Scheidungskosten

A

Astrid

Guest
Du schriebst am 10.01.06 , dass Du die Scheidung eingereicht hast.

Gestern hast Du gepostet, dass der Scheidungsantrag kam..... Man reicht doch nur 1 x die Scheidung ein, oder?

Und man kann den Streitwert und die Kosten imens nach unten drücken indem man alles andere bereits vorher mit dem "EX-Partner" klärt. Aber das weißt Du. Darüber hatten wir schon einmal gesprochen.

Und wenn man sich vorher geeinigt hat, dann sollte man die Scheidung einreichen. Dann gibt es nämlich keinen Streitwert mehr. So ist es zumindest bei mir; und ich spreche da nicht nur von meinem "Fall".
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Ich war am 10.01. bei der Rechtsanwältin und die hat jetzt ein Schreiben ans Gericht aufgesetzt und den Antrag eingereicht. So meine ich das. Ich poste das mal, damit Du verstehst, was ich meine.

Und die will bezahlt werden und die Gerichtskosten. Und die richten sich hier nach dem Nettoeinkommen.
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Oh Mann und ein fetter Patzer ist drin.....

Seit Febraur 2003 getrennt..... das stimmt ja um 2 Jahre nicht... und nu?
 
A

Astrid

Guest
Patzer sind dazu da, um sie zu berichtigen. Ich bin davon überzeugt, Du und Deine Anwältin , Ihr werdet das schon managen. ;D

Ich habe zum Glück bald alles hinter mir. 8)


Ich wünsche Dir viel Glück dabei Micha sowie Ruhe und Gelasseneheit. Die braucht man so manches Mal dabei :rolleyes:
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Klar machen wir das - wie schön, daß sie der einzige Anwalt bei der Scheidung ist... das macht die Sache "einfacher". :]
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
Original von Astrid

Und wenn man sich vorher geeinigt hat, dann sollte man die Scheidung einreichen. Dann gibt es nämlich keinen Streitwert mehr. So ist es zumindest bei mir; und ich spreche da nicht nur von meinem "Fall".

Du redest Stuss
Ich habe es oben schon mal erläutert:
Der Streitwert für eine Scheidung ist mindestens immer das Nettoeinkommen beider Eheleute x 3
Billiger geht es nicht.
eine Scheidung ohne Streitwert gibt es nicht !!
 

LadyAlexx

Neues Mitglied
Habe da auch mal 'ne Frage, die ja irgendwo zu den Scheidungskosten gehört: Muss man den Versorgungsausgleich nicht mehr machen lassen? Bei meiner ersten Scheidung war das nämlich noch so, dass der Gerichtstermin erst gemacht wurde, nachdem der Versorgungsausgleich über die Bühne war... :sn7
 
M

Mafa

Guest
..den Versorgungsausgleich kann man bei der Scheidung auf Antrag abtrennen, oder darauf verzichten.

Manfred
 

JoeCool

Snoopy-Fan und Wadenbeisser ;o) @sunny
also ich hab' auch alles vorher mit meinem Ex-Mann geregelt und dennoch gibt es einen Streitwert - nämlich wie schon mehrfach genannt, daß mtl. Netto beider x3...

@Astrid
wie kommt es, daß es bei Dir keinen Streitwert gab, versteh' ich jetzt nicht

@Micha
warum ändert Deine RA nicht die "falschen" Kosten ab? Blödsinn mit der Rücküberweisung find ich
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Es läuft anders. Ich habe ja jetzt nur 50% der Kosten überwiesen. Die Einsparung wird dann bei der Rechnung für die 2. "Rate" gegengerechnet.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hey micha mit dem 'bischen' gebühren bist du ja noch gut dran. als mein mann sich damals scheiden ließ hatte er kaum einkommen und seine ex gar keines... beide nur schulden...
die kosten beliefen sich auf 15.000€ :wow für jeden ... zum glück gabs prozesskostenhilfe
 

steffir

Neues Mitglied
Eine unter Umständen kostengünstigere Alternative zur herkömmlichen Scheidung stellt die Scheidung Online dar. Informationen zu den Kosten und zum zeitlichen Ablauf gibt es unter anderem hier: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/
 
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