brauche Rat -  Schulkosten

D

Demia

Guest
Hallo..

ich bräuchte mal eine Info!

Folgender Sachverhalt:
Ich bin geschieden, mit zwei Kindern von meinem Exmann, und wiederverheiratet. Nun soll eins meiner Kinder auf eine Rudolf-Steiner-Schule gehen, womit auch mein Ex einverstanden ist.

Muss mein Ex dann auch die Hälfte der Kosten übernehmen oder nicht?

Vielen Dank schonmal

Demia
 
M

mafa

Guest
..... müssen wohl eher nicht. Seine Pflicht berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Du hast um Zustimmung gebeten, sicherlich aber auch unterlassen, die Kostenfrage zu klären... also sprecht miteiander zum Wohle des Kindes.

Aber sicherlich kann er, wenn er mit der Umgangsregelung zufrieden ist und einen guten Kontakt zur Mutter pflegt, u.U. die Kosten übernehmen, besonders wenn er diese dann auch Steuermindernd ansetzen kann. Idealer wäre es natürlich, das Kind lebt bei Vater und Mutter 50:50 dann könnten diese Kosten auch geteilt werden.

Gruß
 
D

Demia

Guest
Hallo Manfred..

erstmal ein Danke für Deine Ausführung.

Mit dem Schulwechsel ist er einverstanden - unterstützt ihn sogar.
Die Kinder sind zum grössten Teil bei mir und meinem neuen Mann, was aber daran liegt, dass sowohl die Kids als auch mein Ex kein grosses Wiedersehensverlangen haben. Lange Zeit habe ich - fast dementgegen - die Kinder immer zu ihm gebracht, oft sogar jedes Wochenende, weil ich es so wichtig für die Kids fand. Irgendwann fing ich an, es ihnen zu überlassen und seither ist das sehr abgeflacht auf alle zwei bis drei Wochen und Ferienzeiten.
In der Regel reagiere ich sehr schnell auf den Wunsch der Kinder zum Vater zu wollen.

Das mit der Steuereinsetzbarkeit der Schulkosten ist eine gute Idee.. ich hoffe, dass er die Hälfte übernimmt, so dass auch ich nur eine Hälfte zahlen muss.
Die Kostenfrage hatte ich nicht angesprochen, weil es erstmal klar war für mich, dass ich zahlen muss. Eine Frau hat mir geraten, die Hälfte der Kosten könne ja mein Ex zahlen.

In diesem Sinne werde ich mich mit ihm besprechen..

Danke
Demia
 
M

mafa

Guest
... wer mehr verdient, sollte die Kosten ( zumindestens steuerlich) allein tragen ( höherer Steuervorteil ) also einfach mal freundlich mit dem Ex reden. Aber erst mal prüfen, wie hoch die Schulkosten sind, Gehaltsstaffel ??

Schön, wenn sich Eltern trotz Trennung und scheidung noch ohne Anwalt und Jugendamt einigen können! :respekt

Gruß
 
D

Demia

Guest
Hallo nochmal..

dass wir uns absprechen können, das war nicht immer so - ich hab aber wirklich viel daran gearbeitet. Dennoch hab ich den Kontakt der Kids zu ihm gefördert. Das sind zwei verschiedene Sachen und ich zumindest kann das sehr gut trennen.

Liebe Grüsse
Demia
 
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