Hilfe! -  scheidung

B

blindi

Guest
hallo leute!

unsere ehe ist so ziemlich im eimer! wir haben gekäpft, vieles versucht und trotzdem nix rettn können :(

nun haben wir beschlossen uns scheiden zu lassen.

doch wie geht es jetzt weiter?

wir haben eine gemeinsame tochter, die ende oktober 2 wird.

fest steht, dass ich ausziehen werde, weil mir das soziamt die miete nicht bezahlen würde.

allerdings habe ich keine ahnung, wie ich anfangen soll? wo muss ich überall hin? zu welchen ämtern, bzw. zu welchem zu erst?
oder sollen wir zuerst zum anwalt? trennungsjahr beantragen?

gibt es scheidungsberatungsstellen oder sowas?

bin total planlos :-(

freue mich über jeden tipp

lg blindi
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
Also zuerst würd ich zum Sozialamt um für dich und die kleine eine Wohnung zu beantragen. die können dir dann sagen wo du noch hin musst...

Dann den anwalt:
also ein trennungsjahr muss man nicht beantragen!

Es reicht wenn ihr auszieht und euch nach diesem Trennungsjahr einen Anwalt sucht.

Frage ist halt - wollt ihr einen gemeinsamen anwalt oder jeder einen für sich?
Der gemeinsame ist nur bei ner friedlichen trennung sinnvoll wenn ihr euch schon über alles (unterhalt, umgangsrecht, möbelaufteilung etc.) einig seit!

Es reicht aber, wenn ihr nach dem Trennungsjahr zum anwalt geht und ihm sagt, dass das TJ vorüber ist. der wird euch dann weiteres sagen...
 

Simone

Kampfhase
Hallo Blindi!

Ich würde auch erstmal eine Wohnung beantragen/suchen. Dann evtl. Wohngeld und Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

"Sozialschwache" können auch eine Rundfunk- und Fernsehbefreiung. Ebenso kannst Du dann für Telefon einen Sozialtarif beantragen.

In meiner Stadt gibt es noch sowas wie einen Familienpass, worauf Du Vergünstigung darauf erhältst, z.B. günstiger ins Kino u. Theater, Buskarten, Schwimmbad etc.

Ansonsten frag doch mal bei der Diakonie was noch getan werden kann.

Liebe Grüße
Sim :bye:
 
K

Kasmira

Guest
zuerst zum sozialamt. klär ab, ob du wirklich sofort ausziehen mußt. ich mußte es nämlich auch nicht. und die wohnung steht dir mit dem kind zu, wenn das amt sie übernimmt.

ich würde den anwalt sofort aufsuchen.... hab ich auch gemacht - der kann gleich die vorarbeit leisten, falls was wegen unterhalt, etc. ist.... da besteht das amt drauf, daß das so schnell wie möglich über die bühne geht.

ansonsten? wohnungsamt. dort werden preisgünstige wohnungen vermittelt. gleich einen wbs beantragen.

wie lang läuft das erziehungsgeld bei euch? wenn es noch läuft, umschreiben lassen auf alleinerziehend.

sonst fällt mir gerad nix ein ;-)
 

amanita67

Mitglied
In dem Zusammenhang interessiert mich mal, ob so so ein Trennungsjahr irgendwie definiert ist. Muß man z.B. räumlich getrennt leben oder kann man in einer gemeinsamen Wohnung/Haus bleiben, nur das jeder weitgehend für sich allein wirtschaftet?

Danke und Gruß
 
Oben