verena8113
= marci + redrose
... :schuettel
Original von catherina
Übrigens, wer seine Kinder *vorsätzlich* mit Masern ansteckt (zB zu kranken Klassenkameraden schickt), macht sich nach Infektionenschutzgesetz auch strafbar. Das Masern-Virus ist, wie einige andere Erreger sogenannter Kinderkrankheiten in den §§ 6 und 7 IfSG gelistet. Die Verbreitung dieser Erreger ist nach den §§ 73 ff. IfSG strafbewehrt. Eltern von Kindern, die diese vorsätzlich infizieren, machen sich nach § 223 StGB einer Körperverletzung schuldig.
Original von Matthias
Der rechtliche Unterschied zwischen Kindergarten und Schule besteht ja in der Schulpflicht. Es ist die Frage, ob der Staat eine Schulpflicht fordern kann, aber andererseits wegen der nicht gesetzlich geforderten Impfung Kinder davon ausschliessen kann.
Aber Hauptsache, die Eltern wiegen sich in dem Wohlgefühl, ich habe meine Kinder geimpft, somit habe ich dem Rat des klugen Arzt gefolgt und kann mich beruhigt zurücklehnen!
Außerdem reicht mir der Stand der Forschung nicht aus und ich werde meine Kinder nicht zu diesen Forschungszwecken zur Verfügung stellen.