterschutzbund.
Lg
Frank

Das meinte auch ein "Noch"Nachbar,das er sowas in der Zeitung gelesen hat,leider konnte er mir nicht mehr sagen,in welcher Ausgabe.

Mieterschutzbund werde ich morgen mal anrufen-hoffe,die geben auch Auskunft!
(Hatte mich,vor Jahren,schon mal an die gewandt-aber die konnten/wollten mir keine Auskunft geben,da ich erst Mitglied werden sollte-ich das aber nicht einsah,wegen einer Frage,gleich ein Jahresabo abschließen zu müssen! :shake)

Weißt Du denn,evt,wo ich das "neue" Gesetz nachlesen kann,bzw welches Gericht und die Nummer das hat,dann müßte ich das über google finden können.

:bye:

june
 

june75

Namhaftes Mitglied
Original von Mella83
In der neuen WOhnung ist es so, die können wir uns streichen wie wir wollen, aber bei Auszug muss nicht renoviert werden. Das können dann die neuen machen.

Mella

Das ist bei uns auch so.In der "neuen" Whg muß der Nachmieter das machen,wenn demjenigen das nicht gefällt,was vorhanden ist!Es sei denn,die Wände sind extrem farbig(schwarz,dunkelrot,etc)!

Da uns dort die Tapeten(im Flur ist z.B.So ne Efeu-Tapete :uebel)nicht gefallen,müssen wir dort auch noch renovieren! Und das Kinderzimmer,und das Wohnzimmer(da legen wir noch Laminat)-ach,eigentlich jeden Raum wollen wir anders haben-da es nicht unser Geschmack ist :shake

Gott sei dank,dürfen/können wir schon 1 Monat früher rein(nur ! zum renovieren-da wir erst ab 1.12.Miete zahlen),damit wir das auch alles schaffen,und das wird auch wohl auch schon knapp-vorallem,wenn wir hier auch noch renovieren müssen!

:bye:
june
 

june75

Namhaftes Mitglied
So,die "Vorabnahme" war ja am Dienstag 23.09.08.
Lt der Dame,von der Gesellschaft,brauchen wir "nur" alle Räume streichen(auch wenn das nicht im Vertrag steht),die Heizungen/Fensterrahmen/Türen putzen und den Teppich entfernen!
Hatte mich auch beim Mieterverein erkundigt,da muß ich erst "eintreten"(kostet dieses Jahr noch 50 € und im Januar 09 wieder 50 €,da es immer 1 Jahr sein muß,oder eine "Kurzberatung" 15 min=20€,30 min=50€).Mein Freund hat da allerdings keinen Bock zu und so werden wir wohl oder übel die "alte"Whg streichen und hoffen das wir das auch "fachgerecht ausgeführt"(steht so im Vertrag)haben.Wird wohl knapp,in 2 Monaten 2 Whg zu renovieren-aber es muß klappen!

:bye:
june
 
I

IlkaM.

Guest
Im Normalfall und auch nach Maßstäben des gesunden Menschenverstandes kannst Du davon ausgehen, dass Du eine Wohnung, in der Du einige Jahre lebst, zumindest einmal renovieren/instandsetzen musst. Also in der Regel entweder beim Einzug oder beim Auszug.

Also mal ran an die Farbtöpfe ;-) :bye:
 

sandra

Aktives Mitglied
Hallo,

ich hab erst was drüber gehört, ich glaub das war in einer Reportage, oder im Radio, ich weiß es leider nicht mehr.
Es ging auch um die Renovierungsarbeiten an der Wohnung, und das es nicht rechtens ist, auch wenn im Mietvertrag verankert, das man die Wohnung renoviert, bzw nicht einmal streicht ect.

Ich selbst bin in diese Wohnung gezogen, und musste alles selber streichen, wobei ich das ansich nicht schlecht finde, da ich alles so machen kann, wie ich gerne möchte.
Verzweifelt bin ich schon, da es der Erstanstrich direkt auf die Wand war, also keine Rauhfaser drunter. Teilweise ist die Farbe wieder runtergebröckelt.
Zum Auszug muss ich die Decken streichen, die waren schon beim Einzug gestrichen.
Ich wäre aber laut diesem Bericht nicht dazu verpflichtet.

Gut ich denke wenn ich mal ausziehe, möchte ich natrülich auch alles ordentlich hinterlassen, und würde Räume die jetzt einen schmuddeligen Eindruck machen, auch nochmal weiß streichen.

lg Sandra
 

sanna_muc

Neues Mitglied
Hallo,
ich hab mir vor unserem Umzug aus einer Zeitschrift (ich glaub, das war die Zeitung, die man von der Post bekommt, wenn man einen Nachsendeauftrag stellt) einen Artikel ausgeschnitten. In dem heißt es:
"In Mietverträgen steht häufig noch die Klausel "Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben". Vergessen Sie's! Geforderte Schönheitsreparaturen bei Auszug - völlig unabhängig von Wohndauer und Zustand der Wohnung - sind unzulässig (BGH VIII ZR 316/06). Wände, die eine "extreme Farbgebung" aufweisen, müssen allerdings weiß gestrichen werden."

Ich weiß nun nicht, wie bindend der Artikel ist - im Zweifelsfall würde ich vielleicht beim Mieterverein nachfragen. Wir haben trotzdem renoviert, weil wir erstens keinen Ärger wollten und zweitens es nur recht und billig fanden, schließlich waren wir in eine renovierte Wohnung gezogen und haben diese entsprechend verwohnt.

Grüße von Sonja
 
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