Scheidungsurteil

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Hallo,
habe heute mein Scheidungsurteil zugestellt bekommen.

Was heisst denn der Satz "Die Kosten des Rechtsstreits wruden im Urteil entsprechend gesetzl. Vorschrift gegeneinander aufgehoben" ??

Die Rechnung ging an mich. Wir hatten nur einen Anwalt, nämlich meinen, ist es üblich die Kosten zu teilen??? Ich weiss die Frage kommt etwas spät. Aber habe das letztens mal gehört, das es so gehandhabt werden kann.

Danke für Infos
 

EA 80

*is back*
D.h., dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt.

Wenn ihr einen gemeinsamen Anwalt hattet, wird es normalerweise so gemacht, dass die Rechnung halbiert wird und je eine Rechnung an beide Parteien vom Anwalt versandt wird (so haben wir das jedenfalls immer gehandhabt).

Hast Du die Rechnung in voller Höhe erhalten? In dem Fall würde ich beim Anwalt nachfragen, weshalb er keine Rechnung an Deinen Exmann mitgestellt hat.
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Hallo EA

ja hab gesamte Rechnung erhalten....

das werd ich sicher nieee von meinem ex wieder bekommen.
 

EA 80

*is back*
Normalerweise ist Dein Ex dann aber genauso zur Hälfte Kostenschuldner wie Du und Dein Anwalt müßte die Hälfte von ihm verlangen. Versuch es doch mal. Wenn Du natürlich die volle Rechnung schon bezahlt hast, kann ich mir vorstellen, dass Du Deinem Geld hinterherrennen musst. So 'n Sch....
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
nene, ist noch nix bezahlt. dann werde ich morgen mal dort anrufen und nachfragen.

Ich danke dir!
 

Zwerg

hoffend...
Hallo biene!

Ich befürchte, Du hast leider schlechte Karten, wenn Dein Mann sich weigert, freiwillig die Hälfte zuzusteuern. Du hast ja geschrieben, daß der eine Anwalt DEIN Anwalt war - insofern sind das dann auch leider Deine Kosten.
Der Satz in dem Scheidungsurteil bezieht sich meines Erachtens nur auf die Gerichtskosten, die jeweils hälftig getragen werden, und nicht auf die Kosten des RA.

Wenn Ihr nicht von vornherein vereinbart habt, daß Ihr auch die RA-Kosten teilt, hast Du leider keinen rechtlichen Anspruch auf die Zahlung Deines Ex-Mannes.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
dann hoff ich für dich, dass dein ex-mann sich an die vereinbarung 'erinnert'...
ich hoffe du verstehst was ich meine?!


grüße susi
 
D

Dragonlady

Guest
Das hoffe ich für dich auch biene38. Mein Ex hatte plötzlich eine gaaaaaaaaaaaanz große Gedächtnislücke und hat bis heute keinen Pfennig bezahlt.

LG
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Also, hab eben mit anwaltbüro gesprochen... aufgehoben heisst das jeder für seine kosten aufkommen muss. in dem fall hab ich die rechnung in der hand.... 0(
er für seine, aber er ist ja ohne anwalt, weil den brauchten wir ja nicht, waren uns ja einig...

ohje, bin gespannt wann ich das geld krieg.

wenn drinne stehen würde aufgerechnet... könnte ich das geld einklagen, aber so nicht...
:wand
 

JoeCool

Snoopy-Fan und Wadenbeisser ;o) @sunny
wir hatten auch mündlich die Halbierung der Anwalts-/Gerichtskosten vereinbart ... und mein Ex-Mann hat sich glücklicherweise auch daran gehalten ... schließlich kam die Idee mit nur einem Anwalt von ihm, man muß denen ja nicht mehr Geld als nötig in den Rachen werfen!

wie ist es denn nun bei Dir ausgegangen? hat er sich an den Kosten beteiligt?
 
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