brauche Rat -  scheidung

agfa

Neues Mitglied
hallo
Ich lebte seit 1988 mit meinen (noch) ehemann zusammen. 1989 sowie 1991 bekamen wir unsere kinder,zu diesen zeitpunkt waren wir nicht verheiratet.mein mann konnte seine ausbildung beenden da ich zuhause bei den kindern die komplette betreuung übernommen habe. wir sind seit 2000 nun verheirat,mein mann reicht april 2004 nun die scheidung ein!meine frage an euch bekommen wir frauen oder männer auch unverheiratet für die jahre einen ausgleich?oder ist man nur dumm nicht sofort zu heiraten?Wie schaut es mit den angeschafften gütern vor der heirat aus?Z.B wurde eine tauchausrüstung gekauft mit wert? :bldgt Seine RA hat ihn versichert das ich nicht viel zu erwarten habe!bitte versteht mich nicht falsch ,ich möchte meinen Ex-mann nicht arm machen.liebe grüße vera :winken:
 

Vanille

Mitglied
Hallo vera!

Als erstes. eine Zugewinngemeinschaft gibt es erst, seit dem du verheiratet bist. Alles was vorher angeschafft wurde gehört dem, der es bezahlt hat. Da sind Quittungen und Kontoauszüge ausschlaggebend. Das selbe gilt für den rentenanspruch.

Da du aber verheiratet bist, steht dir ein Unterhalt zu. Der beträgt etwa ein drittel seines Einkommens. dazu kommt noch der Unterhalt deines Kindes.

Mit Kind hast du gute Chancen die Wohnung zu behalten. NImm dir auf alle Fälle einen Anwalt, lasse dich beraten!

Dazu kommen noch Wohngeld und Sozialhilfe, falls du keine Arbeit hast.

Auch wenn es hart ist, aber so sind die gesetze.

Knuddel vanille
 

agfa

Neues Mitglied
danke für die antwort

hi
meine lage ist etwas kompliziert. beim anwalt usw war ich schon, aber dadurch das meine großen nicht bei mir leben bekomme ich keinen unterhalt.eher muß ich einen für die zwei zahlen! aber ich habe 14 jahre sie betreut und bin nicht arbeiten gegangen. dadurch konnte aber mein noch mann seine ausbildung beenden. dieses wird wohl in fall einer scheidung nicht bedacht?
:shy
durch das baby kann ich nicht sofort arbeiten gehen ,bekomme für die maus zwar unterhalt aber nichts für mich.
muß dazu schreiben die kleine ist nicht von meinen mann
sagte ja kompliziert
lg vera :bye:
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hm..........also...........
Wenn Dein Noch Mann die Kinder betreut, mußt Du Unterhalt auf alle Fälle für Eure gemeinsamen Kinder zahlen.
Auch wenn Du nun ein neues, kleines Kind hast, entbindet es Dich nicht davon, auch für Deine anderen Kinder Verantwortung zu tragen.

(Ich bin in der gleichen Situation, sehe aber ein, das der Rechtsstaat hier keine Unterschiede zwischen Männlein und Weiblein macht).

Alles, was vor der Ehe war, gilt nicht als Zugewinn.....höchstens anschließend als "miteingebracht in die Ehe"

Bei gemeinsamen Kindern, muß jedes Elternteil seinen Beitrag leisten....einer in Betreuung(was ja dein Noch Mann macht), der andere in Barzahlungen....

dabei ist es egal, ob Du nun wieder ein Kind hast.....wo steckt denn der Vater dazu?
Der ist diesem Kind gegenüber zahlungspflichtig.
Wie alt ist dieses Kind?
Lebst Du mit dem Vater zusammen?

Sorry, das ich so offen hart reagiere...aber eines ist schon richtig....Frauen wollten die Gleichberechtigung....aber bitte dann auch nicht nur die Vorteile davon.

Als Unterhaltspflichtiger Vater hat man in diesem Staat nur noch Pflichten....wieso nicht auch als Mutter?
 
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