Richter verschärfen Unterhaltspflicht für Väter
Väter müssen in Zukunft notfalls einen Nebenjob annehmen, um ihre Kinder aus erster Ehe zu versorgen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Kindern aus erster Ehe gestärkt.
Geschiedene Männer, die in der zweiten Ehe die Kindererziehung und den Haushalt übernehmen und daher keine eigenen Einkünfte erzielen, müssten für den Unterhalt ihrer Kinder aus erster Ehe einen Nebenjob aufnehmen und ihr Taschengeld einsetzen, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe.
[....]
Die Grundsatzentscheidung betreffe auch Hausfrauen, wenn sie in neuer Ehe Kinder betreuen und die Kinder aus der früheren Beziehung nicht bei ihnen leben.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,poll1/deutschland/artikel/830/87743/
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Ich fand as Urteil interessant....
und hab mich über die Überschrift geärgert, weil es wurde eben nicht für Väter sondern für unterhaltspflichtige Eltern geändert. *grummel*
LG,
Tina
Väter müssen in Zukunft notfalls einen Nebenjob annehmen, um ihre Kinder aus erster Ehe zu versorgen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Kindern aus erster Ehe gestärkt.
Geschiedene Männer, die in der zweiten Ehe die Kindererziehung und den Haushalt übernehmen und daher keine eigenen Einkünfte erzielen, müssten für den Unterhalt ihrer Kinder aus erster Ehe einen Nebenjob aufnehmen und ihr Taschengeld einsetzen, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe.
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Die Grundsatzentscheidung betreffe auch Hausfrauen, wenn sie in neuer Ehe Kinder betreuen und die Kinder aus der früheren Beziehung nicht bei ihnen leben.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,poll1/deutschland/artikel/830/87743/
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Ich fand as Urteil interessant....
und hab mich über die Überschrift geärgert, weil es wurde eben nicht für Väter sondern für unterhaltspflichtige Eltern geändert. *grummel*
LG,
Tina