Original von Zita111
Hallo, bin neu hier und hab da mal ne Frage zu diesem Thema hier.
Was passiert denn, wenn ich Schwanger werde bevor die Scheidung rechtskräftig ist. Ich bin schon seit einem Jahr von meinem Noch-Mann getrennt, die Scheidung ist beantragt, und mein Freund und ich möchten gerne noch ein Kind.

reg
Ich hab mir schon den entsprechenden Gesetzes-Text rausgesucht, aber kann mir den mal bitte jemand erklären ?( ??? Heisst das, dass mein Noch-Mann auf keinen Fall als Vater gilt, wenn die Scheidung schon beantragt ist, oder was? :sn7
Ich finde die Formulierungen in diesen Texten immer etwas merkwürdig :angryfire
§ 1599 Nichtbestehen der Vaterschaft
(1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist.
(2) 1§ 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils die Vaterschaft anerkennt; § 1594 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. 2Neben den nach den §§ 1595 und 1596 notwendigen Erklärungen bedarf die Anerkennung der Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist; für diese Zustimmung gelten § 1594 Abs. 3 und 4, § 1596 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 3 und 4, § 1597 Abs. 1 und 2 und § 1598 Abs. 1 entsprechend. 3Die Anerkennung wird frühestens mit Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils wirksam.
Liebe Grüße
Tanja