schwanger! Was muß der AG wissen/ Geld???

Sam23

Aktives Mitglied
Hallo ihr,
ich hab da ein paar Fragen, ich habe einen sehr guten Job und den möchte ich auf keinen Fall verlieren.
Nun bin ich schwanger (6. SSW). Ich möchte es meinem AG aber noch nicht mitteilen. Erst ab dem dritten Monat möchte ich es ihm mitteilen, reicht das aus????? Was kann mir schlimmsten Fall passieren, wenn ich es ihm erst im dritten Monat mitteilen würde???
Entlassen würde er mich nicht, dass weiß ich ganz sicher!

Wie sieht es aus mit dem Geld??? Was bekomme ich nach dem Mutterschutz???

Vielen Dank für Eure Antworten im voraus.


Liebe Grüße Sammy
 
S

shannon

Guest
Hallo Sammy,

grundsätzlich bist Du schon verpflichtet, Deinem AG die Schwangerschaft mitzuteilen, sobald Du davon Kenntnis hast...aber was Du selbst nicht weisst, naja, ist halt ein sumpfiges Terrain. Wenn Du zum ersten mal beim Doc warst deswegen, ist die Schwangerschaft irgendwie schon aktenkundig, aber ich weiss nicht, ob Dir daraus später ein Strick gedreht werden könnte (und wenn ja, welcher überhaupt?). Es macht eigentlich nur Sinn eine Schwangerschaft zu verschweigen, wenn man in der Probezeit ist, hier gilt nämlich auch bei Schwangeren das Gesetz der "Kündigung ohne Angabe von Gründen". Oder aber wenn die Möglihkeit einer Fehlgeburt besteht, und man nicht möchte, dass der AG davon erfährt.

Ansonsten geniesst Du einen seeeeehr weitgehenden Kündigungsschutz, sobald Dein Arbeitgeber Kenntnis von Deiner Schwangerschaft hat und eine ganze Reihe Privilegien (ob und wie man darauf pocht, muss jeder mit sich selbst ausmachen) keine Überstunden mehr, längere Pausen ,keine Nachtarbeit, keine Unananehmlichkeiten wie Lärm, Schmutz, Schadstoffe etc, das kommt halt auf den Job an.

Vom Doc bekommst Du normalerweise ein ganzen Bündel an Infobroschüren, wo das Alles drinsteht.

Im Mutterschutz wird Dir von der Krankenkasse ca. 80 % Deines Gehaltes weiterbezahlt, bei Privatversicherten vom AG, ob Du später Erziehungsgeld bekommst, hängt von Dienem Familieneinkommen des Jahres ab, in dem das Kind geboren wurde, hier gibt es auch Tabellen zu Berechnung (w/Werbungskosten, Freibeträgen etc. nicht ganz einfach, gibts bei der Erziehungsgelsstelle Deiner Stadt/Gemeinde) Den Antrag auf Kindergeld musst Du beim Arbeitsamt stellen (rechtzeitig, die sind meist nicht die Schnellsten)

Ich hoffe, Dir schon ein bisschen weitergeholfen zu haben

Grüssle :elch
 

Sam23

Aktives Mitglied
Herzlichen Dank für deine Antwort sie hat mehr seeeeeehr viiiiiiiieeeellll weitergeholfen. :hihihi :applaus

Liebe Grüße Sammy
 
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