Frage -  Schwanger durch neuen Freund kurz vor Scheidung

freiermann

Neues Mitglied
Hallo,

kurz ne Frage:

Meine Ex Frau wird wohl im Oktober wieder Mutter von Ihrem neuen Freund. Ich, bzw wir, werden wohl in ein bis zwei Monaten geschieden.

Wie ist das rechtlich ??? Bin ich neun Monate nach Scheidungbeginn immernoch der gesetzliche Vater ??

Schreibt mir da wir nur einen Anwalt haben und ich mir dann einen suchen würde.

Gruß Freiermann
 
M

Meggy

Guest
Ja, freiermann.
gesetzlich bist du der Vater, bis der richtige Vater oder du per Vaterschaftstest diie Vaterschaft erwiesen habt.

Du bist dann auch Unterhaltspflichtig, müsstest nach dem Vaterschaftstest den Unterhalt dann beim richtigen Vater einklagen. Nur, falls es deine Ex drauf anlegt...
Oder ihr einigt euch vorher friedlich.

Es steht nämlich hier das Recht und der Schutz des Kindes im Vordergrund, daher die Regelung, dass jedes Kind, welches bis zu 10 Monaten Nach einer Scheidung geboren wird, den geschiedenen Mann als gesetzlichen Vater bekommt und auch den Ehenamen.

Noch mehr Fragen?

Ein Anwalt wird dir da nichts anderes sagen, denn da gibt es nichtmal einen Dreh, wie man das umgehen kann.... :whatever

Einzige Ausnahme hierfür:
deine Ex heiratet den anderen vor der Geburt ihres Kindes.
 
N

Nawrath

Guest
Moin,

ein gemeinsamer Anwalt hat schon viele Väter in die Armut geschickt.

Nur wenn du mit deiner EX-Frau 100% einig bist, geht es mit einem Anwalt.
Mit dem neuen Kind gibt es, wie bereits beschrieben, rechtliche Probleme. Wenn deine EX-Frau dir bei der Behebung dieser Probleme nicht hilft, habt ihr schon ausreichende Differenzen die gegen einen gemeinsamen Anwalt sprechen.

Alles Gute,
 
K

Kampfzicke

Guest
Seit Ihr Euch aber einig, dann könnt Ihr alle 3 zum Jugendamt gehen(auch schon vor der Geburt).
Du unterschreibst eine Vaterschaftsaberkennung, der Vater eine Vaterschaftsanerkennung.

Das ist dann kostenlos für alle, und auch ohne Vaterschaftstest möglich.

Stellt sich einer der 3 quer, wirst Du ein Vaterschaftserkennungsverfahren durchführen müssen.
 

Zita111

Neues Mitglied
Hallo, bin neu hier und hab da mal ne Frage zu diesem Thema hier.
Was passiert denn, wenn ich Schwanger werde bevor die Scheidung rechtskräftig ist. Ich bin schon seit einem Jahr von meinem Noch-Mann getrennt, die Scheidung ist beantragt, und mein Freund und ich möchten gerne noch ein Kind. :preg
Ich hab mir schon den entsprechenden Gesetzes-Text rausgesucht, aber kann mir den mal bitte jemand erklären ?( ??? Heisst das, dass mein Noch-Mann auf keinen Fall als Vater gilt, wenn die Scheidung schon beantragt ist, oder was? :sn7
Ich finde die Formulierungen in diesen Texten immer etwas merkwürdig :angryfire

§ 1599 Nichtbestehen der Vaterschaft
(1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist.
(2) 1§ 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils die Vaterschaft anerkennt; § 1594 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. 2Neben den nach den §§ 1595 und 1596 notwendigen Erklärungen bedarf die Anerkennung der Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist; für diese Zustimmung gelten § 1594 Abs. 3 und 4, § 1596 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 3 und 4, § 1597 Abs. 1 und 2 und § 1598 Abs. 1 entsprechend. 3Die Anerkennung wird frühestens mit Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils wirksam.



Liebe Grüße
Tanja
 

Hesse_im_Norden

Seit dem 04.03.08 wieder nüchtern und zufrieden
Original von Zita111
Hallo, bin neu hier und hab da mal ne Frage zu diesem Thema hier.
Was passiert denn, wenn ich Schwanger werde bevor die Scheidung rechtskräftig ist. Ich bin schon seit einem Jahr von meinem Noch-Mann getrennt, die Scheidung ist beantragt, und mein Freund und ich möchten gerne noch ein Kind. :preg
Ich hab mir schon den entsprechenden Gesetzes-Text rausgesucht, aber kann mir den mal bitte jemand erklären ?( ??? Heisst das, dass mein Noch-Mann auf keinen Fall als Vater gilt, wenn die Scheidung schon beantragt ist, oder was? :sn7
Ich finde die Formulierungen in diesen Texten immer etwas merkwürdig :angryfire

§ 1599 Nichtbestehen der Vaterschaft
(1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist.
(2) 1§ 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils die Vaterschaft anerkennt; § 1594 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. 2Neben den nach den §§ 1595 und 1596 notwendigen Erklärungen bedarf die Anerkennung der Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist; für diese Zustimmung gelten § 1594 Abs. 3 und 4, § 1596 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 3 und 4, § 1597 Abs. 1 und 2 und § 1598 Abs. 1 entsprechend. 3Die Anerkennung wird frühestens mit Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils wirksam.



Liebe Grüße
Tanja

Dein zukünftiger Ex-Mann gilt bei Geburt Deines Kindes als Vater, bis zum Ablauf von ich glaube neun Monaten nach der Scheidung.
Der Antrag auf Scheidung bedeutet ja nicht, dass damit gleich das Bett der Möglichkeiten verschwindet...um´s mal ganz platt auszudrücken...
Zu Deinem letzten Gesetzesauszug nur soviel - da steht was von "mit Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils wirksam."

Dem Antrag auf Scheidung wird vom Gericht durch ein Scheidungsurteil dann stattgegeben, wenn die Scheidung erledigt ist und nicht, wenn ein Antrag auf Scheidung beim Gericht eingeht.

HiN
 

Social4you

Aktives Mitglied
Hallo :bye:,

üblicherweise wird die Vaterschaft also erstmal dem Ex-Mann zugeschrieben und muss dann angefochten werden. Dies gilt dann nicht mehr, wenn eben festgestellt wurde, dass der Ex-Mann nicht der Vater ist.


Liebe Grüße

Janina :comp:
 

böser-engel

Nervenfrack zur zeit
Hallo
Das Thema habe ich nun auch. Ich bin schwanger von meinem neuen Partner aber werde erst in den nächsten Tagen geschieden. Es sieht so aus das das Kind in der ehe entstanden ist. Aber ich persöhnlich habe das mit beiden Männern schon abgeklärt bei der Geburt des Würmchens bekommt es sofort den namen meines Partners und er wird sofort die Vaterschaft anerkennen somit ist mein Ex raus aus der sache und vor dem gesetz ist mein Partner der Vater des Kindes. Ich finde es traurig wenn Frauen hingehen und Ihren ex damit noch ein reinwürgen.
Soviel ich weiss muss man da nichts anfechten. sobald der Kindesvater die kindesanerkennung unterschreibt. So auf jeden Fall wurde mir das zugetragen. Man kann bei der geburt des Kindes angeben welchen Namen das würmchen bekommt. Dann noch die Anerkennung und fertig. So war das auf jeden fall bei meiner Schwester schnell und ohne jeglichen aufwand.

MfG böser-engel
 

Zita111

Neues Mitglied
:wiejetzt:

Also...
Der §1592 besagt ja dass Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
aber der § 1599 besagt: Nichtbestehen der Vaterschaft (2) § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils die Vaterschaft anerkennt;
ich verstehe das so, (und hab auch nochmal mit meinem Freund darüber gesprochen) dass für den Ehemann dann KEINE Vaterschaft besteht, wenn der Geburtstermin NACH dem Scheidungsantrag liegt. Anders macht dieser Satz für mich keinen Sinn!!!
Und ausserdem -mal ehrlich- welcher Mann lässt sich denn, wenn die Scheidung schon läuft von seiner "Ex" noch ein Kuckucksei legen...??? :evil:
 
T

tuschi

Guest
Hm.Also so richtig durchsehen tue ich jetzt auch nicht mehr.Ich habe das gleiche Problem das Trennungsjahr habe ich jetzt hinter mir und nun kommt die Scheidung.Ich bin aber jetzt auch Schwanger von meinen neuen Partner also wäre so lange die Scheidung nicht durch ist und das Kind in der Zwischenzeit kommt mein Ex Mann der Vater laut Gesetz?Und wenn die Scheidung früher durch ist wenn man sich einig ist denk und hoffe ich mal das es schnell geht und das Kind danach kommt wer ist dann laut Gesetz der Vater immer noch mein Ex Mann?Eigentlich ja nicht da wir ja dann geschieden sind oder sehe ich das falsch?
 
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