Hilfe! -  Seitensprung meines Mannes mit Folge

Anja Latschi

Neues Mitglied
Dies ist ein Thema aus dem Jahr 2004:


Ich brauche dringend jemanden, der mir weiterhilft. Mein Mann hatte einen typischen One-Night-Stand Seitensprung, so weit so gut, es war schwierig, aber ich habe ihm verziehen und wir hatten eine super Zeit danach. Inzwischen ist aber eine Vaterschaftsklage gegen ihn wegen genau dieser Sache eingetrudelt. Mal ganz davon abgesehen, daß wir wirtschaftlich ziemlich abhängig sind, liebe ich ihn wirklich sehr. Aber wie kann es nun weitergehen? Wie hoch sind Unterhaltszahlungen? Wie sagen wir es unserer gemeinsamen Tochter? Wie ist sein Recht auf das Kind? Hat jemand Erfahrungen mit solch einer Situation? Ich bin total verzweifelt.
 

Joyannee

Aktives Mitglied
Ich würde jetzt erstmal ruhig bleiben.
Erstmal könnt ihr einen Vaterschaftstest machen, denn wenn die Dame mit deinem Mann einen ONS gemacht hat, dann hat sie das vielleicht auch mit anderen gemacht.
Dann müsst ihr sehen, es gibt Mindestsätze, die zu zahlen sind.
Ich weiss nicht, inwiefern ihr euch da einbinden wollt, resp. dein Mann (ob er sich um das Kind kümmern möchte, oder ob er das lieber nicht machen will). Dementsprechend müsst ihr entscheiden, ob ihr es eurer Tochter jetzt sagt oder eben nicht.
Der Tochter würde ich es ehrlich erzählen, offen sagen, was passiert ist. Es hilft nichts, ihr Lügen aufzutischen, denn ab einem gewissen Zeitpunkt wird sie es sowieso raffen. (Und die Besenkammergeschichte hat ja nicht wirklich jemand geglaubt).

Versucht euch, falls das Kind wirklich seins ist, mit der Mutter zu arrangieren. Wieviel sie haben möchte, wieviel ihr zahlen könnt.
Aussergerichtlich ist das immer besser. Natürlich hat dein Mann aber das Anrecht auf das Kind, wenn er dafür zahlt. (Denn nur zahlen und dann Kind verweigern ohne drifftige Gründe ist ein bisserl unfair.)

Viel Glück
Joy
 

Shana

Aktives Mitglied
Wenn ich wuenscht wie ich dir helfen kann. Er ist halt solange Unterhalstpflichtig erstmal bis erwiesen ist (falls ein Vaterschaftstest gemacht wird) dass es wirklich sein Kind ist. Wenn es nicht seins sein sollte muss die Mutter des Kindes den Test sowie die bereitsgezahlten Unterhaltskosten zurueckzahlen glaube ich! Ausserdem errechnet sich der Unterhalt an dem wieviel er verdinet. Du koenntest mal beim Familiengericht bei Euch anrufen, die geben kostenlos Auskunft, und anfragen wieviel das etwa bei seinem Verdienst denn waere!

Lass dich mal feste druecken! Wenn er Zweifel hat dass es seines sein koennte, sollte er doch vielleicht einen Test anstrengen, denn wenn es nicht seines ist dann zahlt er fuer ein Kind die naechsten Jahr das nicht seines ist.

Was seine Rechte betrifft glaubich ist es in Deutschland ja so dass bei einem unehelichen Kind beide Elternteile wenn auch nciht verheiratet gleiche Rechte haben. Wie und was genau klaert glaub ich entweder das Gericht falls ihr Euch nicht einige seid und wenn doch dann glaub ich hilft das Jugendamt weiter!
 
T

Tanja

Guest
Ich würde das sofort mit einem Anwalt für Familienrecht klären.
Vielleicht geht das auch über das zuständige Jugendamt und ich würde erst einmal gar nichts zahlen, bis nicht eindeutig bewiesen ist, dass das Kind wirklich seins ist.
Und zur Tochter - naja, wie alt ist denn das Kind?
Ich würde vorerst, bis die Sache geklärt ist, gar nichts sagen. Nachher ist er doch nicht der Vater und dann?
Ausserdem würde ich für mich erst einmal nachdenken, ob ich zu dem Kind denn nun eine Beziehung aufbauen möchte oder ob nicht.
Ich finde es auch vollkommen legitim, wenn Dein Mann und Du entscheiden, dass Ihr weiter keinen Kontakt zu dem Kind haben möchtet.
Ebenso würde ich auch nicht mehr zahlen als ich zahlen muss.

Wieviel das genau ist, hängt von dem Einkommen Deines Mannes und Euren Verpflichtungen ab.
Wie genau sich das errechnet, keine Ahnung, vielleicht fragst Du mal im Unterhaltsforum nach?

Wusstet Ihr denn vorher, dass die Frau von dem ONS schwanger geworden ist?

Ich wünsch Euch erstmal alles Gute!
 
D

Demia

Guest
Hallo..

ich würde auch die Vaterschaft erstmal klären lassen - es sei denn, es ist auch so eindeutig. Dann hilft es nix, als das Kind anzunehmen und entsprechend damit umzugehen. Für Euer Kind ist es doch auch was Schönes: hat ein Halbgeschwister. Und wenn ihr dazu stehen könnt, dann spürt es das und wird sich gut damit arrangieren können.

Die Unterhaltsbeiträge - das wurde schon erwähnt - richten sich nach dem Einkommen und da kann man sich einigen.

Liebe Grüsse
Demia
 

Anna Apfel

Aktives Mitglied
Für Euer Kind könnte es schön sein, ein Halbgeschwisterchen zu haben - für Dich als Betrogene ist es, meiner Meinung nach, eine Katastrophe.
Ich glaube, sowas würde ich nie und nimmer verkraften, ich würde meinen Mann ermorden. Das Schlimme ist, dass er weiterhin ständig Kontakt zur Mutter haben müsste/ würde über das Kind und ich meine Familie deshalb mit einer anderen teilen müsste. Das würde ich - bei allem Schmerz - nicht lange aushalten und mitmachen. Da wäre für mich eine Trennung fällig.
 

Anja Latschi

Neues Mitglied
So, das Testergebnis ist da, mein Mann ist der Erzeuger. Auch wenn ich schon einigen Rat bekommen habe in der Zwischenzeit: Wie geht es weiter, wer hat ähnliche Erfahrungen? Mein Mann ist selbständig, müssen wir die Einkommensteuerbescheide darlegen oder reichen Bilanzen etc. Oder ist es gar nicht so dramatisch, wenn man mein Gehalt sieht?
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
Dein Gehalt hat damit überhaupt nix zu tun. Aber ihr müßt den Einkommenssteuerbescheid vorlegen. An Bilanzen kann man ja rumodeln.
Es gibt eine sog. Düsseldorfer Tabelle, danach wird der Unterhalt berechnet.
 

Tanja

Namhaftes Mitglied
Da ich nicht weiß, ob die IM angekommen ist - versuch es mal bei Löwin Paula- sie hat genau das gleiche erlebt und kann Dir bestimmt gut weiterhelfen, weil sie genau wie Du gerade mittendrin steckt.
 

Feuerhexe

Mitglied
... das kann unter Umständen recht "teuer" werden, ich hatte einen Kunden der auch selbständig war und die Ex hat richtig gnadenlos zugeschlagen. Er hat deswegen sich versucht sich außergerichtlich zu einigen. Ihr könnt dann auch den Unterhalt für glaube ich 3 Jahre fest schreiben lassen. Er ist ja auch verpflichtet für sie und das Kind zu zahlen.

Die Einkommensteuerbescheide langen nicht, wenn sie einen guten Anwalt hat wird er die Bilanzen, bzw. die Belege anfordern, da bestimmt Dinge wie "Abschreibenungen, Ansparabschreibung § 7g" etc. nicht mit eingerechnet werden dürfen (normalerweise). Die meisten Anwält wissen das aber nicht und dennen langen dann unter Umständen die Bescheide!

Also überlegt euch gut inweit eine Eingung ohne Antwalt mit der Mutter des Kindes zu erziehlen ist!
 
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